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Der BVLH Politikbrief erscheint alle drei Monate und bietet einen kompakten Überblick über aktuelle politische Entwicklungen mit Relevanz für den Lebensmittelhandel in Berlin und Brüssel. Im Fokus stehen ausgewählte Themenkomplexe, die vertieft analysiert werden. Darüber hinaus zeigt der Newsletter auf, wie der BVLH den Dialog mit politischen und wirtschaftlichen Entscheidungsträgern auf nationaler und europäischer Ebene gestaltet. Abonnieren Sie hier auf dieser Seite unten.

1/2026
AUF DEM TISCH spezial – Berlin und Brüssel
Unlautere Handelspraktiken (UTP): Wirkungslose Symbolpolitik statt wirksamer Schutz der Primärerzeugung

Die planmäßige Evaluierung der Wirksamkeit der UTP-Richtlinie ist in vollem Gange, im dritten Quartal 2026 wird die EU-Kommission ihren Überarbeitungsvorschlag vorlegen. Es drohen weitere Eingriffe in die Vertragsgestaltungs- und Preisbildungsfreiheit, die am eigentlichen Ziel der Regelungen - nämlich dem Schutz kleiner Erzeuger und Lieferanten vorbeilaufen.
Die Bauernproteste der vergangenen Monate in Brüssel sind sicherlich vielen noch in präsenter Erinnerung - sie bestimmten die politische Debatte in Deutschland und in der EU. Der Grund für die scharfen Proteste: volatile Erzeugerpreise, Unsicherheiten hinsichtlich der Förderinstrumente, überbordende Bürokratie und strukturelle Veränderungen entlang der Lebensmittelwertschöpfungskette. Dabei rückt auch die Thematik der unlauteren Handelspraktiken (Unfair Trading Practices, „UTP“) wieder mehr in den Fokus von Politik und Wirtschaft.
Über unlautere Handelspraktiken wird nicht erst seit den jüngsten Protesten gesprochen, die Debatte wird seit knapp 20 Jahren geführt. Nach zehn Jahren politischer Diskussionen legte die Europäische Kommission im April 2018 einen Richtlinienvorschlag zur Regulierung unlauterer Handelspraktiken entlang der Lebensmittelwertschöpfungskette vor. In jener Debatte wurde damals von Seiten der Politik und einzelner Stufen der Lebensmittelwertschöpfungskette vorausgesetzt, dass ein Ungleichgewicht der Verhandlungspositionen zulasten der vorgelagerten Stufen besteht, also Lieferantenseite gegen Käuferseite, der benachteiligte Agrarbetrieb gegen den übermächtigen Abnehmer.

Bildquelle: BVLH
Der Handel unterstützt die Stärkung von kleinen landwirtschaftlichen Betrieben und ist grundsätzlich bereit, an wirkungsvollen Lösungsansätzen mitzuarbeiten. Die UTP-Regelungen hingegen bieten diese wirksamen Lösungsansätze nicht, ganz im Gegenteil. Es handelt sich um gravierende Eingriffe in die Vertragsfreiheit, den Verlust von Effizienzen und damit letztlich auch höhere Verbraucherpreise.
Daher gehört zu den Kernforderungen des Handels:
- Rückbau der UTP-Regelungen auf ihren eigentlichen Schutzzweck: Begrenzung des Anwendungsbereichs der UTP-Richtlinie (Art. 1) auf Unternehmen mit einem weltweiten Jahresumsatz von maximal 50 Mio. Euro.
- Einbeziehung von ausschließlich Vertragsbeziehungen zwischen landwirtschaftlichen Erzeugern bzw. ihren Genossenschaften und ihren unmittelbaren Abnehmern.
- Vollständige EU-weite Harmonisierung des Anwendungsbereichs, so dass nationale Regelungen nicht mehr davon abweichen können und der Zweck der Richtlinie gewahrt bleibt.
- Keine Erweiterung des Katalogs generell verbotener Klauseln (Vermeidung von drohenden Effizienzverlusten).
- Verzicht auf die Einführung einer Generalklausel aus rechtssystematischen und -staatlichen Gründen.
- Keine pauschale Einführung eines Verbots des Verkaufs unter Produktionskosten noch Vorgabe von Mindestpreisen.
In den kommenden Monaten wird es darauf ankommen, gemeinsam entlang der gesamten Wertschöpfungskette echte, wirksame Lösungen für die Landwirtschaft zu entwickeln – statt symbolischer Maßnahmen, die weder die Wettbewerbsfähigkeit stärken noch zusätzliche Einnahmen auf die Höfe bringen. Der Handel ist bereit, diesen Prozess konstruktiv mitzugestalten.
Weiterführende Informationen:
- Europäische Kommission setzt sich für Verbot unlauterer Handelspraktiken in der Lebensmittelversorgungskette ein (2018)
- eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/PDF/?uri=CELEX:52018SC0092 (2018)
- Bundeskartellamt - Homepage - „Hartes Verhandeln muss erlaubt bleiben“ (2018)
- StellungnahmeBRAK (2020)
- Evaluierungsbericht zum AgrarOLkG_barrierefrei (2023)
- European Commission workshop confirms positive effect of Retail Alliances for consumers and no negative impact on SMEs and farmers (2025)
Weitere Meldungen aus Berlin und Brüssel:
Bundestag beschließt KRITIS‑Dachgesetz: Weiter Kritik an fehlender Konkretisierung
Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung vom 29. Januar 2026 das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen (auch bekannt unter dem Namen KRITIS-Dachgesetz) beschlossen. Angesichts des Anschlags auf die Stromversorgung in Berlin, der bei Minustemperaturen zu einem mehrtägigen Stromausfall führte, wurde das Gesetz, dessen Verabschiedung schon lange überfällig ist, nochmals kontrovers diskutiert.Im Gesetz sind bundesweit einheitliche Mindestanforderungen für den physischen Schutz kritischer Infrastruktur vorgesehen: Risikoanalysen, Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen, Zugangskontrollen und technische Schwachstellenanalysen. Konkrete Vorgaben enthält das Gesetz jedoch bis heute leider nicht, sondern überlässt wesentliche Inhalte des Gesetzes Rechtsverordnungen, die aber heute noch nicht feststehen, sondern für die nur Verordnungsermächtigungen geschaffen wurden. Dieser Punkt wurde von allen Verbänden von Beginn an kritisiert, da die parlamentarische Kontrolle dadurch geschmälert wird. Auf Druck des Bundesrates wurde kurzfristig noch eine Öffnungsklausel für die Bundesländer eingefügt, die es ermöglicht soll, auch kleinere Anlagen als kritisch einzustufen, auch wenn sie nicht den Schwellenwert von 500.000 versorgten Einwohnern erreicht. Diese Änderung wurde durch den BVLH noch kurz vor der Ankündigung scharf kritisiert, weil die hierfür vorgebrachten Argumente nicht auf empirischen Erkenntnissen fußen. Dennoch wird das neue Gesetz eine weitere Verordnungsermächtigung für das Bundesministeriums des Inneren enthalten, um begründete Ausnahmen zu ermöglichen.
Das Gesetz muss noch im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden, um Geltung zu erlangen, im weiteren Prozess müssen die vorgesehenen Verordnungen geschaffen werden. Der BVLH wird diesen Prozess begleiten.
Weitere Informationen finden Sie hier: Deutscher Bundestag - Bundestag beschließt Gesetz zur Stärkung kritischer Anlagen
Empowering Consumers for the Green Transition (EmpCo): Umsetzung in nationales Recht sorgt für Schwierigkeiten bei Abverkaufsfristen
Der Deutsche Bundestag hat am 18. Dezember 2025 die Umsetzung der EmpCo-Richtlinie (Empowering Consumers for the Green Transition) durch eine Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) beschlossen. Ab dem 27. September 2026 müssen Unternehmen die neuen Anforderungen an Nachhaltigkeitssiegel erfüllen. Für den Lebensmitteleinzelhandel ist die Richtlinie besonders relevant. Viele Händler nutzen Nachhaltigkeitsbezeichnungen im Rahmen von Eigenmarkenprogrammen, Regionalprogrammen sowie branchenspezifischen Initiativen wie der Initiative Tierwohl (ITW). Diese Programme sind zentrale Bestandteile der Sortiments- und Nachhaltigkeitsstrategie und würden bei einer unklaren oder zu engen Auslegung der EmpCo-Vorgaben stark unter Druck geraten.Offen bleiben weiterhin Fragen zur Definition und Abgrenzung von Nachhaltigkeitssiegeln. In einer begleitenden Entschließung fordert der Bundestag die Bundesregierung auf, sich gegenüber der Europäischen Kommission für eine praxisgerechte Umsetzung einzusetzen. Von zentraler Bedeutung ist dabei eine Abverkaufsfrist von einem Jahr für bis zum 27. März 2026 produzierte Produkte, um zu verhindern, dass rechtmäßig hergestellte und korrekt gekennzeichnete Waren vom Markt genommen werden müssen. Ohne ausreichende Übergangsregelungen drohen erhebliche wirtschaftliche Belastungen, da insbesondere Produkte aus Eigenmarken-, Regional- und Fleischprogrammen nicht mehr abverkauft werden könnten. Zugleich soll klargestellt werden, dass ausschließlich für B2B bestimmte Siegel oder Zeichen nicht als Nachhaltigkeitssiegel gelten, selbst wenn sie für Verbraucher sichtbar sind. Eine klare Regelung der Abverkaufsfrist ist entscheidend, um bewährte Nachhaltigkeitsinitiativen zu sichern und die Planungssicherheit im Handel zu gewährleisten.
Der Lebensmitteleinzelhandel unterstützt transparente Verbraucherinformationen, eine verständliche Deklaration und nachhaltige Produkte, fordert jedoch eine praktikable und verhältnismäßige Umsetzung der EmpCo-Richtlinie, die die Realität im Handel berücksichtigt, Bürokratie vermeidet und verlässliche Planungssicherheit schafft.
Weiterführende Informationen finden Sie hier: European Commission
Safe Hearts Plan: EU-Kommission will Herz-Kreislauf-Erkrankungen eindämmen - Zuckersteuer im Gespräch
Die EU-Kommission hat kurz vor Weihnachten 2025, im Rahmen ihres neuen Gesundheitspakets, den Safe Hearts Plan präsentiert. Ziel des Strategiepapiers ist es, der steigenden Zahl von Herz-Kreislauf-Erkrankungen in der EU mit gezielten Maßnahmen entgegenzuwirken. Der Plan ist nicht legislativ, sondern versteht sich als unverbindlicher Maßnahmenrahmen für Prävention, Früherkennung und Behandlung. Für den Lebensmitteleinzelhandel besonders relevant sind die im Maßnahmenstrang Prävention vorgesehenen Ansätze. Die Kommission betont, dass rund 80 Prozent der Herz-Kreislauf-Erkrankungen durch Anpassungen des Lebensstils vermeidbar seien. Entsprechend setzt das Papier Schwerpunkte bei Ernährung und Produktgestaltung sowie Reformulierung. Hervorgehoben werden u. a. die Förderung eines höheren Obst- und Gemüseverzehrs sowie die Reduktion von Zucker, Salz und gesättigten Fettsäuren. Des Weiteren wird angekündigt “hochverarbeitete Lebensmittel” mit Hilfe einer Studie genauer zu beleuchten. Die Ergebnisse dessen sollen in ein neues Bewertungssystem für Lebensmittelverarbeitung fließen. Auch eine mögliche Anpassung der Regeln für audiovisuelle Mediendienste wird geprüft (Verbot von Werbung für ungesunde Lebensmittel für Kinder). Außerdem greift die Kommission finanzielle Anreize, wie Steuern und Abgaben auf bestimmte Produkte auf.Der deutsche Lebensmittelhandel wird die weiteren Entwicklungen kritisch begleiten. Grundsätzlich ist die Verbesserung der Gesundheit der Bevölkerung ein sehr wichtiges Anliegen und bedarf einer Stärkung. Gleichzeitig wirft der Vorschlag der EU-Kommission einige Fragen hinsichtlich der praktischen Umsetzung und Folgen auf. So existiert beispielsweise keine einheitliche Bewertungsgrundlage für die Begrifflichkeit der “hochverarbeiteten” Lebensmittel. Diese fehlende Grundlage könnte je nach Auslegung zu einer Diskriminierung ganzer Produktgruppen führen.
Weiterführende Informationen zur Thematik finden Sie unter folgendem Link: Neue Maßnahmen für eine innovativere, wettbewerbsfähigere und resilientere EU-Gesundheitsbranche
UNTER DER LUPE
Spannungsfeld zwischen tierischer und pflanzlicher Ernährung bestimmt weiter den politischen Diskurs
Zuletzt erfuhr die Debatte über den Ersatz tierischer Produkte durch den sogenannten „Veggie-Ban“ neue Dynamik und verschärfte den Disput zwischen tierischen und pflanzlichen (Alternativ-)Produkten erneut. Hierbei wird auf EU-Ebene über ein Deklarationsverbot von Begriffen tierischen Ursprungs wie „Schnitzel“ oder “Wurst” für vegane/vegetarische Produkte, welche die Verbraucherinnen und Verbraucher in ihrer Lebensmittelauswahl täuschen könnten, angestrebt.
EU-Pläne zu Bezeichnungsschutz von pflanzlichen Alternativen stoßen auf Ablehnung
Ein im Juli 2025 von der EU-Kommission vorgelegter Vorschlag verfolgt das Ziel, die Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher zu erhöhen und zugleich die historische und kulturelle Bedeutung von Fleischerzeugnissen zu berücksichtigen. Zu diesem Zweck liegt der regulatorische Schwerpunkt auf der Beschränkung von Bezeichnungen, die sich auf Tiergattungen oder konkrete Teilstücke beziehen – etwa “Rind”, “Huhn”, “Filet”, “Ribeye” oder “Speck” und zielt primär auf die Stärkung der Verhandlungsposition von Landwirten ab.
Parallel zum Kommissionsvorschlag wird in Brüssel aktuell über den sogenannten “Veggie-Ban” debattiert – also über ein mögliches Verbot gängiger Bezeichnungen wie “Veggie-Burger” oder “Tofu-Wurst” bei pflanzlichen Alternativprodukten – einer Inititaive aus dem Europäischen Parlament, die auf die französische EU-Abgeordnete Céline Imart zurückgeht. Der Grund für diesen politischen Vorstoß sehen einige politische Akteure in einer mutmaßlichen Irreführung der Verbraucherinnen und Verbraucher. Empirisch spricht allerdings nichts dafür, dass diese Irreführung tatsächlich existiert. Begrifflichkeiten wie “pflanzliche Wurst” haben sich vielmehr als funktionale Kategorie etabliert, die Zubereitungsart und Verwendungszweck beschreiben.
Den Lebensmittelhandel stellt dieses geplante, umfassende Verwendungsverbot fleischbezogener Begrifflichkeiten vor erhebliche praktische und wirtschaftliche Folgen und lehnt das Vorhaben entschieden ab. Neben Umstellungskosten bestünde das Risiko, dass bereits etablierte Orientierungshilfen für Verbraucherinnen und Verbraucher verloren gingen. Des Weiteren stellt ein selektiver Bezeichnungsschutz eine strukturelle Wettbewerbsverzerrung zulasten pflanzlicher Alternativen dar und würde sich als Innovationshemmnis entpuppen. Neueste Zahlen zeigen den möglichen Schaden des geplanten Vorhabens: „Allein für die Hersteller von Fleisch- und Wurstalternativen sprechen wir über rund 250 Millionen Euro Schaden“, so Claudia Hauschild, stellvertretende Vorstandsvorsitzende vom Bundesverband für Alternative Proteinquellen (BALPro). Aufgrund der Wichtigkeit der Thematik nahm der BVLH zum Jahresstart an einer Verbändeanhörung im BMLEH teil und unterstrich abermals seine Kritikpunkte am EU-Vorschlag, gemeinsam mit anderen Organisationen, wie dem Branchenverband BALPro. Der BVLH legte eindrücklich klar, dass keinerlei Gründe und Bedarf für solche Pläne bestehen und sich die Bundesregierung klar gegen das Vorhaben stellen muss. Erfreulich ist, dass sich die Bundesregierung gegen besagte Pläne stellt.
- Veggie-Produkte: Drohendes Namensverbot - Branche rechnet mit 250 Millionen Euro Kosten - DER SPIEGEL
- Abgeordnete stärken Position der Landwirte in der Lebensmittelversorgungskette | Aktuelles | Europäisches Parlament
Gleichzeitig zur kontrovers geführten Debatte zu den Fleischbezeichnungen, halten die politischen Aktivitäten zur Tierhaltung und Tierhaltungskennzeichnung, vor allem auf nationaler Ebene, an.
THKG: BVLH begrüßt Verschiebung und Einigung der Koalition
Die Entwicklung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (THKG) hat in den vergangenen Monaten eine entscheidende Weichenstellung erfahren. Nachdem die verpflichtende Kennzeichnung ursprünglich zum 1. März 2026 in Kraft treten sollte, hat der Deutsche Bundestag mit dem Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU/CSU und SPD vom 16. Dezember 2025 eine erneute Verschiebung des Stichtags auf den 1. Januar 2027 beschlossen. Damit wird der notwendige zeitliche Rahmen geschaffen, um das Gesetz grundlegend zu reformieren. Wesentliches Element wird die Berücksichtigung etablierter privatwirtschaftlicher Kennzeichnungssysteme sein. Die Regierungsfraktionen haben sich ferner darauf geeinigt, die Zeit zu nutzen, um sowohl ausländische Ware als auch den Außerhausbereich mit in den Anwendungsbereich des Gesetzes aufzunehmen. Die Kennzeichnungspflicht für Außerhausverpflegung wird ab dem 1. Juli 2027 gelten. Außerdem wird ein vollständiges Downgrading ermöglicht. Damit entspricht das politische Vorhaben den zentralen Inhalten der vom BVLH forcierten Verbändeallianz und ist daher umfänglich zu begrüßen.
- Deutscher Bundestag - Pflicht zur Verwendung der Tierhaltungskennzeichnung wird verschoben
- BVLH_Verbaendekonzept_THKG_August_2025.pdf
BVLH-Beitrag innerhalb einer Tierwohlkonsultation der EU-Kommission
Die Bedeutung gut funktionierender privatwirtschaftlicher Kennzeichnungssysteme wurde zum Jahresende 2025 innerhalb einer Konsultation der Europäischen Kommission zur Modernisierung der Gesetzgebung des Tierwohls in der Agrarwirtschaft durch den BVLH nochmals eindrücklich hervorgehoben. Nach längerem Stillhalten in der Thematik griff die EU-Kommission das Thema Tierwohl im Nachgang zur Bürgerinitiative „End the Cage Age“ im Herbst 2025 wieder auf. Auch, wenn in den kommenden zwei Jahren zunächst mit keinem Legislativvorschlag für eine harmonisierte Tierhaltungskennzeichnung zu rechnen ist, ist es von großer Wichtigkeit die bisher erzielten Erfolge auf deutscher Ebene aufzuzeigen. Der Verband stellte in seinem Beitrag an die Kommission dar, wie der deutsche LEH seit Jahren in höhere Tierwohlstandards investiert und diese an die Verbraucherinnen und Verbraucher transparent kommuniziert. Des Weiteren fordert er eine EU-weit einheitliche, harmonisierte Tierwohlkennzeichnung, denn diese kann Vergleichbarkeit und faire Wettbewerbsbedingungen dauerhaft gewährleisten. In den nächsten Jahren ist es daher von hoher Bedeutung, dass der deutsche Lebensmittelhandel als aktiver Treiber einer nachhaltigen Transformation der Nutztierhaltung auftritt und sich für klare politische Rahmenbedingungen auf EU-Ebene einsetzt.
Forsa-Verbraucherumfrage zum Thema „pflanzliche und tierische Erzeugnisse“
Um die teils aufgeladene Debatte rund um tierische und pflanzliche Ernährung zu versachlichen, hat der BVLH eine repräsentative Forsa-Verbraucherumfrage bezüglich des Ernährungs- und Verbraucherverhaltens zum Thema “pflanzliche und tierische Erzeugnisse” durchgeführt. Die Umfrage zeigt, dass die Bevölkerung beim Essen auf Wahlfreiheit und einen moderaten Wandel setzen. Ideologisch aufgeladene Debatten rund um Vorgaben und Verbote, etwa zur Fleischbezeichnung für vegane Produkte („Veggie-Ban“), stehen demnach nicht im Vordergrund. Stattdessen rücken Geschmack, Preis und individuelle Entscheidungen der Verbraucher in den Mittelpunkt. Hinsichtlich der Bandbreite von pflanzlichen bis tierischen Produkten zeigt sich eine hohe Flexibilität anstelle einer Polarisierung.
Die Umfrage macht deutlich, dass Fleisch fester Bestandteil der Ernährung ist und bleibt: 52 Prozent sehen sich als omnivor, essen also Alles. Gleichzeitig ernähren sich 38 Prozent flexitarisch, vier Prozent vegetarisch und zwei Prozent vegan. Diese Zahlen verdeutlichen, dass die Realität der Verbraucher von einem „sowohl als auch“ anstatt eines „entweder, oder“ geprägt ist.
Auch zeigt sich, dass der Konsum weniger moralisch aufgeladen ist als es die Debatten teils suggerieren: Entscheidend ist vor allem der Geschmack – mit 79 Prozent. Und auch der Preis der Lebensmittel ist ein entscheidender Faktor: für 82 Prozent ist ein günstiger Preis wichtig. 39 Prozent der Befragten achten auch auf Tierwohl und 12 Prozent legen ein besonderes Augenmerk auf Bio-Qualität. Grundsätzlich ist 56 Prozent der Befragten die Kennzeichnung wichtig.
Beim Blick in die Zukunft zeichnen sich Bodenständigkeit und ein moderater Wandel ab: Mit Blick auf die nächsten drei Jahre wollen 94 Prozent ihre gewohnten Produkte weiterhin im Lebensmittelhandel bekommen. 40 Prozent wünschen sich mehr Tierwohlfleisch und neun Prozent wollen weniger tierische Produkte essen bzw. darauf verzichten.
Fachlicher Stakeholder-Dialog “BVLH-Dialog zu Tisch”

Bildquelle: Photothek / Thomas Köhler
Um auch im politischen Berlin die Debatte zu versachlichen, lud der BVLH zu seiner neuen Veranstaltungsreihe “BVLH-Dialog zu Tisch” ein. In einem Berliner Lebensmitteleinzelhandel diskutierten wichtige Stakeholder der gesamten Lebensmittel-Wertschöpfungskette in einem vertraulichen Rahmen über Chancen und Herausforderungen aktueller und zukünftiger Ernährungs- und Lebensmittelsystemen. Moderiert wurde der Austausch von Hans-Jürgen Deglow (Lebensmittel Zeitung).
Im Mittelpunkt stand ein fachlicher Austausch über Versorgungssysteme für unterschiedliche Ernährungsmuster - vom omnivor über flexitarisch bis pflanzlich. Statt ideologischer Gegensätze ging es um ökonomisch tragfähige, nachhaltige und sozial verantwortliche Lösungen, die den Zugang zu einer vielfältigen Lebensmittel- und Ernährungslandschaft sichern. Konsens herrschte darüber, dass alle Ernährungsweisen ihre Berechtigung haben, ob mit oder ohne Fleisch. Gleichzeitig wurde deutlich, dass stabile Rahmenbedingungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette - von Landwirtschaft und Verarbeitung bis Handel und Verbraucher – entscheidend sind. Wirtschaftlicher Erfolg und nachhaltiges Engagement müssen dabei Hand in Hand gehen.
Vertreterinnen und Vertreter aus allen Bereichen der Lebensmittel-Wertschöpfungskette - aus der Landwirtschaft (Sabine Sabet - Deutscher Bauernverband e.V., Philipp Spinne - deutscher Raiffeisenverband und Robert Römer - Initiative Tierwohl), der Wissenschaft (Dr. Christine Chemnitz - Agora Agrar), der Produktion (Patrick Bühr - Rügenwalder Mühle Carl Müller GmbH & Co. KG), des Konsums (Michaela Schröder - Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.), der Politik (PsSn Silvia Breher - BMLEH) sowie dem Lebensmitteleinzelhandel (BVLH-Präsident Björn Fromm und Hauptgeschäftsführer Philipp Hennerkes und weitere Vertreterinnen und Vertreter aus den Handelshäusern) saßen gemeinsam an einem Tisch.
Wichtige Ergebnisse und Diskussionsthemen des Austauschs:
- Versorgungssicherung unterschiedlicher Ernährungsmuster: Ernährungsformen müssen unter ökonomisch praktikablen Bedingungen realisierbar sein.
- Zusammenspiel pflanzlicher und tierischer Landwirtschaft: Beide Sektoren sind unverzichtbar für eine ausgewogene Lebensmittelversorgung.
- Herausforderungen im Bereich der Produktion innovativer Produkte: Neue pflanzliche Alternativen und tierische Produkte müssen effizient und nachhaltig hergestellt werden
- Vereinbarkeit von Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit: Langfristiger Erfolg in der Lebensmittelversorgung erfordert beides gleichzeitig.
- Tierwohl und pflanzliche Alternativprodukte: Verbraucher erwarten transparente Informationen und nachvollziehbare Standards.
IM DIALOG spezial - Grüne Woche 2026
Politische Rundgänge des BVLH auf der Grünen Woche – Politik trifft Lebensmitteleinzelhandel

Bildquelle: Schwarz Gruppe
Neben Zivilgesellschaft und Fachpublikum war auch die Bundespolitik auf der Grünen Woche 2026 erneut prominent vertreten. Ihr Interesse am Lebensmitteleinzelhandel zeigten die Vertreterinnen und Vertreter der Bundespolitik u.a. mit ihrer Teilnahme an den politischen Rundgängen.
So zeigte sich der konstruktive Austausch zwischen den Vertreterinnen und Vertretern der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, der SPD-Bundestagsfraktion und der Bundestagsfraktion Bündnis90/Die Grünen mit dem Handel in angeregten und direkten Gesprächen zu vielen wichtigen und aktuellen Themen. Im Mittelpunkt des Austauschs standen vor allem:
- steigende Kosten entlang der Lebensmittelwertschöpfungskette,
- verlässliche Wettbewerbsbedingungen,
- nachhaltige Sortimente (u.a. durch mehr Tierwohl),
- bezahlbare Verbraucherpreise (aktuelle Butterpreisdebatte) und
- stabile Versorgungssicherheit.
Die Grüne Woche wird dafür auch im nächsten Jahr wieder den richtigen Rahmen bieten.
HandelBar 2026 – Das Netzwerktreffen des Lebensmittelsektors auf der Grünen Woche

Bildquelle: Photothek / Kira Hofmann
Das Netzwerktreffen HandelBar 2026 hat erneut gezeigt, welche Bedeutung der persönliche Austausch für den Lebensmittelsektor hat. In einer konstruktiven Runde kamen rund 100 Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Handel, Landwirtschaft, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft zusammen und diskutierten die relevanten Themen der Branche.
In geselliger Atmosphäre begrüßte BVLH-Präsident Björn Fromm die Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Er unterstrich dabei die fundamentale Bedeutung des Dialogs entlang der Kette, denn direkte Gespräche und der regelmäßige Austausch sind unverzichtbar, um aktuelle Entwicklungen einzuordnen, Erwartungen zu klären und divergente Perspektiven zusammenzuführen. Die Gesprächsatmosphäre bot dabei bei kalten Erfrischungsgetränken und einem Imbiss den nötigen Raum für bilaterale Gespräche, neue Einschätzungen und Ansätze der weiteren Zusammenarbeit.
Besonderes spielerisches Highlight war das BVLH-Quiz mit der Möglichkeit, ein Praktikumstag im Lebensmittelmarkt unseres BVLH Präsidenten Herrn Björn Fromm zu gewinnen.
Podiumsdiskussion auf der Grünen Woche: Agrifood.Table-Debatte zu Fairness im Lebensmittelhandel

Bildquelle: ©Table.Briefings
Wie fair sind Preise im Lebensmittelhandel – und was bedeutet das für Erzeugerinnen, Erzeuger, Verbraucherinnen und Verbraucher sowie den Handel? Diese Frage stand im Zentrum des Agrifood.Table Live Briefings auf der Grünen Woche in Berlin. Vor über 200 Teilnehmenden vor Ort und im Livestream entwickelte sich unter der Moderation von Agrifood.Table‑Redaktionsleiterin Henrike Schirmacher eine lebhafte Debatte. Eine gute Gelegenheit für BVLH-Hauptgeschäftsführer Philipp Hennerkes noch einmal die Komplexität der Lebensmittelwertschöpfungskette aufzugreifen. So ordnete er dabei zum Beispiel die besondere Struktur der Agrarmärkte ein und gab vertiefende Einblicke in die Entstehung von Butterpreisen. Des Weiteren beleuchtete er intensivst unfaire Handelspraktiken sowie Territoriale Lieferbeschränkungen - zwei Themenfelder, die zeigen, dass marktstarke Zwischenstufen existieren und Binnenmarkthemmnisse ausnutzen.
Formate wie diese zeigen, dass ein konstruktiver Dialog und Austausch entlang der Lebensmittelwertschöpfungskette von größter Bedeutung für die Lösung von Problemen sind.
Zum vertiefenden Verständnis der Diskussion empfehlen wir die Eventaufzeichnung bei YouTube unter folgendem Link: Faire Handelspraktiken entlang der Wertschöpfungskette Lebensmittel: Was kann die Politik dafür tun?
Handel unterstützt Ackerbau-Initiative

Bildquelle: DLG
Im Rahmen der Grünen Woche wurde auf dem Erlebnisbauernhof der Grünen Woche die Initiative Plattform Ackerbau (IPA) gegründet, um die wichtige Bedeutung des Ackerbaus innerhalb einer sektorübergreifenden Brancheninitiative herauszustellen. Zu den Gründungsmitgliedern gehören der BVLH, die DLG sowie weitere Verbände der Wertschöpfungskette wie DRV, VGMS und die Großbäcker.
In ihren Grußworten betonten DLG‑Präsident Hubertus Paetow und BVLH‑Präsident Bjorn Fromm die Bedeutung des LEH als Bindeglied zum Verbraucher. Björn Fromm hob hervor, dass Qualität, Transparenz, Ressourcenschutz und Nachhaltigkeit zentrale Anliegen des Handels sind und dass eine enge Kooperation im Ackerbau notwendig sei, um verantwortungsvolle und effiziente Prozesse sichtbar zu machen und weiterzuentwickeln.
Die Initiative soll helfen, gemeinsame Herausforderungen der Wertschöpfungskette anzugehen – etwa bei der CO₂‑Bilanzierung oder der Stabilisierung von Eiweißqualitäten in Backgetreide.
Impressionen von der Grünen Woche 2026
Anstehende Termine und Dialoganlässe (Februar 2026 – April 2026)
- Fruit Logistica in Berlin, u.a. BVEO/BVLH Traders Night (4.2.-6.2.)
- BMLEH-Milchgipfel in Berlin (11.2.)
- Mitgliederversammlung des Landesmarktverbands Niedersachsen für Vieh und Fleisch mit Redebeitrag von BVLH-Präsident Björn Fromm (19.2.)
- MIV-Milchgipfel in Brüssel (24.2.)
- Food Safety Kongress in Berlin (24.-25.2.)
- BVLH-Panelbeitrag innerhalb des European Food Forums im Europäischen Parlament zu Tierwohl (vsl. im März)
- 16. Berliner Milchforum mit BVLH-Podiumsteilnahme (12.-13.3.)
- BVEO-Tagung in Dresden, u.a. mit BVLH-Präsentation (16.-17.3.)
- 7. Symposium Tönnies Forschung (16.-17.3.)
- Allianz-Event mit DRV in Brüssel zur Lebensmittellieferkette (18.3.)
- Espresso-Briefing des BVLH in Berlin (vsl. im April)
- Fachtagung des Bundesverbands Rind und Schwein e.V. mit Redebeitrag von BVLH-Präsident Björn Fromm (14.4.)
- BVLH-Event in Brüssel mit Vizepräsidentin des EU-Parlaments Frau Dr. Katarina Barley (21.4.)
- BVLH-Präsidium (22.4.)
Der Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels e.V. (BVLH) ist als Bundesfachverband innerhalb des Handelsverbandes Deutschland (HDE) für die Lebensmittelfacharbeit verantwortlich. Er arbeitet in enger Abstimmung mit den Landes- und Regionalverbänden sowie mit den Fachabteilungen des HDE in Berlin und Brüssel zusammen.











