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Der BVLH Politikbrief erscheint alle drei Monate und bietet einen kompakten Überblick über aktuelle politische Entwicklungen mit Relevanz für den Lebensmittelhandel in Berlin und Brüssel. Im Fokus stehen ausgewählte Themenkomplexe, die vertieft analysiert werden. Darüber hinaus zeigt der Newsletter auf, wie der BVLH den Dialog mit politischen und wirtschaftlichen Entscheidungsträgern auf nationaler und europäischer Ebene gestaltet. Abonnieren Sie hier auf dieser Seite unten.

1/2025
AUF DEM TISCH
Neues aus Berlin:
Stärkung der Landwirtschaft und des Tierwohls: eine praxistaugliche Tierhaltungskennzeichnung

2017 präsentierte Landwirtschaftsminister Schmidt auf der Grünen Woche nur ein Logo, 2021 brachte Landwirtschaftsministerin Klöckner immerhin einen Gesetzesentwurf ein. In beiden Fällen kam es am Ende zu keiner Tierhaltungskennzeichnung. Anders im August 2023: unter Landwirtschaftsminister Özdemir trat schließlich ein Gesetz für eine staatliche Tierhaltungskennzeichnung in Kraft. Dazu wurde ein Bundesprogramm zur Förderung des Stallumbaus aufgelegt.
Doch beides ging vollständig am Markt und der Praxis vorbei:
Das im Frühjahr 2024 angelaufene Bundesprogramm zur Förderung des Umbaus der Tierhaltung ist nicht mit der Praxis kompatibel. Neben generellen Unsicherheiten für die Landwirte sorgt das Bau- und Emissionsrecht vielerorts für Einschränkungen bzw. für die Nichtumsetzbarkeit aufgrund ausbleibender Baugenehmigungen. Daher sind in 2025 von den bereitgestellten 200 Mio. Euro erst 14,8 Mio. Euro abgeflossen. Im Vorjahr wurden von insgesamt 150 Mio. Euro nur 12 Mio. Euro in Anspruch genommen. Die neue Koalition hatte zunächst vereinbart, für die nächsten Jahre 1,5 Mrd. Euro für Stallum- und -neubauten zur Verfügung zu stellen. In den bisherigen Haushaltsplanungen ist davon nichts zu sehen.

Gleiches Bild bei der Tierhaltungskennzeichnung: Hier konnte sich die Regierung auch aufgrund von starkem Druck aus den Bundesländern immerhin darauf verständigen, die Umsetzung des Gesetzes der Ampel-Regierung auf den 1. März 2026 zu verlängern, um das Gesetz, wie es im Koalitionsvertag heißt, grundsätzlich zu reformieren. In einem Entschließungsantrag betont Schwarz-Rot, welche Elemente eine grundsätzliche Reform umfassen sollen: die Ausweitung auf die Außerhausverpflegung, verarbeitete Produkte und weitere Tierarten sowie den gesamten Lebenszyklus der Tiere. Diese Erweiterung soll in der Mitte der Legislaturperiode kommen.
Mit Blick auf die Positionen innerhalb der Regierungsfraktionen zeichnet sich ein ambivalentes Bild. Die Unionsfraktion setzt ihren Fokus klar auf die Bereitstellung der notwendigen finanziellen Mittel für den Stallumbau. Die Durchsetzung der 1,5 Mrd. Euro pro Jahr ist das zentrale politische Ziel. Die Kennzeichnung wird dabei in wesentlichen Teilen der Fraktion als sekundär betrachtet. Hier setzt man verstärkt auf Vereinfachungen wie die Erlaubnis für Downgrading. Ein struktureller Ausbau um weitere Vertriebswege wie die Gastronomie und weitere Tierarten wird bisher eher abgelehnt. Die SPD hingegen versucht wesentliche Teile des Gesetzes zu erhalten und weitere Aspekte zu integrieren, die in der Ampelzeit nicht mehrheitsfähig waren (u.a. Ausweitung auf Außer-Haus-Verpflegung und Integration des Lebenszyklus).
Das BMLEH ist laut bisherigen Äußerungen offen für eine inhaltliche Novelle des Gesetzes, gleichzeitig verweist es auf den engen zeitlichen Rahmen (u.a. aufgrund einer möglichen EU-Notifizierung) und den großen Abstimmungsbedarf mit allen Wirtschaftsbeteiligten.
Die Regierungsfraktionen wollen nun über die Sommerpause gemeinsam abstimmen, welche Elemente in eine Novelle bis zum 1. März 2026 aufgenommen werden können und was im Laufe der Legislatur noch umsetzbar ist.
Der BVLH sieht nach der Verschiebung nun zwingend notwendigen Einigungsbedarf, um wesentliche Verbesserungen mit Blick auf den 1. März 2026 zu erwirken. Aus Sicht des Handels müssten gravierende inhaltliche Mängel, etwa beim Downgrading, behoben werden. Weitere zentrale Forderung ist, die Erweiterung der Kennzeichnung um die Außerhausverpflegung und ausländische Ware. Notwendig ist auch, dass ein einheitlicher nationaler Prozess zur Registrierung und Kontrolle der Betriebe unter Einbindung der privatwirtschaftlichen Systeme geschaffen wird. Hierbei sollten insbesondere die Initiative Tierwohl und die Haltungsform des Handels eine zentrale Rolle spielen. Außerdem sollte die Kennzeichnung überarbeitet werden, zum Beispiel mit einer Pflicht für Begrifflichkeiten und der optionalen Nutzung eines Logos wie der Haltungsform. Darüber hinaus ist entscheidend, dass Politik einen klaren Fahrplan für die Erweiterung um weitere Tierarten aufstellt und dies in der jetzigen Novelle festschreibt.
Die vollständigen Forderungen des Lebensmittelhandels finden Sie im BVLH-Positionspapier hier: BVLH - Positionspapier Novelle Tierhaltungskennzeichnungsgesetz
Weiterführende Informationen:
- Pressemitteilung des BMLEH
- BMLEH - Tierhaltungskennzeichnung
- BMLEH - Umbau der Tierhaltung - Bundesprogramm zur Förderung des Umbaus der landwirtschaftlichen Tierhaltung
- Initiative Tierwohl: Für mehr Tierwohl in der Nutztierhaltung
- Haltungsform – Informativ – Transparent – Bewusst – Erhalten Sie alle Informationen zu den vier Haltungsform-Stufen und zur Kennzeichnung von Fleischprodukten
Neues aus Brüssel:
Von der Vision bis hin zur Umstrukturierung der GAP: Umbruch in Brüsseler Agrarpolitik?

Die EU-Landwirtschaftspolitik und ihre künftige Ausgestaltung sind in aller Munde. Wenige Wochen nach Amtsantritt der neuen EU-Kommission legte der neue EU-Agrarkommissar, Christophe Hansen, selbst Landwirt aus Luxemburg, seine Vision für Landwirtschaft und Lebensmittel vor. Die Veröffentlichung folgte auf den sogenannten Strategischen Dialog zur Zukunft der Landwirtschaft, der durch Ursula von der Leyen nach massiven Protesten der Landwirte ins Leben gerufen wurde. Bei der Betrachtung der Vision fällt auf, dass vor allem die Primärproduktion in den Blick genommen wird, klassische Lebensmittelthemen, wie eine einheitliche und harmonisierte Nährwertkennzeichnung oder aber die Vorhaben der Farm-to-Fork-Strategie rückten in den Hintergrund.
Die neue EU-Kommission will vielmehr auf die Attraktivität des Agrarsektors und Wettbewerbsfähigkeit setzen. So beeinflussen die in der Vision aufgeführten, vier Arbeitsstränge (Attraktivität, Wettbewerbsfähigkeit, Zukunftsorientierung und faire Lebens- und Arbeitskosten) bereits die aktuellen legislativen Debatten in der europäischen Hauptstadt. Zwei Gesetzesvorschläge ohne Folgenabschätzung wurden Ende 2024 als erste Antwort auf die Proteste der Landwirte auf den Tisch gelegt, um deren Position zu stärken: Eine Überarbeitung der Gemeinsamen Marktordnung für Agrarerzeugnisse und ein Verordnungsvorschlag zur grenzüberschreitenden Durchsetzung der sog. Richtlinie über unlautere Handelspraktiken (UTP). Beides für sich zu einem unglücklichen Zeitpunkt, da ohnehin eine Überarbeitung der GMO im Rahmen der nächsten EU-Agrarreform ansteht und Ende des Jahres eine umfassende Evaluierung der UTP-Richtlinie. Gut gemeint ist leider nicht immer gut gemacht. Erwartungsgemäß stößt der Vorschlag der Kommission, für Verträge der Landwirte mit ihren Abnehmern die Schriftlichkeit verpflichtend vorzuschreiben, auf starke Kritik von vielen Seiten und wird als unnötiger Eingriff in die Vertragsfreiheit kritisiert. Beim Vorschlag zur verbesserten grenzüberschreitenden Durchsetzung der UTP-Richtlinie zeigt sich, dass die gut gemeinten Ziele im Gesetzgebungsprozess aus den Augen verloren werden. Statt einer Stärkung der Durchsetzung steht seitens des Agrarausschusses im EU-Parlament nun eine binnenmarktwidrige grenzüberschreitende Anwendung nationaler überschießender Regelungen im Raum, die letztlich die Stärkung der Position der Landwirte in den Hintergrund rücken lässt und Unternehmen vor große Rechtsunsicherheiten stellt. HDE und BVLH setzen sich hier gemeinsam für zielorientierte Regelungen zur verbesserten grenzüberschreitenden Durchsetzung und eine klare Trennung von den materiellrechtlichen Fragen der UTP-Richtlinie und deren Überarbeitung ein (siehe auch Pressemeldung des HDE)

Nun hat mit der Vorlage der Vorschläge für die nächste Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP 2028-2034) die nächste Schlacht begonnen. Erste massive Kritik schlug der Kommission hier seitens des Agrarsektors entgegen, da die Vorschläge vorsehen, dass das Agrarbudget in einem Einheitsfond aufgeht und die Mitgliedstaaten selbst über die Nutzung eines Großteils der Gelder entscheiden, welche damit nicht mehr EU-einheitlich verteilt werden. Der mittelfristige Finanzrahmen (MFR) sieht nun vor, von insgesamt 2.000 Mrd. Euro an EU-Mitteln mindestens 300 Mrd. Euro für Einkommenshilfen für die Landwirtschaft zu garantieren. Das wäre etwa ein Viertel weniger Geld als die 387 Mrd. Euro, die von 2021 bis 2027 zur Verfügung standen. Eine Folge wäre, dass die Betriebe der Primärproduktion ab 2028 deutlich weniger Direktzahlungen erhielten. Hier werden in den kommenden Jahren kontroverse Verhandlungen erwartet.
Obgleich die Vorschläge für das Agrarbudget nicht direkt relevant für den Handel sind, fragt sich dennoch, inwiefern anderweitige Regelungen die finanziellen Einschnitte begleiten werden, um deren Gewicht abzufedern – gewissermaßen als „Trostpflaster“. Hierzu gehört sicher das bereits mehrfach angekündigte Verbot des „systematischen“ Verkaufs unter Produktionskosten oder die im Herbst anstehende Evaluierung der UTP-Richtlinie mit 2026 folgendem Gesetzesvorschlag.
Für den Lebensmittelhandel in Deutschland ist eines klar: die von Kommissar Hansen eingeforderte Dialogkultur und Transparenz entlang der Kette sind fundamental für ein vertrauensvolles Zusammenarbeiten zwischen den einzelnen Kettenstufen. Die Akteure der Lebensmittelwertschöpfungskette sind aufeinander angewiesen. Es gilt daher, auf Kooperation und wirkungsvolle Instrumente zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit und der vollen Nutzung des EU-Binnenmarkts zu setzen. Eingriffe in die Preisgestaltungsfreiheit und in marktorientiertes Wirtschaften, die nicht auf das Ziel der Stärkung des schwächsten Glieds der Kette einzahlen, sind unbedingt zu vermeiden.
Weiterführende Informationen:
Weitere Themen in Berlin und Brüssel:
- Lieferkettengesetze: Reduzierung der Berichtspflichten und Abbau von Bürokratie
Bürokratieabbau durch Reduzierung von Berichtspflichten ist ein zentrales Thema zur Stärkung der deutschen Wirtschaft. Aktuell gelten unter anderem das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und die europäische EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD). Beide verpflichten Unternehmen dazu, ihre Lieferketten auf diverse Richtlinien wie beispielsweise Menschenrechte und Umweltauflagen zu überprüfen und aufwendig zu dokumentieren. Die neue Bundesregierung möchte laut Koalitionsvertrag bis Ende 2025 die Bürokratie für Unternehmen mit einem "Sofortprogramm für den Bürokratieabbau" signifikant reduzieren. Zentral dabei ist die Abschaffung des nationalen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes. Die EU-Lieferkettenrichtlinie gilt weiterhin. Bis 2026 müssen die EU-Staaten die Richtlinie umsetzen. Diese wird dann gestaffelt bis 2029 auf immer mehr Unternehmen angewendet - zuletzt auch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und über 450 Millionen Euro Nettoumsatz pro Jahr. Bundeskanzler Merz will auch die EU-Richtlinie kippen, die SPD ist dagegen. Die EU-Kommission kündigte an, dass es nun um Vereinfachungen und nicht um eine Abschaffung gehen soll. - Green Claims-Richtlinie: EU-Kommission kündigt Rücknahme des Vorschlags an
Ende Juni 2025 teilte die EU-Kommission mit, dass sie beabsichtigt, den Vorschlag für die Green Claims Richtlinie zurückzuziehen. Der Lebensmittelhandel begrüßt diese Rücknahme ausdrücklich. Das Ziel des Vorschlags, mehr Sicherheit für Verbraucherinnen und Verbraucher, europaweit gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen und Greenwashing zu unterbinden, sieht der LEH grundsätzlich als positiv zu wertende Anliegen. Massive bürokratische Hürden bei der Umsetzung dieser Richtlinie, wie beispielsweise eine Ex-ante-Drittzertifizierung von freiwilligen Umweltaussagen, hätten die Wirtschaftsunternehmen jedoch vor massive Probleme gestellt. Greenwashing ist bereits heute nach den geltenden Regelungen der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken untersagt. - EU-Entwaldungsverordnung: Notwendigkeit für weitere Vereinfachungen
Angesichts des enormen bürokratischen Aufwands der mit der Implementierung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) einhergeht, werden die Rufe nach einer "Null-Risiko-Kategorie" für Länder, in denen keine Entwaldung stattfindet, lauter. Am 07. Juli 2025 forderten 18 Mitgliedstaaten in einem Brief an Kommissionschefin Ursula von der Leyen, eine Vereinfachung der Verordnung in das sogenannte Omnibus-Verfahren zum Bürokratieabbau aufzunehmen. Bundeskanzler Merz äußerte sich entsprechend in einem persönlichen Schreiben von deutscher Seite. Für den Lebensmittelhandel wären insbesondere Erleichterungen für die nachgelagerte Lieferkette entscheidend. Eine sinnlose Doppelung von Sorgfaltspflichterklärungen und dadurch bedingte unnötige Datenflut muss verhindert werden. Jegliche Vereinfachung ist stets im Sinne der Planungssicherheit mit einem ausreichenden Zeitrahmen zu versehen, um die internen Prozesse an neue Regelungen anpassen zu können. - Verordnungsvorschlag zu Beschränkung fleischbezogener Begrifflichkeiten auf Fleisch und Fleischerzeugnissen
Mitte Juli legte die EU-Kommission einen Verordnungsvorschlag zur Beschränkung der Verwendung bestimmter Bezeichnungen für pflanzliche Alternativen vor, welcher die Transparenz für die Verbraucherinnen und Verbraucher erhöhen und die historische und kulturelle Bedeutung von Fleischerzeugnissen schützen soll. Die EU-Kommission reagierte damit u.a. auch auf ein Urteil des EuGH aus dem vergangenen Herbst. So urteilte das höchste europäische Gericht, dass eine französische Verordnung aus dem Jahr 2021 zur Verwendung von Begrifflichkeiten wie „Steak“ oder „Filet“ für pflanzliche Produkte gegen geltendes EU-Recht verstößt. Der Vorschlag der Kommission sieht vor, dass die Begrifflichkeit „Fleisch“ nur noch ausschließlich für die essbaren Teile eines Tieres verwendet werden darf. „Fleischerzeugnisse“ sind demnach Erzeugnisse, die ausschließlich aus Fleisch gewonnen werden. Der Vorschlag wird nun an das EU-Parlament und den Ministerrat weitergeleitet. Den Verordnungsvorschlag der EU-Kommission finden Sie unter folgendem Link. - Nachhaltigkeitsvereinbarungen gem. Artikel 210a GMO: Erster Anwendungsfall – Weinsektor
Die Kommission hat am 15. Juli 2025 ihre erste Stellungnahme zur Vereinbarkeit einer Nachhaltigkeitsvereinbarung mit den Wettbewerbsregeln für den Agrarsektor abgegeben. Die Stellungnahme betrifft eine Vereinbarung über die Festsetzung von Richtpreisen für Wein, der in der französischen Region Okzitanien nach den Standards für ökologische/biologische Weine und für Weine mit der Zertifizierung „Haute Valeur Environnementale (HVE)“ erzeugt wird. Die vorgesehene Vereinbarung wird zwischen Weinerzeugern, die diese Standards erfüllen, und Käufern solcher Weine im Weingroßhandel geschlossen. Ziel ist es, den entsprechenden Erzeugern Anreize dafür zu geben, ihre nachhaltigen Produktionsverfahren beizubehalten.
Es handelt sich um einen ersten Anwendungsfall der Ausnahmeregelung gem. Art. 210 a GMO und stellt ein Beispiel dafür dar, wie spezifische Wettbewerbsregeln für die Landwirtschaft Landwirte auf ihrem Weg zu einer nachhaltigeren Produktion begleiten können.
UNTER DER LUPE
Ehrlicher Blick auf die Machtverhältnisse in der Lebensmittelkette
Agrarkette: Die Dominanz der Großunternehmen der Zwischenstufe

Die Lebensmittelkette wird in der öffentlichen Debatte meist nur auf die landwirtschaftliche Erzeugung am Beginn und den Lebensmittelhandel am Ende reduziert. Dabei entscheiden die Großkonzerne der Zwischenstufen maßgeblich über die Wertschöpfung und beeinflussen Angebot und Nachfrage sowie die daraus resultierende Preisbildung. Ein verkürzter Blick führt nicht nur zu falschen Vorstellungen, sondern auch realitätsfernen Meinungen und Vorurteilen. Aus Unkenntnis entsteht vielfach auch unwirksames oder gar schädliches politisches Handeln.
Fakt ist: Verarbeitungsunternehmen wie Schlachter und Molkereien sind die zentralen Abnehmer landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Die zentralen Agrarmärkte Fleisch und Milch werden von wenigen Großkonzernen der Zwischenstufe dominiert. Bei Schweinefleisch bestimmen Tönnies und Westfleisch den Markt. Bei Milch sind es DMK, Arla und Ammerland, die den Großteil der Rohmilch abnehmen und über ihre Verwertung entscheiden. In beiden hoch konzentrierten Märkten vermarken die Großkonzerne die Hälfte der Rohstoffe im Ausland (Schweinefleisch 54%, Milch 49%). Somit prägen der Export und die volatilen Weltmarktpreise entscheidend die Erlössituation der deutschen Landwirte.
Bitte finden Sie veranschaulichende Erklärgrafiken hier: Lebensmittelkette erklärt: BVLH
Fakt ist: Die Konzentration der Verarbeitungsstufe Fleisch und Milch nimmt gegenwärtig weiter zu, so dass sich die Abhängigkeiten für Landwirte und Handel weiter verschärfen:
- Vion-Standorte: Im Bereich des Fleischmarkts zieht sich Vion, die vormalige Nummer drei, aus dem deutschen Markt zurück. Die angestrebte Übernahme von Schlachthöfen für Rinder durch Tönnies wurde aufgrund der dann eintretenden dominanten Marktstellung auf dem Rindfleischmarkt zunächst durch das Kartellamt untersagt (Bundeskartellamt untersagt Übernahme von Vion-Schlachthöfen durch Tönnies). Tönnies lässt die Untersagung von Oberlandesgericht Düsseldorf überprüfen und bringt sogar eine Ministererlaubnis zur Durchsetzung der Übernahme ins Spiel. Gleichzeitig warnt die Nummer zwei im Markt, Westfleisch, vor der Übermacht durch Tönnies und bringt sich selbst als Interessent ins Spiel (Tönnies und Westfleisch laden getrennt zu Infoveranstaltungen zur Zukunft der Schlachthöfe im Süden | top agrar). Unabhängig vom Ergebnis wird die Konzentration auf zwei marktmächtige Großunternehmen zunehmen.
- Fleischverarbeitung: Tönnies, die Nummer 1 auch in der Fleischverarbeitung, hat die Übernahme des zweitgrößten Wurstproduzenten The Family Butchers angekündigt. The Family Butschers entstand aus dem Zusammenschluss der Firmen Kemper und Reinert. Hierzu stellt die Interessensgemeinschaft der Schweinehalter e.V. fest: „Das Mengengeschäft konzentriert sich durch Zusammenschlüsse, Insolvenzen und Übernahmen auf immer weniger, große Betriebe. Diese zunehmende Konzentration auch in der Verarbeitung dürfte auf Dauer allerdings zu einer weiteren Schwächung der Wettbewerbsposition der Tierhalter führen.“ (schweine.net - Tönnies steigt bei The Family Butchers ein).
Fusion Arla/DMK: Auf dem Milchmarkt haben sich die Großkonzerne Arla und DMK auf eine Mega-Fusion geeinigt, die einen Milchprimus von rund 19 Mrd. Euro Umsatz entstehen lassen würde. Hier steht eine kartellrechtliche Prüfung noch aus. Die Fusion, in der die deutsche DMK Group der Juniorpartner sein wird, betrifft hierzulande etwa 7.000 Landwirte (Mega-Fusion in der Milchbranche: Arla schluckt DMK - Bauernzeitung). Insgesamt vereint dieser globale Player mehr nationale Milchmengen auf sich als die drei folgenden Großmolkereien.
Eine Umfrage von Agrarheute verdeutlicht, dass in der Branche davon ausgegangen wird, dass die Fusion den Einfluss und Wahlmöglichkeiten der Landwirte eher reduzieren wird.
IM DIALOG
Gespräch mit Bundesminister Alois Rainer am 4. Juli 2025: Starke Lebensmittelkette – für Landwirtschaft, Tierwohl und fairen Wettbewerb

Im Mittelpunkt des Austauschs zwischen dem Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH), dem Handelsverband Deutschland e.V. (HDE) und dem Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels e.V. (BVLH) standen die nachhaltige Stärkung der Landwirtschaft, die Weiterentwicklung des Tierwohls sowie die Sicherung fairer Wettbewerbsbedingungen entlang der gesamten Lebensmittelkette.
Bundesminister Rainer betonte bei dem Treffen sein Vertrauen in alle Akteure der Lebensmittelkette. Gemeinsam gelte es, die Leistungsfähigkeit des Agrar- und Ernährungssektors zu sichern und die Versorgung der Bevölkerung langfristig zu gewährleisten. Ein zentrales Anliegen des Ministers: Der Abbau übermäßiger Bürokratie zur Steigerung der Effizienz und Entlastung der Wirtschaft.
Im gemeinsamen Dialog wurden unter anderem folgende Handlungsfelder identifiziert:
- Eine praxisnahe Novelle und Erweiterung der Tierhaltungskennzeichnung zur Förderung transparenter und tierwohlgerechter Haltungsformen;
- Eine dringende Vereinfachung der EU-Entwaldungsverordnung zur Vermeidung unnötiger Belastungen für Unternehmen;
- Der Verzicht auf sogenanntes Goldplating sowie die Rücknahme nicht erforderlicher nationaler Überregulierung;
- Generelle Entlastungen für Wirtschaft und Handel – insbesondere im Hinblick auf Bürokratieabbau und hohe Energiekosten.
Alle Beteiligten waren sich einig: Nur durch einen konstruktiven Dialog zwischen Politik, Handel und Landwirtschaft können zukunftsfähige Lösungen für eine nachhaltige und resiliente Lebensmittelversorgung in Deutschland gefunden werden.
Parlamentarisches Frühstück im Deutschen Bundestag am 25. Juni 2025

Beim politischen Frühstück des Bundesverbands des Deutschen Lebensmittelhandels e.V. (BVLH) stand die Frage im Mittelpunkt, welche Weichenstellungen jetzt notwendig sind, um Landwirtschaft und Tierwohl zu stärken und zugleich die Leistungsfähigkeit der gesamten Lebensmittelkette zu erhalten.
Aus Sicht des Lebensmittelhandels können die aktuellen Herausforderungen nur gelöst werden, wenn die gesamte Lebensmittelkette ehrlich betrachtet und gemeinsam tragfähige, praktikable Lösungen entwickelt werden. Dazu gehört insbesondere der Blick auf die starken Zwischenstufen – etwa Verarbeitungsunternehmen und Markenhersteller – sowie die bedeutende Rolle des Exports. Im Inland müssen neben dem Handel auch Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung einen aktiven Beitrag leisten.
Nach einem Impuls des BVLH skizzierten die agrarpolitischen Sprecherinnen und Sprechern der Bundestagsfraktionen, Johannes Steiniger (CDU/CSU), Dr. Franziska Kersten (SPD) und Dr. Ophelia Nick (Bündnis 90/Die Grünen), die Positionen ihrer Fraktionen.
Gemeinsam kam man überein: Die Novelle der Tierhaltungskennzeichnung ist der nächste zentrale Schritt, um Landwirtschaft und Tierwohl nachhaltig zu fördern.
Aus Sicht des Handels sind dabei folgende Punkte essenziell:
- Einbindung der Außer-Haus-Verpflegung und ausländischer Ware
- Erweiterung der Kennzeichnung auf die Tierarten Rind und Geflügel
- Berücksichtigung etablierter Systeme wie der Haltungsform und der Initiative Tierwohl (ITW)
- Verwendung bekannter Begriffe wie „Stall + Platz“, „Frischluftstall“ oder „Bio“ zur besseren Verbraucherorientierung
- Möglichkeit eines 100%igen Downgradings zur vollen Kennzeichnungssicherheit
Der BVLH setzt sich weiterhin dafür ein, mit allen Beteiligten an einer zukunftsfähigen, wirtschaftlich tragfähigen und tierwohlorientierten Lebensmittelversorgung zu arbeiten.
BVLH-Präsident Björn Fromm beim parlamentarischen Austausch zur Lebensmittellieferkette in Brüssel im Mai 2025

Bei einem parlamentarischen Austausch im Europäischen Parlament in Brüssel im Mai 2025 gab BVLH-Präsident Björn Fromm einen Einblick in die Thematik der Agrar- und Lebensmittellieferkette. Dabei ging es vor allem um die Frage, wie die Landwirtschaft nachhaltig gestärkt werden kann. An der sektorübergreifenden Diskussion nahmen auch die Europaabgeordneten Maria Noichl (SPD) sowie die luxemburgische grüne Abgeordnete Tilly Metz teil.
Die wichtigsten Botschaften:
- Lösungsansätze müssen die gesamte Kette in den Blick nehmen
- Stärkung von Erzeugerorganisationen notwendig
- Bürokratieabbau als Schlüssel
- Wertschätzung muss auf Wertschätzung einzahlen
Ein weiterer produktiver Austausch fand unter anderem mit der EU-Abgeordneten Marion Walsmann (CDU) statt, in welchem Björn Fromm und Miriam Schneider die Komplexität der Lebensmittelwertschöpfungskette erläuterten.
Anstehende Termine und Dialoganlässe (August – Oktober 2025)
- Gespräch mit BMLEH-Staatssekretär Dr. Schick (21.8.)
- Europaabgeordneten-Dinner in Kehl und Straßburg-Woche von BVLH und HDE (8.-11.9.)
- BMLEH-Tagung „Dialog für eine neue Wertschätzungskette”/Podiumsteilnahme (18.9.)
- BVLH-Dialog „Lebensmittelkette“ mit Referenten des Bundestages (19.9.)
- MdB-Gespräche, u.a. Färber, Behrens, Aeikens, Mayer (September)
- Internationale Woche gegen Lebensmittelverschwendung, vielfältige politische Dialogangebote (29.09. - 6.10.)
- ANUGA in Köln unter Einbindung von EU-Generaldirektorin Werner, Bundesminister Rainer und Bundestagsausschuss (4. - 8.10)
- BMLEH Runder Tisch zur Tierhaltung (14.10.)

