Der Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels e.V. (BVL)

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Der BVLH Politikbrief erscheint alle drei Monate und bietet einen kompakten Überblick über aktuelle politische Entwicklungen mit Relevanz für den Lebensmittelhandel in Berlin und Brüssel. Im Fokus stehen ausgewählte Themenkomplexe, die vertieft analysiert werden. Darüber hinaus zeigt der Newsletter auf, wie der BVLH den Dialog mit politischen und wirtschaftlichen Entscheidungsträgern auf nationaler und europäischer Ebene gestaltet. Abonnieren Sie hier auf dieser Seite unten. 


1/2026

AUF DEM TISCH spezial – Berlin und Brüssel

Unlautere Handelspraktiken (UTP): Wirkungslose Symbolpolitik statt wirksamer Schutz der Primärerzeugung

Die planmäßige Evaluierung der Wirksamkeit der UTP-Richtlinie ist in vollem Gange, im dritten Quartal 2026 wird die EU-Kommission ihren Überarbeitungsvorschlag vorlegen. Es drohen weitere Eingriffe in die Vertragsgestaltungs- und Preisbildungsfreiheit, die am eigentlichen Ziel der Regelungen - nämlich dem Schutz kleiner Erzeuger und Lieferanten vorbeilaufen.

Die Bauernproteste der vergangenen Monate in Brüssel sind sicherlich vielen noch in präsenter Erinnerung - sie bestimmten die politische Debatte in Deutschland und in der EU. Der Grund für die scharfen Proteste: volatile Erzeugerpreise, Unsicherheiten hinsichtlich der Förderinstrumente, überbordende Bürokratie und strukturelle Veränderungen entlang der Lebensmittelwertschöpfungskette. Dabei rückt auch die Thematik der unlauteren Handelspraktiken (Unfair Trading Practices, „UTP“) wieder mehr in den Fokus von Politik und Wirtschaft.

Über unlautere Handelspraktiken wird nicht erst seit den jüngsten Protesten gesprochen, die Debatte wird seit knapp 20 Jahren geführt. Nach zehn Jahren politischer Diskussionen legte die Europäische Kommission im April 2018 einen Richtlinienvorschlag zur Regulierung unlauterer Handelspraktiken entlang der Lebensmittelwertschöpfungskette vor. In jener Debatte wurde damals von Seiten der Politik und einzelner Stufen der Lebensmittelwertschöpfungskette vorausgesetzt, dass ein Ungleichgewicht der Verhandlungspositionen zulasten der vorgelagerten Stufen besteht, also Lieferantenseite gegen Käuferseite, der benachteiligte Agrarbetrieb gegen den übermächtigen Abnehmer.

Das Ziel der EU-Kommission im Jahr 2018 war klar: die Stellung von kleinen Lieferanten und vorgelagerten Stufen, wie der agrarischen Primärstufe, zu stärken. Artikel 1 des damaligen Vorschlags der Kommission zeigt dieses Ziel deutlich. Es sollten lediglich Unternehmen mit maximal 249 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von bis zu 50 Millionen Euro geschützt werden, größere Lebensmittelkonzerne waren explizit nicht von diesen Plänen erfasst. Dies ging auch aus der damaligen Begründung der Kommission zum vorgelegten UTP-Vorschlag hervor. Unter anderem äußerte sich der damalige EU-Landwirtschaftskommissar Phil Hogan wie folgt:

„Mit der heutigen Initiative zum Verbot unlauterer Handelspraktiken soll die Position von Erzeugern und KMU in der Lebensmittelversorgungskette gestärkt werden.“

Der zum Jahresende 2018 erzielte politische Kompromiss in Brüssel, also zwischen dem Rat der EU und dem Europäischen Parlament, ging dennoch weit über den ursprünglichen Vorschlag der EU-Kommission hinaus. Nutznießer der neuen gesetzlichen Regelungen waren nun nicht mehr nur kleine und mittlere Unternehmen der vorgelagerten Stufen: als besonderer Profiteur der Gesetzgebung tat sich vor allem die Lebensmittelindustrie hervor. Ohne vorherige fachliche Prüfung im Rahmen einer sogenannten Folgeabschätzung fielen in der neuen UTP-Richtline (EU) 2019/633 vom 17. April 2019 auch marktstarke Lebensmittelkonzerne mit einem globalen Jahresumsatz von bis zu 350 Millionen Euro in den Schutzbereich der UTP-Richtlinie. Dies stellte eine Versiebenfachung des eigentlichen Vorschlags der Kommission dar. Das ursprüngliche Ziel, der nachhaltige Schutz der kleinen Lieferanten, wurde somit um weites verfehlt – eine klare Verschiebung weg vom Primärerzeuger hin zu großen Herstellerunternehmen der Lebensmittelkette.

Kritik für die Pläne aus Brüssel folgten prompt, auch wenn diese bereits vor der Einigung im sogenannten Trilog bestanden. So reagierte unter anderem das Bundeskartellamt schon früh auf den Vorschlag. Der Haupttenor: einzelne Praktiken bei Vertragsverhandlungen zu verbieten sei kontraproduktiv und widerspräche der vertraglichen Gestaltungsfreiheit in einem freien und gut funktionierenden Wettbewerb im Lebensmittelsektor. Auch aus der Brüsseler Generaldirektion Wettbewerb folgten kritische Töne. Der damalige Chefvolkswirt besagter Generaldirektion warnte vor Marktstörungen, bei gleichzeitig steigenden Margen für die Unternehmen im Schutzbereich und gleichzeitig steigenden Verbraucherpreisen.

Wichtig für die aktuelle Debatte: die UTP-Richtlinie geht bereits über den im ursprünglichen Kommissionsentwurf intendierten eigentlichen Schutzzweck für kleine Landwirte mit einem Anwendungsbereich von bis zu 350 Mio. Statt lediglich bis zu 50 Mio. Jahresumsatz hinaus.

Es folgte die Umsetzung der EU-Regelungen der UTP-Richtlinie in nationales Recht durch das AgrarOLKG (Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz). Die damalige Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner, als auch Bundeskanzlerin Angela Merkel, kündigte beim „Lebensmittelgipfel“ im Frühjahr 2020 eine 1:1-Umsetzung der UTP-Richtlinie in nationales Recht an. Doch jene Versprechungen der damaligen Bundesregierung verpufften schnell, denn obwohl sie weiter an den Ankündigungen des Lebensmittelgipfels 2020 festhielt, änderte sich dies im Laufe des Legislativprozesses: es kam zu einer zusätzlichen Ausweitung des Schutzbereiches. So fallen seither auf nationaler Ebene sogar Unternehmen mit einem segmentbezogenen Umsatz von bis zu vier Milliarden Euro (soweit der gesamte Jahresumsatz des Lieferanten nicht mehr als 20 Prozent des gesamten Jahresumsatzes des Käufers beträgt) – eine Ausweitung des Anwendungsbereichs auf Industrieriesen, wie etwa Arla, DMK oder Westfleisch. Besonders wird deutlich, dass es sich hier keinesfalls um KMUs handelt, sondern um global aktive Konzerne, welche zum Teil Gewinnmargen im zweistelligen Prozentbereich erwirtschaften. Nach weiteren Bauernprotesten, betrieb die Bundesregierung mit der Novelle des AgrarOLKG im Jahr 2024 weiteres “Goldplating”, also die nationale Verschärfung von EU-Vorgaben. Unter anderem wurde der Anwendungsbereich des Gesetzes dauerhaft für den Verkauf von Milch- und Fleischprodukten sowie von Obst-, Gemüse- und Gartenbauprodukten einschließlich Kartoffeln ausgeweitet und den verbotenen Handelspraktiken ein Umgehungsverbot hinzugefügt, dessen Tatbestand erfüllt ist, wenn die Vertragsbedingungen vonseiten des Käufers die Umgehung einer der „schwarzen“ Praktiken bewirken.

Wichtig für die aktuelle Debatte: Entgegen der ursprünglichen Absicht verschärft Deutschland in der nationalen Umsetzung die Vorgaben der UTP-Richtlinie massiv und weitet u.a. den Anwendungsbereich auch auf Großkonzerne mit Milliardenumsatz aus.

Diese Entwicklungen zeigen eines deutlich: weder die Europäische Kommission noch die Bundesregierung haben es geschafft, Landwirtinnen und Landwirte als auch KMUs in der Lebensmittelwertschöpfungskette nachhaltig und effektiv zu stärken. Die Regelungen der UTP zeigten bislang nicht die gewünschte Wirkung einer Verbesserung der Einkommen der Landwirte.  

Nun steht gemäß den Vorschriften der UTP-Richtlinie eine Evaluierung der Wirksamkeit der Regelungen an.  

Hierzu führte die Kommission zunächst Untersuchungen und Umfragen in einer Reihe von Mitgliedstaaten durch und veröffentlichte auf der Grundlage der Ergebnisse im Dezember 2025 einen Evaluierungsbericht.

Die Kommission kam darin zu dem Schluss, dass die Richtlinie nur einen geringen Bekanntheitsgrad habe und die Beschwerdemechanismen noch wenig genutzt werden.  Hieraus folgert die Kommission, dass eine Stärkung der Sensibilisierung von Lieferanten insbesondere landwirtschaftlicher Betriebe nötig ist. Ebenfalls soll die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Durchsetzungsbehörden gestärkt werden. Hierzu wurde inzwischen ein separater Gesetzesvorschlag angenommen. Aus Handelssicht fällt bei genauerem Hinsehen allerdings auf: 

  • Begrenzte Aussagekraft: Kurzer Bewertungszeitraum, wenig Daten und starke externe Schocks (COVID-19-Krise und Ukraine-Angriffskrieg) erschweren eine klare Trennung zwischen Richtlinienwirkung und allgemeinen Marktentwicklungen.
  • Keine Repräsentativität: 90 % der Untersuchungen stammen aus nur vier Mitgliedstaaten. 13 andere Mitgliedstaaten führten weniger als fünf Untersuchungen durch.
  • Wenig belastbare Befunde: Nur rund ein Drittel der untersuchten Fälle (2021–2024) führte zur Feststellung von Verstößen und anschließenden Sanktionen.
  • Fortbestehender Flickenteppich: Große Unterschiede zwischen den nationalen Umsetzungsvorschriften der EU-Vorgaben und ihrer Durchsetzung stellen laut der Mehrheit der Interessensvertreter zu Rechtsunsicherheit und uneinheitlicher Behandlung grenzüberschreitender Fälle

Auf der Grundlage dieser Ergebnisse konsultiert die EU-Kommission nun alle interessierten Parteien und betroffene Verbände, um sich ein weiteres Bild der tatsächlichen Wirkung der Regelungen und möglicher Lücken zu machen. Im dritten Quartal 2026 soll nach Auswertung dieser Umfrage dann ein Gesetzesvorschlag für eine Überarbeitung der UTP-Regelungen vorgelegt werden.

Die Markenindustrie scheint die Evaluierung der UTP-Richtlinie nun für ihre eigenen Zwecke kapern zu wollen. Sie fordert eine Einbeziehung aller Lebensmittel, eine Streichung der Umsatzschwellen und damit eine uferlose Ausweitung des Anwendungsbereichs auf Unternehmen aller Größenordnungen und eine pauschale Ausdehnung der Verbotspraktiken durch eine Generalklausel.

Wichtig für die aktuelle Debatte: Die Evaluierung der UTP-Richtlinie erfolgt eigentlich zu einem verfrühten Zeitpunkt. Es fehlen belastbare Daten und Erfahrungen im Umgang mit den Vorgaben.

Drohen nun Verschärfungen der UTP-Regelungen? Mehr schwarze Praktiken? Generalklausel für alle bislang nicht erfassten Praktiken? Eine Ausweitung des Anwendungsbereichs? Oder gar ein Verbot des systematischen Verkaufs unter Produktionskosten?  

Es bleibt abzuwarten, welche Schlüsse die EU-Kommission aus dem Evaluierungsprozess zieht. Aus Sicht des Handels wären pauschale Verschärfungen ein fatales Signal in einer nachfragebasierten und funktionierenden Marktwirtschaft, ein irreführendes Signal an die zahlreichen Landwirtinnen und Landwirte, die Lieferanten und KMUs, die ursprünglich profitieren sollten.  

Unlautere Handelspraktiken sind zum Sammelbegriff und pauschal angeführter Grund für sehr unterschiedliche Missstände in der Agrar- und Lebensmittelkette geworden. Aus Sicht des Handels war das Kernproblem jedoch nie ein Mangel an Regeln, sondern ein Mangel an Präzision. Über ein Jahrzehnt lang versprach die Debatte, die schwächsten Glieder zu schützen – doch der regulatorische Bogen wurde immer weiter gespannt, bis er teilweise die stärksten Akteure abschirmte.  

Dies entspricht auch den Inhalten des Sondergutachtens der Monopolkommission von Dezember 2025, in welchem unter anderem festgestellt wird, dass die Weltmärkte den Preis bei Agrarerzeugnissen in erheblichem Maße bestimmen und daher der Fokus auf den Bedürfnissen der landwirtschaftlichen Betriebe und ihren Abnehmern liegen muss statt auf einem einseitigen Zerrbild zu Lasten den Lebensmitteleinzelhandels.

Verbot Verkauf unter Produktionskosten

Mehrfach angekündigt von Ursula von der Leyen als Maßnahme zur Stärkung der Landwirte stößt eine derartige Initiative vielfach auf Kritik, da statt sie eher einer nicht durchdachten symbolpolitischen Forderung gleicht als zu einer wirksamen Verbesserung der Einkommen der Landwirte zu führen. Insbesondere sprechen folgende Gründe dagegen: 

  • Produktionskosten unterscheiden sich je nach Region, Betriebsstruktur, Produktionssystem, Jahreszeit und Marktlage massiv und lassen sich nur schwer definieren. Ein europaweit gültiger Schwellenwert würde zwangsläufig an der Realität vorbeigehen.
  • Ein starres PK‑Verbot würde Unternehmen motivieren, Produktionskosten künstlich hoch erscheinen zu lassen, um Preisniveaus abzusichern – das Gegenteil von Effizienz und Wettbewerb.
  • Besonders betroffen wären kosteneffiziente, gut strukturierte Betriebe oder Erzeuger aus Regionen mit günstigen Produktionsbedingungen.
  • Gleichzeitig könnten Importe aus Drittländern preislich attraktiver erscheinen, obwohl dort mitunter geringere Standards gelten. Wettbewerbsverzerrungen drohen.
  • Preise in Agrarmärkten bilden sich aus Angebot, Nachfrage, saisonalen Schwankungen, globalen Faktoren und Wechselkursen. Ein Verbot des Verkaufs unter Produktionskosten würde diese Dynamiken außer Kraft setzen und den Markt in Richtung administrierter Preise verschieben.

Handelsallianzen

Handelsallianzen sind Zusammenschlüsse von Handelsunternehmen, die gemeinsam mit großen internationalen Markenherstellern (FMCG‑Konzernen) verhandeln. Sie wurden geschaffen, um die Verhandlungsmacht der Händler zu bündeln und so faire Bedingungen gegenüber globalen Lieferanten sicherzustellen. Handelsallianzen verhandeln ausschließlich mit internationalen Markenherstellern, nicht mit landwirtschaftlichen Betrieben. 

Studien zeigen positive indirekte Wirkungen, etwa durch Markt‑ und Nachfrageausdehnungseffekte. Handelsallianzen bringen nachweislich positive Auswirkungen, vor allem für die Verbraucherinnen und Verbraucher mit sich:

  • Nachweislich niedrigere Preise
  • Mehr Auswahl an Marken und Produkten

Weitere Infos zu Händlerallianzen finden Sie hier:

Der Handel unterstützt die Stärkung von kleinen landwirtschaftlichen Betrieben und ist grundsätzlich bereit, an wirkungsvollen Lösungsansätzen mitzuarbeiten. Die UTP-Regelungen hingegen bieten diese wirksamen Lösungsansätze nicht, ganz im Gegenteil. Es handelt sich um gravierende Eingriffe in die Vertragsfreiheit, den Verlust von Effizienzen und damit letztlich auch höhere Verbraucherpreise. 

Daher gehört zu den Kernforderungen des Handels:  

  • Rückbau der UTP-Regelungen auf ihren eigentlichen Schutzzweck: Begrenzung des Anwendungsbereichs der UTP-Richtlinie (Art. 1) auf Unternehmen mit einem weltweiten Jahresumsatz von maximal 50 Mio. Euro.
  • Einbeziehung von ausschließlich Vertragsbeziehungen zwischen landwirtschaftlichen Erzeugern bzw. ihren Genossenschaften und ihren unmittelbaren Abnehmern.
  • Vollständige EU-weite Harmonisierung des Anwendungsbereichs, so dass nationale Regelungen nicht mehr davon abweichen können und der Zweck der Richtlinie gewahrt bleibt.
  • Keine Erweiterung des Katalogs generell verbotener Klauseln (Vermeidung von drohenden Effizienzverlusten).
  • Verzicht auf die Einführung einer Generalklausel aus rechtssystematischen und -staatlichen Gründen.
  • Keine pauschale Einführung eines Verbots des Verkaufs unter Produktionskosten noch Vorgabe von Mindestpreisen. 

In den kommenden Monaten wird es darauf ankommen, gemeinsam entlang der gesamten Wertschöpfungskette echte, wirksame Lösungen für die Landwirtschaft zu entwickeln – statt symbolischer Maßnahmen, die weder die Wettbewerbsfähigkeit stärken noch zusätzliche Einnahmen auf die Höfe bringen. Der Handel ist bereit, diesen Prozess konstruktiv mitzugestalten. 


Weitere Meldungen aus Berlin und Brüssel: 

  • Bundestag beschließt KRITIS‑Dachgesetz: Weiter Kritik an fehlender Konkretisierung 
    Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung vom 29. Januar 2026 das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen (auch bekannt unter dem Namen KRITIS-Dachgesetz) beschlossen. Angesichts des Anschlags auf die Stromversorgung in Berlin, der bei Minustemperaturen zu einem mehrtägigen Stromausfall führte, wurde das Gesetz, dessen Verabschiedung schon lange überfällig ist, nochmals kontrovers diskutiert. 

    Im Gesetz sind bundesweit einheitliche Mindestanforderungen für den physischen Schutz kritischer Infrastruktur vorgesehen: Risikoanalysen, Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen, Zugangskontrollen und technische Schwachstellenanalysen. Konkrete Vorgaben enthält das Gesetz jedoch bis heute leider nicht, sondern überlässt wesentliche Inhalte des Gesetzes Rechtsverordnungen, die aber heute noch nicht feststehen, sondern für die nur Verordnungsermächtigungen geschaffen wurden. Dieser Punkt wurde von allen Verbänden von Beginn an kritisiert, da die parlamentarische Kontrolle dadurch geschmälert wird. Auf Druck des Bundesrates wurde kurzfristig noch eine Öffnungsklausel für die Bundesländer eingefügt, die es ermöglicht soll, auch kleinere Anlagen als kritisch einzustufen, auch wenn sie nicht den Schwellenwert von 500.000 versorgten Einwohnern erreicht. Diese Änderung wurde durch den BVLH noch kurz vor der Ankündigung scharf kritisiert, weil die hierfür vorgebrachten Argumente nicht auf empirischen Erkenntnissen fußen. Dennoch wird das neue Gesetz eine weitere Verordnungsermächtigung für das Bundesministeriums des Inneren enthalten, um begründete Ausnahmen zu ermöglichen. 

    Das Gesetz muss noch im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden, um Geltung zu erlangen, im weiteren Prozess müssen die vorgesehenen Verordnungen geschaffen werden. Der BVLH wird diesen Prozess begleiten.

    Weitere Informationen finden Sie hier: Deutscher Bundestag - Bundestag beschließt Gesetz zur Stärkung kritischer Anlagen
     

  • Empowering Consumers for the Green Transition (EmpCo): Umsetzung in nationales Recht sorgt für Schwierigkeiten bei Abverkaufsfristen
    Der Deutsche Bundestag hat am 18. Dezember 2025 die Umsetzung der EmpCo-Richtlinie (Empowering Consumers for the Green Transition) durch eine Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) beschlossen. Ab dem 27. September 2026 müssen Unternehmen die neuen Anforderungen an Nachhaltigkeitssiegel erfüllen. Für den Lebensmitteleinzelhandel ist die Richtlinie besonders relevant. Viele Händler nutzen Nachhaltigkeitsbezeichnungen im Rahmen von Eigenmarkenprogrammen, Regionalprogrammen sowie branchenspezifischen Initiativen wie der Initiative Tierwohl (ITW). Diese Programme sind zentrale Bestandteile der Sortiments- und Nachhaltigkeitsstrategie und würden bei einer unklaren oder zu engen Auslegung der EmpCo-Vorgaben stark unter Druck geraten.

    Offen bleiben weiterhin Fragen zur Definition und Abgrenzung von Nachhaltigkeitssiegeln. In einer begleitenden Entschließung fordert der Bundestag die Bundesregierung auf, sich gegenüber der Europäischen Kommission für eine praxisgerechte Umsetzung einzusetzen. Von zentraler Bedeutung ist dabei eine Abverkaufsfrist von einem Jahr für bis zum 27. März 2026 produzierte Produkte, um zu verhindern, dass rechtmäßig hergestellte und korrekt gekennzeichnete Waren vom Markt genommen werden müssen. Ohne ausreichende Übergangsregelungen drohen erhebliche wirtschaftliche Belastungen, da insbesondere Produkte aus Eigenmarken-, Regional- und Fleischprogrammen nicht mehr abverkauft werden könnten. Zugleich soll klargestellt werden, dass ausschließlich für B2B bestimmte Siegel oder Zeichen nicht als Nachhaltigkeitssiegel gelten, selbst wenn sie für Verbraucher sichtbar sind. Eine klare Regelung der Abverkaufsfrist ist entscheidend, um bewährte Nachhaltigkeitsinitiativen zu sichern und die Planungssicherheit im Handel zu gewährleisten.

    Der Lebensmitteleinzelhandel unterstützt transparente Verbraucherinformationen, eine verständliche Deklaration und nachhaltige Produkte, fordert jedoch eine praktikable und verhältnismäßige Umsetzung der EmpCo-Richtlinie, die die Realität im Handel berücksichtigt, Bürokratie vermeidet und verlässliche Planungssicherheit schafft.

    Weiterführende Informationen finden Sie hier: European Commission

  • Safe Hearts Plan: EU-Kommission will Herz-Kreislauf-Erkrankungen eindämmen - Zuckersteuer im Gespräch
    Die EU-Kommission hat kurz vor Weihnachten 2025, im Rahmen ihres neuen Gesundheitspakets, den Safe Hearts Plan präsentiert. Ziel des Strategiepapiers ist es, der steigenden Zahl von Herz-Kreislauf-Erkrankungen in der EU mit gezielten Maßnahmen entgegenzuwirken. Der Plan ist nicht legislativ, sondern versteht sich als unverbindlicher Maßnahmenrahmen für Prävention, Früherkennung und Behandlung. Für den Lebensmitteleinzelhandel besonders relevant sind die im Maßnahmenstrang Prävention vorgesehenen Ansätze. Die Kommission betont, dass rund 80 Prozent der Herz-Kreislauf-Erkrankungen durch Anpassungen des Lebensstils vermeidbar seien. Entsprechend setzt das Papier Schwerpunkte bei Ernährung und Produktgestaltung sowie Reformulierung. Hervorgehoben werden u. a. die Förderung eines höheren Obst- und Gemüseverzehrs sowie die Reduktion von Zucker, Salz und gesättigten Fettsäuren. Des Weiteren wird angekündigt “hochverarbeitete Lebensmittel” mit Hilfe einer Studie genauer zu beleuchten. Die Ergebnisse dessen sollen in ein neues Bewertungssystem für Lebensmittelverarbeitung fließen. Auch eine mögliche Anpassung der Regeln für audiovisuelle Mediendienste wird geprüft (Verbot von Werbung für ungesunde Lebensmittel für Kinder). Außerdem greift die Kommission finanzielle Anreize, wie Steuern und Abgaben auf bestimmte Produkte auf.

    Der deutsche Lebensmittelhandel wird die weiteren Entwicklungen kritisch begleiten. Grundsätzlich ist die Verbesserung der Gesundheit der Bevölkerung ein sehr wichtiges Anliegen und bedarf einer Stärkung. Gleichzeitig wirft der Vorschlag der EU-Kommission einige Fragen hinsichtlich der praktischen Umsetzung und Folgen auf. So existiert beispielsweise keine einheitliche Bewertungsgrundlage für die Begrifflichkeit der “hochverarbeiteten” Lebensmittel. Diese fehlende Grundlage könnte je nach Auslegung zu einer Diskriminierung ganzer Produktgruppen führen.

    Weiterführende Informationen zur Thematik finden Sie unter folgendem Link: Neue Maßnahmen für eine innovativere, wettbewerbsfähigere und resilientere EU-Gesundheitsbranche

UNTER DER LUPE

Spannungsfeld zwischen tierischer und pflanzlicher Ernährung bestimmt weiter den politischen Diskurs

Zuletzt erfuhr die Debatte über den Ersatz tierischer Produkte durch den sogenannten „Veggie-Ban“ neue Dynamik und verschärfte den Disput zwischen tierischen und pflanzlichen (Alternativ-)Produkten erneut. Hierbei wird auf EU-Ebene über ein Deklarationsverbot von Begriffen tierischen Ursprungs wie „Schnitzel“ oder “Wurst” für vegane/vegetarische Produkte, welche die Verbraucherinnen und Verbraucher in ihrer Lebensmittelauswahl täuschen könnten, angestrebt.

EU-Pläne zu Bezeichnungsschutz von pflanzlichen Alternativen stoßen auf Ablehnung

Ein im Juli 2025 von der EU-Kommission vorgelegter Vorschlag verfolgt das Ziel, die Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher zu erhöhen und zugleich die historische und kulturelle Bedeutung von Fleischerzeugnissen zu berücksichtigen. Zu diesem Zweck liegt der regulatorische Schwerpunkt auf der Beschränkung von Bezeichnungen, die sich auf Tiergattungen oder konkrete Teilstücke beziehen – etwa “Rind”, “Huhn”, “Filet”, “Ribeye” oder “Speck” und zielt primär auf die Stärkung der Verhandlungsposition von Landwirten ab. 

Parallel zum Kommissionsvorschlag wird in Brüssel aktuell über den sogenannten “Veggie-Ban” debattiert – also über ein mögliches Verbot gängiger Bezeichnungen wie “Veggie-Burger” oder “Tofu-Wurst” bei pflanzlichen Alternativprodukten – einer Inititaive aus dem Europäischen Parlament, die auf die französische EU-Abgeordnete Céline Imart zurückgeht. Der Grund für diesen politischen Vorstoß sehen einige politische Akteure in einer mutmaßlichen Irreführung der Verbraucherinnen und Verbraucher. Empirisch spricht allerdings nichts dafür, dass diese Irreführung tatsächlich existiert. Begrifflichkeiten wie “pflanzliche Wurst” haben sich vielmehr als funktionale Kategorie etabliert, die Zubereitungsart und Verwendungszweck beschreiben. 

Den Lebensmittelhandel stellt dieses geplante, umfassende Verwendungsverbot fleischbezogener Begrifflichkeiten vor erhebliche praktische und wirtschaftliche Folgen und lehnt das Vorhaben entschieden ab. Neben Umstellungskosten bestünde das Risiko, dass bereits etablierte Orientierungshilfen für Verbraucherinnen und Verbraucher verloren gingen. Des Weiteren stellt ein selektiver Bezeichnungsschutz eine strukturelle Wettbewerbsverzerrung zulasten pflanzlicher Alternativen dar und würde sich als Innovationshemmnis entpuppen. Neueste Zahlen zeigen den möglichen Schaden des geplanten Vorhabens: „Allein für die Hersteller von Fleisch- und Wurstalternativen sprechen wir über rund 250 Millionen Euro Schaden“, so Claudia Hauschild, stellvertretende Vorstandsvorsitzende vom Bundesverband für Alternative Proteinquellen (BALPro). Aufgrund der Wichtigkeit der Thematik nahm der BVLH zum Jahresstart an einer Verbändeanhörung im BMLEH teil und unterstrich abermals seine Kritikpunkte am EU-Vorschlag, gemeinsam mit anderen Organisationen, wie dem Branchenverband BALPro. Der BVLH legte eindrücklich klar, dass keinerlei Gründe und Bedarf für solche Pläne bestehen und sich die Bundesregierung klar gegen das Vorhaben stellen muss. Erfreulich ist, dass sich die Bundesregierung gegen besagte Pläne stellt.

Gleichzeitig zur kontrovers geführten Debatte zu den Fleischbezeichnungen, halten die politischen Aktivitäten zur Tierhaltung und Tierhaltungskennzeichnung, vor allem auf nationaler Ebene, an.

THKG: BVLH begrüßt Verschiebung und Einigung der Koalition 

Die Entwicklung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (THKG) hat in den vergangenen Monaten eine entscheidende Weichenstellung erfahren. Nachdem die verpflichtende Kennzeichnung ursprünglich zum 1. März 2026 in Kraft treten sollte, hat der Deutsche Bundestag mit dem Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU/CSU und SPD vom 16. Dezember 2025 eine erneute Verschiebung des Stichtags auf den 1. Januar 2027 beschlossen. Damit wird der notwendige zeitliche Rahmen geschaffen, um das Gesetz grundlegend zu reformieren. Wesentliches Element wird die Berücksichtigung etablierter privatwirtschaftlicher Kennzeichnungssysteme sein. Die Regierungsfraktionen haben sich ferner darauf geeinigt, die Zeit zu nutzen, um sowohl ausländische Ware als auch den Außerhausbereich mit in den Anwendungsbereich des Gesetzes aufzunehmen. Die Kennzeichnungspflicht für Außerhausverpflegung wird ab dem 1. Juli 2027 gelten. Außerdem wird ein vollständiges Downgrading ermöglicht. Damit entspricht das politische Vorhaben den zentralen Inhalten der vom BVLH forcierten Verbändeallianz und ist daher umfänglich zu begrüßen. 

BVLH-Beitrag innerhalb einer Tierwohlkonsultation der EU-Kommission

Die Bedeutung gut funktionierender privatwirtschaftlicher Kennzeichnungssysteme wurde zum Jahresende 2025 innerhalb einer Konsultation der Europäischen Kommission zur Modernisierung der Gesetzgebung des Tierwohls in der Agrarwirtschaft durch den BVLH nochmals eindrücklich hervorgehoben. Nach längerem Stillhalten in der Thematik griff die EU-Kommission das Thema Tierwohl im Nachgang zur Bürgerinitiative „End the Cage Age“ im Herbst 2025 wieder auf. Auch, wenn in den kommenden zwei Jahren zunächst mit keinem Legislativvorschlag für eine harmonisierte Tierhaltungskennzeichnung zu rechnen ist, ist es von großer Wichtigkeit die bisher erzielten Erfolge auf deutscher Ebene aufzuzeigen. Der Verband stellte in seinem Beitrag an die Kommission dar, wie der deutsche LEH seit Jahren in höhere Tierwohlstandards investiert und diese an die Verbraucherinnen und Verbraucher transparent kommuniziert. Des Weiteren fordert er eine EU-weit einheitliche, harmonisierte Tierwohlkennzeichnung, denn diese kann Vergleichbarkeit und faire Wettbewerbsbedingungen dauerhaft gewährleisten. In den nächsten Jahren ist es daher von hoher Bedeutung, dass der deutsche Lebensmittelhandel als aktiver Treiber einer nachhaltigen Transformation der Nutztierhaltung auftritt und sich für klare politische Rahmenbedingungen auf EU-Ebene einsetzt.  

Forsa-Verbraucherumfrage zum Thema „pflanzliche und tierische Erzeugnisse“

Um die teils aufgeladene Debatte rund um tierische und pflanzliche Ernährung zu versachlichen, hat der BVLH eine repräsentative Forsa-Verbraucherumfrage bezüglich des Ernährungs- und Verbraucherverhaltens zum Thema “pflanzliche und tierische Erzeugnisse” durchgeführt. Die Umfrage zeigt, dass die Bevölkerung beim Essen auf Wahlfreiheit und einen moderaten Wandel setzen. Ideologisch aufgeladene Debatten rund um Vorgaben und Verbote, etwa zur Fleischbezeichnung für vegane Produkte („Veggie-Ban“), stehen demnach nicht im Vordergrund. Stattdessen rücken Geschmack, Preis und individuelle Entscheidungen der Verbraucher in den Mittelpunkt. Hinsichtlich der Bandbreite von pflanzlichen bis tierischen Produkten zeigt sich eine hohe Flexibilität anstelle einer Polarisierung.

Die Umfrage macht deutlich, dass Fleisch fester Bestandteil der Ernährung ist und bleibt: 52 Prozent sehen sich als omnivor, essen also Alles. Gleichzeitig ernähren sich 38 Prozent flexitarisch, vier Prozent vegetarisch und zwei Prozent vegan. Diese Zahlen verdeutlichen, dass die Realität der Verbraucher von einem „sowohl als auch“ anstatt eines „entweder, oder“ geprägt ist.

Auch zeigt sich, dass der Konsum weniger moralisch aufgeladen ist als es die Debatten teils suggerieren: Entscheidend ist vor allem der Geschmack – mit 79 Prozent. Und auch der Preis der Lebensmittel ist ein entscheidender Faktor: für 82 Prozent ist ein günstiger Preis wichtig. 39 Prozent der Befragten achten auch auf Tierwohl und 12 Prozent legen ein besonderes Augenmerk auf Bio-Qualität. Grundsätzlich ist 56 Prozent der Befragten die Kennzeichnung wichtig.

Beim Blick in die Zukunft zeichnen sich Bodenständigkeit und ein moderater Wandel ab: Mit Blick auf die nächsten drei Jahre wollen 94 Prozent ihre gewohnten Produkte weiterhin im Lebensmittelhandel bekommen. 40 Prozent wünschen sich mehr Tierwohlfleisch und neun Prozent wollen weniger tierische Produkte essen bzw. darauf verzichten.

Fachlicher Stakeholder-Dialog “BVLH-Dialog zu Tisch”

Um auch im politischen Berlin die Debatte zu versachlichen, lud der BVLH zu seiner neuen Veranstaltungsreihe “BVLH-Dialog zu Tisch” ein. In einem Berliner Lebensmitteleinzelhandel diskutierten wichtige Stakeholder der gesamten Lebensmittel-Wertschöpfungskette in einem vertraulichen Rahmen über Chancen und Herausforderungen aktueller und zukünftiger Ernährungs- und Lebensmittelsystemen. Moderiert wurde der Austausch von Hans-Jürgen Deglow (Lebensmittel Zeitung).

Im Mittelpunkt stand ein fachlicher Austausch über Versorgungssysteme für unterschiedliche Ernährungsmuster - vom omnivor über flexitarisch bis pflanzlich. Statt ideologischer Gegensätze ging es um ökonomisch tragfähige, nachhaltige und sozial verantwortliche Lösungen, die den Zugang zu einer vielfältigen Lebensmittel- und Ernährungslandschaft sichern. Konsens herrschte darüber, dass alle Ernährungsweisen ihre Berechtigung haben, ob mit oder ohne Fleisch. Gleichzeitig wurde deutlich, dass stabile Rahmenbedingungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette - von Landwirtschaft und Verarbeitung bis Handel und Verbraucher – entscheidend sind. Wirtschaftlicher Erfolg und nachhaltiges Engagement müssen dabei Hand in Hand gehen. 
Vertreterinnen und Vertreter aus allen Bereichen der Lebensmittel-Wertschöpfungskette - aus der Landwirtschaft (Sabine Sabet - Deutscher Bauernverband e.V., Philipp Spinne - deutscher Raiffeisenverband und Robert Römer - Initiative Tierwohl), der Wissenschaft (Dr. Christine Chemnitz - Agora Agrar), der Produktion (Patrick Bühr - Rügenwalder Mühle Carl Müller GmbH & Co. KG), des Konsums (Michaela Schröder - Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.), der Politik (PsSn Silvia Breher - BMLEH) sowie dem Lebensmitteleinzelhandel (BVLH-Präsident Björn Fromm und Hauptgeschäftsführer Philipp Hennerkes und weitere Vertreterinnen und Vertreter aus den Handelshäusern) saßen gemeinsam an einem Tisch.

Wichtige Ergebnisse und Diskussionsthemen des Austauschs: 

  • Versorgungssicherung unterschiedlicher Ernährungsmuster: Ernährungsformen müssen unter ökonomisch praktikablen Bedingungen realisierbar sein.
  • Zusammenspiel pflanzlicher und tierischer Landwirtschaft: Beide Sektoren sind unverzichtbar für eine ausgewogene Lebensmittelversorgung.
  • Herausforderungen im Bereich der Produktion innovativer Produkte: Neue pflanzliche Alternativen und tierische Produkte müssen effizient und nachhaltig hergestellt werden
  • Vereinbarkeit von Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit: Langfristiger Erfolg in der Lebensmittelversorgung erfordert beides gleichzeitig.
  • Tierwohl und pflanzliche Alternativprodukte: Verbraucher erwarten transparente Informationen und nachvollziehbare Standards.

IM DIALOG spezial - Grüne Woche 2026

Politische Rundgänge des BVLH auf der Grünen Woche – Politik trifft Lebensmitteleinzelhandel

Neben Zivilgesellschaft und Fachpublikum war auch die Bundespolitik auf der Grünen Woche 2026 erneut prominent vertreten. Ihr Interesse am Lebensmitteleinzelhandel zeigten die Vertreterinnen und Vertreter der Bundespolitik u.a. mit ihrer Teilnahme an den politischen Rundgängen. 
So zeigte sich der konstruktive Austausch zwischen den Vertreterinnen und Vertretern der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, der SPD-Bundestagsfraktion und der Bundestagsfraktion Bündnis90/Die Grünen mit dem Handel in angeregten und direkten Gesprächen zu vielen wichtigen und aktuellen Themen. Im Mittelpunkt des Austauschs standen vor allem: 

  • steigende Kosten entlang der Lebensmittelwertschöpfungskette,
  • verlässliche Wettbewerbsbedingungen,
  • nachhaltige Sortimente (u.a. durch mehr Tierwohl),
  • bezahlbare Verbraucherpreise (aktuelle Butterpreisdebatte) und
  • stabile Versorgungssicherheit. 

Die Grüne Woche wird dafür auch im nächsten Jahr wieder den richtigen Rahmen bieten.

HandelBar 2026 – Das Netzwerktreffen des Lebensmittelsektors auf der Grünen Woche

Das Netzwerktreffen HandelBar 2026 hat erneut gezeigt, welche Bedeutung der persönliche Austausch für den Lebensmittelsektor hat. In einer konstruktiven Runde kamen rund 100 Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Handel, Landwirtschaft, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft zusammen und diskutierten die relevanten Themen der Branche.  

In geselliger Atmosphäre begrüßte BVLH-Präsident Björn Fromm die Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Er unterstrich dabei die fundamentale Bedeutung des Dialogs entlang der Kette, denn direkte Gespräche und der regelmäßige Austausch sind unverzichtbar, um aktuelle Entwicklungen einzuordnen, Erwartungen zu klären und divergente Perspektiven zusammenzuführen. Die Gesprächsatmosphäre bot dabei bei kalten Erfrischungsgetränken und einem Imbiss den nötigen Raum für bilaterale Gespräche, neue Einschätzungen und Ansätze der weiteren Zusammenarbeit.

Besonderes spielerisches Highlight war das BVLH-Quiz mit der Möglichkeit, ein Praktikumstag im Lebensmittelmarkt unseres BVLH Präsidenten Herrn Björn Fromm zu gewinnen.

Podiumsdiskussion auf der Grünen Woche: Agrifood.Table-Debatte zu Fairness im Lebensmittelhandel

Wie fair sind Preise im Lebensmittelhandel – und was bedeutet das für Erzeugerinnen, Erzeuger, Verbraucherinnen und Verbraucher sowie den Handel? Diese Frage stand im Zentrum des Agrifood.Table Live Briefings auf der Grünen Woche in Berlin. Vor über 200 Teilnehmenden vor Ort und im Livestream entwickelte sich unter der Moderation von Agrifood.Table‑Redaktionsleiterin Henrike Schirmacher eine lebhafte Debatte. Eine gute Gelegenheit für BVLH-Hauptgeschäftsführer Philipp Hennerkes noch einmal die Komplexität der Lebensmittelwertschöpfungskette aufzugreifen. So ordnete er dabei zum Beispiel die besondere Struktur der Agrarmärkte ein und gab vertiefende Einblicke in die Entstehung von Butterpreisen. Des Weiteren beleuchtete er intensivst unfaire Handelspraktiken sowie Territoriale Lieferbeschränkungen - zwei Themenfelder, die zeigen, dass marktstarke Zwischenstufen existieren und Binnenmarkthemmnisse ausnutzen.

Formate wie diese zeigen, dass ein konstruktiver Dialog und Austausch entlang der Lebensmittelwertschöpfungskette von größter Bedeutung für die Lösung von Problemen sind.

Zum vertiefenden Verständnis der Diskussion empfehlen wir die Eventaufzeichnung bei YouTube unter folgendem Link: Faire Handelspraktiken entlang der Wertschöpfungskette Lebensmittel: Was kann die Politik dafür tun?

Handel unterstützt Ackerbau-Initiative

Im Rahmen der Grünen Woche wurde auf dem Erlebnisbauernhof der Grünen Woche die Initiative Plattform Ackerbau (IPA) gegründet, um die wichtige Bedeutung des Ackerbaus innerhalb einer sektorübergreifenden Brancheninitiative herauszustellen. Zu den Gründungsmitgliedern gehören der BVLH, die DLG sowie weitere Verbände der Wertschöpfungskette wie DRV, VGMS und die Großbäcker.

In ihren Grußworten betonten DLG‑Präsident Hubertus Paetow und BVLH‑Präsident Bjorn Fromm die Bedeutung des LEH als Bindeglied zum Verbraucher. Björn Fromm hob hervor, dass Qualität, Transparenz, Ressourcenschutz und Nachhaltigkeit zentrale Anliegen des Handels sind und dass eine enge Kooperation im Ackerbau notwendig sei, um verantwortungsvolle und effiziente Prozesse sichtbar zu machen und weiterzuentwickeln.

Die Initiative soll helfen, gemeinsame Herausforderungen der Wertschöpfungskette anzugehen – etwa bei der CO₂‑Bilanzierung oder der Stabilisierung von Eiweißqualitäten in Backgetreide.

Anstehende Termine und Dialoganlässe (Februar 2026 – April 2026)

  • Fruit Logistica in Berlin, u.a. BVEO/BVLH Traders Night (4.2.-6.2.)
  • BMLEH-Milchgipfel in Berlin (11.2.)
  • Mitgliederversammlung des Landesmarktverbands Niedersachsen für Vieh und Fleisch mit Redebeitrag von BVLH-Präsident Björn Fromm (19.2.)
  • MIV-Milchgipfel in Brüssel (24.2.)
  • Food Safety Kongress in Berlin (24.-25.2.)
  • BVLH-Panelbeitrag innerhalb des European Food Forums im Europäischen Parlament zu Tierwohl (vsl. im März)
  • 16. Berliner Milchforum mit BVLH-Podiumsteilnahme (12.-13.3.)
  • BVEO-Tagung in Dresden, u.a. mit BVLH-Präsentation (16.-17.3.)
  • 7. Symposium Tönnies Forschung (16.-17.3.)
  • Allianz-Event mit DRV in Brüssel zur Lebensmittellieferkette (18.3.)
  • Espresso-Briefing des BVLH in Berlin (vsl. im April)
  • Fachtagung des Bundesverbands Rind und Schwein e.V. mit Redebeitrag von BVLH-Präsident Björn Fromm (14.4.)
  • BVLH-Event in Brüssel mit Vizepräsidentin des EU-Parlaments Frau Dr. Katarina Barley (21.4.)
  • BVLH-Präsidium (22.4.) 

Der Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels e.V. (BVLH) ist als Bundesfachverband innerhalb des Handelsverbandes Deutschland (HDE) für die Lebensmittelfacharbeit verantwortlich. Er arbeitet in enger Abstimmung mit den Landes- und Regionalverbänden sowie mit den Fachabteilungen des HDE in Berlin und Brüssel zusammen.