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Der BVLH Politikbrief erscheint alle drei Monate und bietet einen kompakten Überblick über aktuelle politische Entwicklungen mit Relevanz für den Lebensmittelhandel in Berlin und Brüssel. Im Fokus stehen ausgewählte Themenkomplexe, die vertieft analysiert werden. Darüber hinaus zeigt der Newsletter auf, wie der BVLH den Dialog mit politischen und wirtschaftlichen Entscheidungsträgern auf nationaler und europäischer Ebene gestaltet. Abonnieren Sie hier auf dieser Seite unten.

2/2026
AUF DEM TISCH
Neues aus Berlin:
Lebensmittelpreise zwischen globalen Märkten, internationalen Krisen und nationaler Politik – Einordnung zur aktuellen Debatte
Die Diskussion um steigende Lebensmittelpreise hat in den vergangenen Monaten deutlich an Intensität gewonnen. Nicht zuletzt der Iran-Krieg, steigende Energiekosten und vermeintliche Analogien zwischen Kraftstoffen und Lebensmitteln haben die politischen Debatten verstärkt. Im Zentrum stehen politische Überlegungen zu staatlichen Transparenzinstrumenten sowie etwaigen Markteingriffen. Ziel dieser Initiativen ist es, Preisentwicklungen stärker nachzuvollziehen und politische Eingriffe zu prüfen – unter der fehlgeleiteten Prämisse, Verbraucherpreise steuern zu können.
Aktueller Stand: eine instrumentalisierte Debatte
Insbesondere die Verbraucherzentrale generiert sich lautstark als Anwalt der Verbraucher, stets verbunden mit dem geäußerten Generalverdacht, dass sich Marktteilnehmer entlang der Lebensmittelkette über Gebühr die „Taschen vollmachen“. Als politisches Allheilmittel wird eine Preisbeobachtungstelle gefordert, „die Preise und Kosten entlang der Wertschöpfungskette aufzeigt“ (siehe Link zur Pressemitteilung unten).
Dabei wird stets auf andere EU-Länder verwiesen, die angeblich wirkungsvoll eine Preisbeobachtungsstelle eingeführt haben. Ein genauer Blick auf die Preisbeobachtung in Frankreich zeigt jedoch, dass dort mit einem enormen bürokratischen Aufwand vorrangig generische Werte ermittelt werden, die rein deskriptiv Märkte beschreiben. Folgeimplikationen mit Blick auf Preisentwicklungen gibt es nicht, Preise bilden sich weiterhin durch Angebot und Nachfrage. Gleichzeitig greift die Politik das Thema auf. So hat die SPD-Bundestagsfraktion schon zur Grünen Woche Anfang dieses Jahres einen „Deutschlandkorb“ mit durch den Handel freiwillig vergünstigten Lebensmitteln gefordert. Ein Vorschlag, der die Marktwirtschaft verkennt: die aktuellen Preise im LEH sind die günstigsten, ermöglicht durch den harten Wettbewerb im Handel.
Gegenwärtig wird seitens der SPD zusätzlich analog zur Verbraucherzentrale eine Preisbeobachtungsstelle gefordert. Auch hier bedient man sich dem VZBV-Narrativ, dass die Preise seit 2020 um 35 Prozent gestiegen sind und sich doch jemand unrechtmäßig bereichere. Da die Idee nicht vom Koalitionsvertrag gedeckt ist, wir die sie mit der geplanten Maßnahme einer Ombudsstelle verbunden (Koalitionsvertrag: „Wir führen eine unabhängige und weisungsfreie Ombudsperson ein“). Diese Person solle für Preistransparenz sorgen. Im Ergebnis wird durch eine derartige Debatte nicht nur unwirksame Handlungsfähigkeit suggeriert anstatt Marktmechanismen den Bürgern besser darzulegen und zu versachlichen, werden eher klassische Ressentiments geschürt. Und wieder einmal deutlich spürbar gegenüber dem Handel.
Ein Umstand, der weder der Realität noch dem Handel gerecht wird und dem der BVLH entschieden entgegentritt.

Bildquelle: Statistisches Bundesamt, Destatis (2026)
Faktenlage: sehr gutes Preisniveau dank hartem Wettbewerb
Wie ist die Realität? Der LEH sorgt mit seinem sehr intensiven Wettbewerb um die sehr preissensiblen Kunden für weiterhin gute Preise. Nahrungsmittel haben sich im April nur um 1,2 % verteuert, während die Gesamtinflation bei 2,9 % lag. Das bedeutet, dass eine effiziente Kette und der LEH die Inflation in Deutschland deutlich dämpfen.
Die Auswirkungen von generellen Energiepreissteigerungen sind gegenwärtig nicht seriös abzusehen. Auch der Blick zurück schafft Klarheit: Lebensmittel haben sich in den letzten Jahren spürbar verteuert, welches jedoch mit Fakten erklärbar ist. Das Geraune darüber, dass sich da jemand die Taschen vollmacht, ist schlicht unredlich. Die Kosten in vorgelagerten Stufen sind hoch, die Zahlungsbereitschaft der Kunden gering und die Margen im Handel dementsprechend klein und bewegen sich im einstelligen Bereich.
Im Wesentlichen verteuerten sich Lebensmittelpreise deutlich durch den Energiepreisschock zu Beginn des Ukrainekriegs. Das Chart anbei zeigt dies deutlich. Der damalige Schock hat die energieintensive Lebensmittelkette massiv getroffen, sei es in der Produktion, bei Verpackungen, in der Logistik oder dem Betrieb der Märkte. Seitdem ist der generelle Anstieg sehr moderat.
Im europäischen Vergleich liegt Deutschland beim Preisniveau im Mittelfeld. Laut Eurostat liegt der Lebensmittelpreisindex bei rund 103 (EU = 100) und damit deutlich unter Ländern wie Frankreich (110), Dänemark (120) oder Irland (115) (siehe Link zum BVLH Lagebericht Agrar unten, S. 5).
Differenzierung: sachlich begründete Preissenkungen und -steigerungen
Wichtig ist überdies, dass es nicht die eine generelle Preissteigerung gibt. Ein differenzierter Blick zeigt, dass insbesondere externe Faktoren in der Erzeugung Lebensmittelpreise steigen oder fallen lassen. Zuletzt wurde dies besonders spürbar durch den Klimawandel: so haben sich Rohstoffe wie Kaffee und Kakao verknappt und dementsprechend verteuert. Gleichzeitig hat das zurückliegende klimatische Gunstjahr in Europa zu einer gravierenden Überproduktion geführt und dies hat die Preise fallen lassen, beispielsweise bei Milch und Kartoffeln.
Transparenz: umfangreiche Datenlage zur Preisentwicklung
In der politischen Debatte wird häufig ein Transparenzdefizit angenommen. Tatsächlich existieren in Deutschland jedoch bereits heute umfassende Informations- und Kontrollmechanismen. Auf Verbraucherseite stehen digitale Preisvergleichsportale, Handelsapps sowie klassische Angebotskommunikation zur Verfügung.
Auf institutioneller Ebene liefern mehrere Systeme kontinuierlich Daten:
- Das Statistische Bundesamt veröffentlicht regelmäßig den Verbraucherpreisindex auf Basis umfangreicher Erhebungen im Handel und Onlinebereich.
- Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) erhebt im Rahmen der Marktordnungswaren-Meldeverordnung (MVO) detaillierte Preisdaten entlang der Lieferkette.
- Ergänzend bestehen EU-weite Marktbeobachtungsinstrumente sowie branchenspezifische Berichte und Analysen für verschiedenste Rohstoffe und Produkte.
Diese Datenbasis ermöglicht bereits heute eine sehr differenzierte Beobachtung von Preisentwicklungen.
Untersuchungen zu Margen entlang der Kette
Am Ende der Preistransparenzdebatte steht immer auch die Frage nach vermeintlich ungerechtfertigt hohen Margen. Auch hier liegen dezidierte Informationen vor: Die Nettomargen-Erhebung des BMLEH verdeutlicht klar, dass der LEH bei niedrigen Nettomargen im Bereich von 1-6 % liegt. Die Landwirtschaft wird mit schwankenden Margen im Bereich von 18 bis 24 % beschrieben, bei Landwirtschaftsbetrieben in Kapital- oder Handelsgesellschaften liegt die Marge bei 1 bis 9 %.
Schlussfolgerung: Mehr Wettbewerb und weniger Aktionismus
Die aktuelle Debatte zeigt die hohe politische und gesellschaftliche Relevanz des Themas Lebensmittelpreise. Gleichzeitig wird deutlich, dass es im politischen Diskurs vielfach an marktwirtschaftlichem Wissen mangelt oder dieses bewusst unterschlagen wird, um vermeintlich einfache Schuldige zu identifizieren und angeblich einfache Lösungen zu präsentieren. Dies fällt umso mehr negativ ins Gewicht, als dass die tatsächlichen Stellen der Marktaufsicht und vorrangig das Bundeskartellamt, einen klaren Blick auf die Lebensmittelkette und das Marktergebnis haben. Der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, betonte hierbei zuletzt: „Wir haben die Branche fest im Blick.“ sowie „Wir haben genau hingeschaut, aber keine Hinweise auf missbräuchliche Margen gefunden.“ (siehe Link zu Interview unten).
Der BVLH wird weiterhin sehr aktiv zu einer Versachlichung beitragen. Hierbei ist besonders wichtig zu illustrieren, dass Preisentwicklungen nicht durch einzelne Marktakteure bestimmt werden, sondern aus einem Zusammenspiel globaler Rohstoffmärkte, klimatischer Einflüsse, geopolitischer Risiken und starkem Wettbewerb entstehen. Deutschland verfügt bereits heute über ein hohes Maß an Transparenz und eine breite Datenbasis zur Preisbeobachtung.
Besonders stellt der Verband weiterhin heraus, dass die Stärkung wettbewerblicher Rahmenbedingungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette das beste Mittel zur Erhöhung der Effizienz sowie der Verbesserung der Verbraucherwohlfahrt ist.
Weiterführende Informationen:
- Pressemitteilung vzbv
- Französisches Beobachtungs- und Analysegremium für Lebensmittelpreise und Margen (2025)
- Faire Erzeugerpreise und bezahlbare Lebensmittel, SPD-Bundestagsfraktion (2026)
- Monitoring von Preisen, Kosten und Margen in landwirtschaftlichen Wertschöpfungsketten: Konzept, Struktur und Interpretation (2025)
- Inflationsrate im April 2026 - Statistisches Bundesamt (2026)
- BVLH Lagebericht Agrar (2025)
- Verbraucherpreisindex und Inflationsrate - Statistisches Bundesamt (2026)
- BLE - MVO-Online - Marktordnungswaren-Meldeverordnung Online (2026)
- Market observatories, agriculture and rural development EU (2026)
- Bundeskartellamt - Interview Präsident Mundt (2025)
Neues aus Brüssel:
EU-Entwaldungsverordnung – das nächste Kapitel

Die langjährige Debatte rund um die EU-Entwaldungsverordnung geht in die nächste Runde: Im Dezember 2025 hatte der Rat der Europäischen Union die gezielte Überarbeitung der EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR) förmlich beschlossen. Damit wurde die Umsetzung vereinfacht und der Anwendungsbeginn ein zweites Mal bis zum 30. Dezember 2026, für Kleinst- und Kleinunternehmen sogar bis zum 30. Juni 2027, verschoben. Zusätzlich wurde die EU-Kommission dazu verpflichtet, bis Ende April 2026 einen Bericht über weitere Vereinfachungsmöglichkeiten vorzulegen.
Wenngleich mit der gezielten Überarbeitung erhebliche Erleichterungen für die nachgelagerte Lieferkette eingeführt wurden, bestehen dennoch grundlegende Bedenken hinsichtlich der „vereinfachten Regelungen“, die bei näherem Hinsehen keine echte Vereinfachung mit sich bringen.
Der Handel unterstützt die Ziele der EUDR. Vor diesem Hintergrund ist es für die Unternehmen der Branche unverzichtbar, effektive Lösungsansätze zu grundlegenden, noch vorhandenen Problemstellungen zu gestalten, die eine reibungslose Anwendung der Regelungen ermöglichen, Komplikationen in der Lieferkette und unnötigen bürokratischen Aufwand vermeiden.
Wie keine andere Branche ist der Handel – Food und Non-Food – insbesondere durch seine Sortimentsvielfalt in fast allen der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) unterfallenden Rohstoffkategorien betroffen. Überdies beschränkt sich die Rolle der Handelsunternehmen oftmals nicht allein auf den Vertrieb der betroffenen Waren, sondern umfasst auch die Herstellung oder den Import. Der BVLH hat die Entwicklung der EUDR-Regelungen von Anfang an eng begleitet und sich aktiv in die Diskussionen zur Schaffung praktikabler Regelungen eingebracht.
Vereinfachungsforderungen des Handels: Entlastung der Wirtschaftsbeteiligten
Zu den wichtigsten Vereinfachungsvorschlägen des Handels gehören insbesondere die folgenden Forderungen:
Die Streichung der Pflicht zur Sammlung von Referenznummern der Vorstufe für den ersten nachgeschalteten Marktteilnehmer bzw. Händler und damit ausschließliche Konzentration auf den Wirtschaftsbeteiligten, der das Produkt erstmals in Verkehr bringt, muss gewährleistet sein. Dies würde unnötigen Aufwand reduzieren, ohne die legitimen Ziele der EUDR zu untergraben. Alternativ sollte in den Leitlinien und/oder FAQs klargestellt werden, dass der Marktteilnehmer, der das Produkt erstmals in Verkehr bringt, verpflichtet ist, Händlern/nachgelagerten Betreibern die Referenz-/Identifikationsnummer zur Verfügung zu stellen (Bringschuld).
Es bedarf einer Klarstellung hinsichtlich der Definition von „begründeten Bedenken“ und der Art und Weise, wie damit umgegangen werden soll. Eine Wiedereinführung von Sorgfaltspflichtenprüfungen für die nachgelagerten Marktteilnehmer „durch die Hintertür“ muss vermieden werden. Im Falle begründeter Bedenken muss der direkte Lieferant kontaktiert und aufgefordert werden, den Sachverhalt zu klären und/oder seinen eigenen Lieferanten zu überprüfen. Jegliche inhaltlichen Vereinfachungen müssen zwingend mindestens sechs Monate vor dem Anwendungsbeginn feststehen, damit die Unternehmen genügend Zeit haben, um ihre internen Prozesse entsprechend anzupassen.

Erfreulicherweise hatte sich das BMLEH mit ähnlichen Vereinfachungsvorschlägen an die EU-Kommission gewandt. Im Einzelnen forderte das BMLEH folgende Korrekturen ein:
- Einführung von Sammelerklärungen für Primärproduzenten in Land- und Forstwirtschaft,
- Handel mit Niedrigrisikoländern - Präzisierung der Informations- und Nachweispflichten,
- Ausgestaltung der Legalitätsanforderungen,
- Effiziente Durchsetzung - Bereitstellung für entsprechende Instrumente und Harmonisierung.
- Weitere Entlastungen der nachgelagerten Lieferkette - insbesondere:
- Unternehmensbezogene Identifikation für Erstinverkehrbringer zur standardisierten Weitergabe an nachgelagerte Lieferkette,
- keine Pflicht zur aktiven Einholung von Referenznummern (d.h. Bringschuld),
- Präzisierung des Umgangs mit "begründeten Bedenken" - rein reaktive Pflicht,
- Geolokalisierung: Möglichkeit Angabe der Poststelle statt Wohnadresse des Primärerzeugers.
Inhalte des Vereinfachungspakets der EU-Kommission: das “April-Paket”
Das sogenannte „April-Paket“ mit weiteren Vereinfachungsvorschlägen wurde mit etwas Verspätung am 4. Mai 2026 von der EU-Kommission vorgelegt. Es besteht aus folgenden Einzelmaßnahmen:
- Bericht an das Europäische Parlament und den Rat zu bereits umgesetzten und neuen Vereinfachungsmaßnahmen,
- aktualisierter Leitfaden sowie überarbeitete Frequently Asked Questions (FAQs),
- Entwurf eines delegierten Rechtsakts zur Anpassung des Produktumfangs (Anhang I EUDR) – hierzu läuft bis 01. Juni 2026 eine öffentliche Konsultation,
- aktualisierter Entwurf eines Durchführungsrechtsakts zum Informationssystem.
Für die EU-Kommission steht fest: Die jährlichen Compliance-Kosten für Unternehmen, die den Verpflichtungen der EUDR unterliegen, werden dank der Vereinfachungen im Vergleich zur ursprünglichen Verordnung um etwa 75 % sinken. Der angepeilte Anwendungsbeginn der Verordnung soll weiterhin der 30. Dezember 2026 sein und eine erneute Verschiebung ist folglich damit vom Tisch.
Nun wird es entscheidend darauf ankommen, ob die aktualisierten FAQs und Leitlinien die noch verbleibenden Probleme und Hindernisse bei der Anwendung der EUDR-Regelungen beseitigt haben und eine unbürokratische Umsetzung ermöglichen. Trotz einiger Klarstellungen – unter anderem zu den Pflichten erster nachgelagerter Akteure – bleibt die Annahme und Speicherung von Referenznummern vorgelagerter Akteure erhalten, obgleich diese nicht überprüfbaren Referenznummern weder Risikoerkennung noch -steuerung zulassen. Offen ist ferner, ob das Informationssystem die künftig entlang der Lieferkette eingehenden Daten verarbeiten kann.
Der BVLH wird sich in den kommenden Wochen intensiv mit den neuen Dokumenten auseinandersetzen und das sogenannte „April-Paket“ analysieren. Im Ergebnis sind sich jedenfalls alle seit geraumer Zeit einig: die Unternehmen brauchen Rechtsklarheit und -sicherheit und genügend Zeit für die Implementierung der neuen Regeln in die internen Geschäftsabläufe.
Weiterführende Informationen:
Weitere Themen in Berlin und Brüssel:
Tierhaltungskennzeichnung: Bewertung des Referentenentwurfs des BMLEH
Die Verbändeallianz aus BVLH, BVWS, BRS, DBV, DRV, ISN und VDF begrüßt, dass der Gesetzentwurf zur dritten Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes zentrale Vorschläge der Verbände aufgreift und fordert zugleich weiterhin die Vermeidung drohender Bürokratie. Positiv bewerten die Verbände insbesondere die Möglichkeit des vollständigen Downgradings, die Einbeziehung des Außer‑Haus‑Verzehrs sowie die Berücksichtigung ausländischer Ware. Gleichzeitig enthält der Entwurf jedoch Regelungen, die dem Ziel des Bürokratieabbaus entgegenstehen. Kritisch sehen die Verbände vor allem die geplanten Vorgaben zum staatlichen Logo, Registrierung und Überwachung, die aus Sicht der Wirtschaft zusätzlichen Aufwand verursachen und somit einen Bürokratiezuwachs bedeuten, ohne einen Mehrwert für Tierwohl oder Verbraucherinformation zu bringen. Die Verbändeallianz spricht sich daher für eine klare Deklarationspflicht mit einheitlichen, verpflichtenden Begriffen aus und lehnt ein zusätzliches staatliches Logo ab. Verantwortung und Kontrolle sollten – wie bei anderen Kennzeichnungspflichten auch – beim Inverkehrbringer liegen, gestützt auf bewährte privatwirtschaftliche Kontrollsysteme. Die Kennzeichnungspflicht sollte auch in der Außer-Haus-Verpflegung sehr effizient erfolgen, indem beispielsweise Rückverfolgungsanforderungen praxistauglich und bürokratiearm ausgestaltet werden. Zudem fordert die Verbändeallianz realistische Übergangsfristen, eine rechtssichere Abgrenzung der kennzeichnungspflichtigen Lebensmittel sowie klar definierte Anforderungen an die Haltungsformstufen. Positiv gesehen wird, dass erstmals konkrete Kriterien für die Haltung von Sauen und Ferkeln vorgesehen sind. Der Entwurf ist ein Schritt nach vorn, muss jedoch nachgebessert werden, um praxistauglich, bürokratiearm und verbraucherverständig umgesetzt zu werden. Zudem müssen die Änderungen im Tierhaltungskennzeichnungsgesetz so verankert werden, dass sie einer EU-rechtskonformen Kennzeichnung ausländischer Ware nicht im Wege stehen. Vor einer Ausweitung auf weitere Tierarten oder Produkte sollte das Gesetz unbedingt sorgfältig auf dessen Nutzen evaluiert werden.
Weiterführende Informationen: Stellungnahme der Verbändeallianz
Bundesregierung plant diverse Konsumsteuern bzw. -abgaben
Die Bundesregierung plant in Verbindung mit unterschiedlichen Gesetzgebungsinitiativen die Einführung oder Verschärfung von Konsumsteuern bzw. -abgaben. So ist zur Refinanzierung der Spritpreisprämie die Vorziehung der Erhöhung der Tabaksteuer vorgesehen. Gleichzeitig war diese Steuer neben der Alkoholsteuer im Rahmen der finanziellen Stabilisierung des Krankenkassensystems im Fokus. Hier rückte schlussendlich die Einführung einer Zuckerabgabe auf gesüßte Getränke in den Mittelpunkt der Debatte. Gesundheitsministerin Warken begrüßte die Idee als probates Mittel zur Finanzierung von Präventionsmaßnahmen. Aufgrund der Zuständigkeit des Bundesfinanzministeriums fand die Zuckerabgabe keinen Eingang in das Konzept zum Gesundheitswesen. Jedoch kündigte Finanzminister Klingbeil im Rahmen seiner mittelfristigen Finanzplanung eine Abgabe auf Zucker ab dem Jahr 2028 an, hier noch, um Finanzlücken zu stopfen. Im Nachgang wurde der Ansatz von den Regierungsparteien begrüßt, jedoch mit dem Ziel, Präventionsmaßnahmen zu fördern. Mit Blick auf die geplante Einkommensteuerreform Ende des Jahres ist zur Refinanzierung überdies eine Erhöhung des regulären Mehrwertsteuersatzes im Gespräch. Diese Debatte wurde aufgrund der ohnehin wirtschaftlichen instabilen Lage zunächst mit dem Verweis auf eine gleichzeitig mögliche Senkung des reduzierten MwSt.-Satzes versucht zu entschärfen. Daran anschließend wurde aufgrund der umfänglichen Kritik ein Rückzug der Idee verlautbart. Gleichzeitig bleibt die Idee der Mehrwertsteuererhöhung als einfach umsetzbares Mittel der Refinanzierung einer etwaigen Einkommenssteuersenkung auf dem politischen Tisch. Der BVLH wird in Abstimmung mit dem HDE und den Mitgliedsunternehmen entschieden auf ein evidenzbasiertes und schlüssiges Steuerkonzept hinwirken, welches das ohnehin schwache Konsumklima nicht weiter beeinträchtigt.
Ministerrat bestätigt Kurs bei Neuen Genomischen Techniken (NGT)
Der Ministerrat (Rat der EU) hat in der zweiten Aprilhälfte seine Unterstützung für den im Trilog erzielten Kompromiss zur Regulierung Neuer Genomischer Techniken (NGT) bekräftigt und damit einen weiteren wichtigen Schritt im laufenden Gesetzgebungsverfahren vollzogen. Kern des Kompromisses ist ein zweistufiges Regulierungssystem für NGT-Pflanzen: NGT 1-Pflanzen, die mit konventioneller Züchtung vergleichbar sind, sollen künftig nicht mehr unter das strenge Gentechnikrecht fallen, sondern einem vereinfachten Verfahren unterliegen. NGT 2-Pflanzen bleiben hingegen weiterhin dem bestehenden GMO-Regime mit umfassender Risikobewertung, Zulassung, Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit unterworfen. Zugleich bleibt das Verfahren politisch sensibel: Insbesondere Fragen der Kennzeichnung, Koexistenz sowie der Umgang mit Patenten im NGT‑Bereich bleiben umstritten. Der Gesetzgebungsvorschlag muss nun noch vom Umweltausschuss (ENVI) wohl in den nächsten Wochen und anschließend im Plenum beschlossen werden. Eine abschließende Entscheidung auf EU-Ebene steht somit noch aus.
Weiterführende Information: Pressemitteilung des Rats
UNTER DER LUPE
Versorgungssicherheit im Fokus – eine Thematik mit wachsender politischer Relevanz
Deutschland befindet sich derzeit – nicht nur gefühlt – in einer Phase multipler und sich überlagernder Krisen. Die Corona-Pandemie, Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine, geopolitische Spannungen im Nahen Osten, handelspolitische Konflikte wie Zollstreitigkeiten mit den USA sowie wachsende sicherheitspolitische Risiken in Europa führen dazu, dass das Thema Versorgungssicherheit verstärkt in den politischen Fokus rückt.
Versorgungssicherheit beschreibt die Fähigkeit eines Staates und seiner Wirtschaft, die Bevölkerung auch unter außergewöhnlichen Umständen zuverlässig mit lebensnotwendigen Gütern zu versorgen. Dazu zählen insbesondere Lebensmittel, Wasser, Energie, Medizinprodukte und die dafür erforderlichen Infrastrukturen wie Transport, Logistik und Informationstechnik. In hoch arbeitsteiligen Gesellschaften wie Deutschland ist diese Versorgungssicherheit kein statischer Zustand, sondern das Ergebnis komplexer Wechselwirkungen zwischen Staat, Wirtschaft und Bevölkerung.
Während der Staat die Verantwortung für den rechtlichen Rahmen der Versorgungssicherheit trägt und im Krisenfall den Schutz kritischer Infrastrukturen gewährleistet, wird die Versorgungspraxis – gerade im Ernährungsbereich – durch privatwirtschaftliche Akteure sichergestellt. Der Lebensmitteleinzelhandel (LEH) ist dabei ein zentrales Bindeglied zwischen Produktion, Verarbeitung, Logistik sowie den Verbrauchern und somit ein unerlässlicher Partner für die Versorgungssicherheit.
Bundesbehörden wie das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) weisen seit Jahren darauf hin, dass Versorgungssicherheit nicht allein staatlich gewährleistet werden kann. Ein wesentlicher Bestandteil ist die Eigenvorsorge der Bevölkerung, etwa durch Lebensmittel- und Wasservorräte für mehrere Tage bzw. wenige Wochen. Die weiterhin verbreitete Annahme einer jederzeit störungsfreien Versorgung stellt zunehmend selbst ein Risiko dar.
Rückblick: die Corona-Pandemie als Stresstest für Handel und Staat
Die COVID-19-Pandemie stellte ab März 2020 den bislang größten realen Belastungstest für die Versorgungssicherheit in der Bundesrepublik seit dem Zweiten Weltkrieg dar. Trotz massiver Einschränkungen des öffentlichen Lebens konnte die Lebensmittelversorgung der Bevölkerung aufrechterhalten werden. Der LEH blieb – auch unter strengen Hygiene- und Zutrittsauflagen – durchgehend für die Bevölkerung geöffnet und erfüllte seine Versorgungsfunktion zuverlässig. Gleichzeitig traten strukturelle Schwächen offen zutage. Vor allem die föderale Zuständigkeitsverteilung führte zu unterschiedlichsten Regelungen auf Landes- und Kommunalebene. Dies führte bei Handelsunternehmen zu einer sehr hohen organisatorischen Belastung, da unterschiedliche Maßnahmen auf zum Teil kurzen Distanzen existierten. Hinzu kamen Lieferkettenstörungen, Grenzschließungen und branchenübergreifende Personalengpässe.
Trotz dieser Engpässe und kurzfristiger Verschiebungen in der Nachfrage der Verbraucherinnen und Verbraucher stabilisierte sich die Versorgung schnell und andauernd. Die vorhandenen Strukturen der Lebensmittelversorgung in der Bundesrepublik erwiesen sich als trag- und anpassungsfähig.
KRITIS, ESVG, Ravioli-Reserve und Länderaktivitäten: der aktuelle Stand der Dinge
Laut Minister Rainer hat die Verabschiedung des KRITIS-Dachgesetzes (Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen) am 29. Januar 2026 im Bundestag und Bestätigung am 6. März 2026 im Bundesrat für mehr Sicherheit in Deutschland gesorgt.
Tatsächlich wurden jedoch durch das Gesetz nur die Strukturen geschaffen, mit denen die Resilienz kritischer Infrastrukturen durch verbindliche Pflichten, Mindeststandards, Meldeprozesse und eine gestärkte Aufsicht systematisch zu erhöht werden kann. Die tatsächlichen Maßnahmen sollen allerdings erst durch Rechtsverordnungen geschaffen werden, die der Wirtschaft bis heute nicht bekannt sind. Dies wurde durch den BVLH und alle betroffenen Verbände bis heute kritisiert. Stand heute liegen nach wie vor keine Hinweise vor, wie die Rechtsverordnungen ausgestaltet werden sollen, das Bundesministerium des Inneren hüllt sich in Schweigen.
Unklar ist auch teilweise die Frage, ab wann das Gesetz zur Anwendung kommen soll. Grundsätzlich sieht das Gesetz einen Schwellenwert von 500.000 versorgten Personen vor, der festlegt, ab wann ein Betreiber von Anlagen der kritischen Infrastruktur dem Gesetz unterfällt. Aber in den Verhandlungen mit dem Bundesrat wurde eine Möglichkeit zur Absenkung der Schwelle per Rechtsverordnung auf 150.000 Personen eingeführt, um in ländlichen Regionen einen höheren Schutz zu erreichen. Hier muss abgewartet werden, welche Länder von der Verordnungsermächtigung Gebrauch machen. Auch die grundsätzliche Anwendbarkeit des Gesetzes bleibt damit im Unklaren.
In Deutschland ist die Versorgung in Krisen zweistufig organisiert: Grundsätzlich sind der LEH und seine Lieferketten als kritische Infrastruktur gehalten, so lange wie möglich die Versorgung aufrecht zu erhalten. Ist der LEH dazu nicht mehr in der Lage, soll der Staat ergänzend eingreifen. Rechtsgrundlage ist das Ernährungssicherstellungs- und -vorsorgegesetz (ESVG).
Es ermöglicht im Falle einer Versorgungskrise staatliche Maßnahmen zur Sicherung der Grundversorgung, etwa die Lenkung von Produktion, Transport und Verteilung oder Vorgaben zur Abgabe von Lebensmitteln. Zur Feststellung der Versorgungskrise bedarf es eines Beschlusses des Bundestages, dass die Deckung des lebensnotwendigen Bedarfs an Lebensmitteln in wesentlichen Teilen des Bundesgebietes ernsthaft gefährdet ist. Parallel dazu unterhält der Staat Notfallreserven und lagert Getreide, Reis und Hülsenfrüchte, sowie Dosenmilch und Milchpulver ein. Diese Bestände sind dezentral gelagert und dienen ausschließlich dazu, die Bevölkerung im Extremfall mit Grundnahrungsmitteln zu versorgen, wenn der Markt versagt. Die Reserven werden durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) verwaltet.
Die Notfallreserven sollen auf Wunsch von Minister Rainer ergänzt werden um die Einlagerung von verzehrfertigen Fertiggerichten (Stichwort Ravioli-Reserve). Entsprechende Vorbilder gibt es in Finnland und in der Schweiz, die entsprechende Reserven vorhalten, allerdings für deutlich weniger Bürger als bei uns. Erste Gespräche mit der Abt. 3 des BMLEH und dem damals noch zuständigen Referat 316 wurden zu dem Thema geführt, allerdings noch ohne konkretes Ergebnis. Jüngst wurden die Zuständigkeiten im BMLEH für einige Themen neu geregelt, darunter auch die für die Ernährungssicherstellung. Die Zuständigkeit liegt jetzt bei der Abt. 2 und dem Referat 214. Die dortige Referatsleiterin Frau Perlzweig arbeitet sich derzeit in die Materie noch ein, die Gespräche sind daher ins Stocken geraten, wir haben aber bei einem Treffen im BMLEH in anderer Sache unsere Gesprächsbereitschaft mit der Abteilungsleiterin der Abteilung 2 signalisiert und sind im Austausch für einen Gesprächstermin.
Sollte der LEH einmal nicht mehr in der Lage sein, seiner Aufgabe gerecht zu werden, so trifft die Verantwortung sodann den Staat. Die erste Zuständigkeit liegt beim Bund, die Durchführung des Gesetzes obliegt, wie so häufig, bei den Ländern und Kommunen. Es darf aber bezweifelt werden, dass der Staat das schwierige Geschäft "Versorgung mit Lebensmitteln" wirklich besser betreiben kann als der krisenerprobte LEH. Insbesondere in der Pandemie hat der Handel bewiesen, wie gut er auch in einer Krise wie der Corona-Pandemie funktionieren kann. Von Seiten der öffentlichen Hand gibt es derzeit viele Aktivitäten, in diesem Bereich "Engagement" zu zeigen, mit begrenztem Erfolg aus Sicht des Handels. Es wurden z.B. durch eine Arbeitsgruppe des BMLEH Warenkorb-Definition zur Verteilung von Lebensmitteln entwickelt, um im Falle der Ernährungskrise einen sinnvollen Warenkorb für die Versorgung der Bevölkerung zu packen. Die Frage, ob dann überhaupt noch Lebensmittel vorhanden sind, haben wir mehrfach gestellt, die Fragestellung wurde aber, um bei der Arbeitsgruppe zu einem Ergebnis zu kommen, ausgeklammert.
Einen anderen Weg verfolgt das Projekt KRITIS-ENV in Niedersachsen. Hier erarbeiten das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zusammen mit der Kühne Logistics Universität in einem Forschungsprojekt, digitale Werkzeuge und Kooperationsstrukturen, um die Lebensmittelversorgung in Niedersachsen auch im Krisenfall zuverlässig zu sichern. Dabei sollen mögliche Verteilorte für Lebensmittel schon im Vorfeld festgelegt werden, um eine möglichst gleichmäßige und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen, auch unter Zuhilfenahme von künstlicher Intelligenz. Ein sicherlich richtiger Ansatz, der aber auch die Frage nicht beantworten kann, woher die Lebensmittel in einer Krise denn kommen sollen.
Rolle, Verantwortung und Schlussfolgerung des Handels: die nächsten Schritte
Für den Lebensmittelhandel stellen die aktuellen Krisen und die damit einhergehenden Befürchtungen keinen grundsätzlichen Paradigmenwechsel dar, jedoch eine strategische Weiterentwicklung bereits existierender struktureller Gegebenheiten. Die Erfahrungen aus der Corona-Pandemie und aus jüngeren Störungen kritischer Infrastrukturen – wie dem großen Stromausfall im Berliner Südwesten im letzten Winter – haben gezeigt, dass der Handel leistungsfähig, anpassungsfähig und krisenfest ist. Dennoch: diese Stärke muss nun noch effizienter und systematisch abgesichert und ausgebaut werden.
Im Mittelpunkt künftiger Anstrengungen steht die Resilienz, sodass der LEH im Ernstfall weiter handlungsfähig ist und bleibt. Gleichzeitig gewinnt die Zusammenarbeit entlang der Lieferketten weiter an Bedeutung. Resilienz alleine auf der Handelsebene ist wirkungslos. Nur durch abgestimmte Prozesse zwischen Erzeugung, Industrie, Logistik und Handel ist diese Resilienz wirklich erreichbar und letztlich wirkungsvoll. Ebenso wichtig ist eine frühzeitige und verlässliche Einbindung staatlicher Stellen, etwa bei der Krisenkommunikation, der Priorisierung kritischer Transporte oder der Sicherstellung von Energieversorgung.
Neben den Beiträgen des Handels und des Staates gewinnt die Eigenvorsorge der Bevölkerung weiter an Bedeutung. Trotz entsprechender Empfehlungen des BBK ist sie bislang unzureichend verbreitet. Aktuell gibt es Bestrebungen, die Vorratshaltung stärker zu fördern – idealerweise in enger Abstimmung mit dem LEH.
Schließlich bleiben zentrale staatliche Aufgaben unverzichtbar:
- Sicherstellung der Energieversorgung
- Funktionsfähigkeit von Straßen- und Schienennetzen
- Schutz kritischer Infrastrukturen
- Gewährleistung von Sicherheit und öffentlicher Ordnung
Versorgungssicherheit ist eine dauerhafte gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Nur im Zusammenspiel von Staat, Wirtschaft und Bevölkerung kann sie langfristig gewährleistet werden. Der LEH wir auch weiterhin seinen wichtigen Beitrag in der Versorgungssicherheit leisten. Dafür braucht es gesetzliche Anforderungen, die praxisnah und im engen Dialog mit der Wirtschaft ausgestaltet werden. Nur so kann Versorgungssicherheit auch künftig gewährleistet werden.
IM DIALOG

Bildquelle: Philippe Veldeman

Bildquelle: Philippe Veldeman
BVLH-Event in Brüssel zum EU-Binnenmarkt: Leistungsfähigkeit sichern, Verbraucherwohlfahrt stärken
Wie kann der europäische Binnenmarkt seine Leistungsfähigkeit entfalten und gleichzeitig Verbraucherwohlfahrt sichern? Diese Frage stand im Mittelpunkt einer BVLH Diskussionsrunde in der Landesvertretung Nordrhein-Westfalen bei der Europäischen Union in Brüssel. Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft diskutierten über aktuelle Herausforderungen und notwendige politische Weichenstellungen.
Im Rahmen der Veranstaltung brachte Dr. Katarina Barley, Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments, in ihrem politischen Impuls die Bedeutung des Binnenmarktes prägnant auf den Punkt. In Anlehnung an Jacques Delors erinnerte sie daran, dass sich „niemand in den Binnenmarkt verliebt“ – er werde aber umso schmerzhafter vermisst, wenn er nicht funktioniere. Wie eine Fußbodenheizung wirke er oft im Hintergrund, sei jedoch gerade angesichts geopolitischer Spannungen, Krisen und wachsender Unsicherheit von zentraler Bedeutung. Für eine resiliente und souveräne Europäische Union fehle es nicht an Größe, sondern an Integration.
In der Diskussion wurde deutlich, dass nationale Sonderwege und regulatorisches Goldplating die Harmonisierung des Binnenmarktes zunehmend untergraben. Vor diesem Hintergrund betonte Dr. Susanne Thorwarth, Managing Director bei Düsseldorf Competition Economics (DCE), die Notwendigkeit einer evidenzbasierten Betrachtung. Das von DCE vorgestellte Gutachten zeigt am Beispiel der Agrar und Lebensmittelkette: strengere Regulierung führt nicht zu höheren Erzeugerpreisen in der Landwirtschaft – und verfehlt damit ihr politisches Ziel.
- Harmonisierung braucht Regulierung: ein funktionierender EU Binnenmarkt ist ohne ein Mindestmaß an Regulierung nicht erreichbar.
- Regulierung mit Augenmaß: regulatorische Eingriffe müssen gezielt, verhältnismäßig und evidenzbasiert ausgestaltet sein.
- Umsetzung statt Analyse: die Empfehlungen aus dem Letta und dem Draghi Report müssen nun konsequent umgesetzt werden, um Binnenmarkthindernisse wirksam abzubauen.
- Fokus auf konkrete Hemmnisse: prioritär anzugehen sind die „Terrible Ten“ der Binnenmarktstrategie, insbesondere territoriale Lieferbeschränkungen (TSC).
- Zielgerichtete UTP Evaluierung: die Überprüfung der UTP Regelungen sollte klar auf den Schutz der Primärerzeuger ausgerichtet sein und unbeabsichtigte Nebenwirkungen vermeiden.
Der Austausch mit Marion Walsmann, Mitglied des Europäischen Parlaments, Oliver Sitar, Direktor in der Generaldirektion Landwirtschaft der Europäischen Kommission, und Dr. Sven Spork, Bereichsvorstand Corporate Affairs der REWE Group, machte deutlich: Die Zukunft des Binnenmarktes entscheidet sich nicht an einfachen Antworten, sondern im kontinuierlichen Dialog zwischen Politik, Wirtschaft und Wissenschaft.

Bildquelle: BMLEH
Milchgipfel im Bundeslandwirtschaftsministerium: Risikomanagement im Fokus zur Stärkung der Landwirtschaft
Beim Milchgipfel im Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) Mitte Februar tauschten sich Vertreter aus Politik, Landwirtschaft und Handel – darunter BVLH-Präsident Fromm – zur aktuellen Lage auf dem Milchmarkt und möglichen Stabilisierungsmaßnahmen aus.
Im Mittelpunkt stand die Frage, wie landwirtschaftliche Betriebe besser mit den starken Schwankungen auf den globalen Märkten umgehen können. Konsens bestand darin, dass ein aktives Risikomanagement – etwa durch Rücklagenbildung – entscheidend ist, um Preisverfälle infolge von Überkapazitäten abzufedern. Aktuell sorgt ein weiterhin hohes Milchaufkommen für zusätzlichen Preisdruck.
Im gemeinsamen Dialog wurden unter anderem folgende Punkte hervorgehoben:
- Die Bedeutung von Risikovorsorgeinstrumenten zur Stabilisierung landwirtschaftlicher Einkommen.
- Die Rolle globaler Überangebote als wesentliche Ursache für sinkende Milchpreise.
- Die begrenzte Einflussmöglichkeit des Handels auf die Preisbildung, die vor allem durch Molkereien und Exportmärkte bestimmt wird.
- Die Notwendigkeit verlässlicher politischer Rahmenbedingungen und Bürokratieabbau zur Entlastung der Betriebe.
Einigkeit bestand darüber, dass nur durch ein abgestimmtes Zusammenspiel von Politik, Wirtschaft und Landwirtschaft langfristig tragfähige Lösungen für einen stabilen Milchmarkt geschaffen werden können.

Bildquelle: BVLH
Präsidiumssitzung des BVLH: Austausch mit Esra Limbacher zu zentralen agrarpolitischen Themen
Im Rahmen der Präsidiumssitzung des BVLH am 22. April 2026 in Berlin fand ein intensiver Austausch mit Esra Limbacher, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Sozialdemokraten im Deutschen Bundestag, statt. Gemeinsam mit den Spitzen führender Handelsunternehmen sowie selbstständigen Kaufleuten wurden zentrale Herausforderungen und Perspektiven entlang der Lebensmittelwertschöpfungskette diskutiert.
Im Mittelpunkt des Dialogs standen insbesondere die aktuellen Preisentwicklungen sowie deren Auswirkungen auf Landwirtschaft, Handel und Verbraucherinnen und Verbraucher. Der Lebensmittelhandel betonte dabei seine Rolle als verlässlicher Partner der Landwirtschaft und unterstrich die Bedeutung eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen angemessenen Erzeugerpreisen, wettbewerbsfähigen Strukturen und bezahlbaren Verbraucherpreisen – gerade vor dem Hintergrund der angespannten wirtschaftlichen Lage.
Zudem wurden die Weiterentwicklung und praxistaugliche Ausgestaltung der UTP-Regelungen erörtert. Einigkeit bestand darin, dass funktionierende und faire Wettbewerbsbedingungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette essenziell sind, um langfristig Versorgungssicherheit, Nachhaltigkeit und wirtschaftliche Stabilität zu gewährleisten.
Im gemeinsamen Dialog wurden unter anderem folgende Aspekte betont:
- die Notwendigkeit, Verbraucherpreise auch in herausfordernden Zeiten im Blick zu behalten;
- die Bedeutung verlässlicher politischer Rahmenbedingungen für Planungssicherheit und Investitionen;
- die Rolle des Handels als Bindeglied zwischen Erzeugern und Konsumenten mit ausgeprägter Markt- und Verbraucherexpertise;
- die Chance, durch konstruktiven Dialog zwischen Politik und Wirtschaft tragfähige Lösungen für die Zukunft der Landwirtschaft zu entwickeln.
Alle Beteiligten waren sich einig: nur durch ein enges Zusammenspiel von Politik, Handel und Landwirtschaft lassen sich die anstehenden Herausforderungen erfolgreich bewältigen und nachhaltige Perspektiven für alle Akteure der Lebensmittelkette schaffen.

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BVLH-DRV-Event im Europaparlament Brüssel: Resilienz gemeinsam denken
Das Dialogformat „Resilienz gemeinsam denken!“ hat gezeigt, wie wichtig der Schulterschluss entlang der Lebensmittelwertschöpfungskette ist. In einer gemeinsamen Diskussionsrunde von Deutschem Raiffeisenverband und Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels kamen Mitte März im EU-Parlament in Brüssel Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Landwirtschaft und Handel zusammen, um zentrale Fragen der Versorgungssicherheit und Leistungsfähigkeit der Lebensmittelkette zu erörtern.
Im Fokus stand dabei die Frage, was die einzelnen Glieder der Kette benötigen, um auch in Zeiten globaler Unsicherheiten, instabiler Handelsströme und volatiler Energiepreise eine verlässliche Versorgung mit sicheren und hochwertigen Lebensmitteln zu gewährleisten. In einem offenen Austausch mit den Europaabgeordneten Christine Singer und Stefan Köhler wurde deutlich: Resilienz entsteht nicht durch einseitige regulatorische Eingriffe, sondern durch Eigeninitiative, Marktorientierung und Zusammenarbeit auf Augenhöhe.
Besondere Aufmerksamkeit galt erfolgreichen Praxisbeispielen wie der Zentralen Koordination Handel Landwirtschaft e. V. (ZKHL), die zeigt, wie Landwirtschaft, Verarbeitung und Handel gemeinsam Lösungen entwickeln – etwa durch eine freiwillige Herkunftskennzeichnung auf rund 4.500 Produkten. Einigkeit bestand darüber, dass politische Rahmenbedingungen Eigeninitiativen stärken und Entbürokratisierung fördern müssen, statt funktionierende Ansätze durch zusätzliche Auflagen zu bremsen.
Der Dialog machte deutlich: eine zu starke Vereinfachung der Sachlage hilft nicht weiter. Nur durch einen kontinuierlichen Austausch zwischen Wirtschaft und Politik kann die Lebensmittelkette resilient, wettbewerbsfähig und zukunftsfähig gestaltet werden. Einigkeit bestand darüber, dass singuläre politische Verschärfungen wie bei UTP nicht wirkungsvoll sind. Vielmehr sollten die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen gestärkt und Bürokratie abgebaut werden.
BVLH Working-Lunch: Austausch zu zentralen Weichenstellungen in der Lebensmittelkette

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Beim BVLH Working-Lunch am 14. April 2026 in Berlin kam unser Verband mit Referentinnen und Referenten aus dem Deutschen Bundestag zu einer Gesprächsrunde zusammen. Im Mittelpunkt stand der Austausch zu aktuellen Herausforderungen und anstehenden politischen Weichenstellungen entlang der gesamten Lebensmittelkette, von der Landwirtschaft über die Ernährungsindustrie bis zum Handel.
Vor dem Hintergrund eines zunehmend angespannten Marktumfelds – geprägt durch geopolitische Unsicherheiten, wirtschaftliche Stagnation, Konsumzurückhaltung und steigende Kosten – wurde die besondere Bedeutung des Lebensmittelsektors als systemrelevanter Bestandteil der Grundversorgung hervorgehoben. Zugleich wurde deutlich, dass es einen engen und kontinuierlichen Austausch zwischen Politik und Wirtschaft braucht, um Leistungsfähigkeit, Versorgungssicherheit und Resilienz nachhaltig zu stärken.
Im Fokus des Austauschs standen insbesondere folgende Themen:
- Landwirtschaft fördern – strukturelle Förderung, wirksames Risikomanagement, generelle Entlastungen
- Wettbewerb erhalten – Weiterentwicklung der UTP-Richtlinie, Umgang mit territorialen Lieferbeschränkungen, Preistransparenz
- Verbraucher stärken – Leistungsfähigkeit des Handels, Preisgestaltung, bessere Orientierung
Seitens des BVLH brachten Expertinnen und Experten aus den Bereichen EU-Politik, Landwirtschaft, Tierwohl und Wertschöpfungsketten ihre Perspektiven ein. Ziel des Formats war es, konkrete Impulse aufzunehmen, offene Fragen zu adressieren und tragfähige Lösungsansätze für die anstehenden politischen Herausforderungen zu erörtern.
Alle Beteiligten betonten die Bedeutung eines kontinuierlichen und konstruktiven Dialogs, um praxistaugliche und ausgewogene Rahmenbedingungen für die Zukunft der Lebensmittelversorgung zu gestalten.
Anstehende Termine und Dialoganlässe (Mai 2026 – Juli 2026, Auswahl)
- BVLH-Vortrag im European Food Forum (EFF) in Brüssel zu Tierwohl (13.5.)
- Händler treffen Landwirte an der food akademie Neuwied (18.-20.5.)
- BLE Verwaltungsrat (20.5.)
- Deutscher Ernährungstag des BMLEH (21.5.)
- Verbändeallianz - THKG-Gespräche (Mai, Juni)
- HDE-BVLH - UTP-Gespräche (Mai, Juni)
- BVLH-Präsenz DLG Feldtage (16.6.)
- Politisches Frühstück des BVLH im Deutschen Bundestag (24.6.)
- BVLH-Präsenz Brandenburgtag (30.6.)
- Referentenformat (Europäisches Parlament) in Brüssel (vsl. Juni, Juli)



