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2/2025
AUF DEM TISCH
Neues aus Berlin:
Stärkung der deutschen Landwirtschaft und des Tierwohls

Die Tierhaltungskennzeichnung ist neben der staatlichen Finanzierung des Stallumbaus eine der zwei zentralen Säulen zur Stärkung der Landwirtschaft und des Tierwohls.
Mit der Verschiebung des Inkrafttretens der Kennzeichnungspflicht auf den 1. März 2026 hat die Bundesregierung im Kontext des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes den notwendigen Raum geschaffen, um eine wirkungsvolle Reform umzusetzen.
Vor diesem Hintergrund hat der BVLH gemeinsam mit dem Deutschen Bauernverband, dem Deutschen Raiffeisenverband und dem Verband der Fleischwirtschaft eine Verbändeallianz gebildet und ein integriertes Gesamtkonzept zur Novelle des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes vorgelegt. Dieses gemeinsame Konzept soll sicherstellen, dass die zukünftige Haltungskennzeichnung praktikabel, glaubwürdig und wirksam ausgestaltet wird – zum Nutzen von Tierwohl, Landwirtschaft, Handel und Gesellschaft.
Die Allianz schlägt zentrale Eckpunkte vor, die eine wirksame und praxisnahe Reform ermöglichen sollen:
- Verpflichtende Ausweitung der Haltungskennzeichnung auf Außer-Haus-Verpflegung sowie importierte Ware
- Integration bewährter privatwirtschaftlicher Systeme wie die Initiative Tierwohl und Haltungsform des Lebensmitteleinzelhandels
- Bundeseinheitlicher Rahmen für Registrierung und Kontrolle der Betriebe
- Klare, verpflichtende Begriffsdeklarationen („Stall“, „Stall+Platz“, „Frischluftstall“, „Auslauf/Weide“ und „Bio“)
- Möglichkeit zum vollständigen Downgrading höherwertiger Haltungsformen für eine flexible Vermarktung
Dass die Verbändeallianz nicht allein steht, zeigt ein gemeinsames Positionspapier weiterer relevanter Verbände und Organisationen (VZBV, BÖLW, AbL, Greenpeace, BUND, ProVieh, Albert-Schweizer-Stiftung), das die Vorschläge ausdrücklich unterstützt:
„Eine Verbändeallianz aus Deutschem Bauernverband, Bundesverband Lebensmittelhandel, Deutschem Raiffeisenverband und Verband der Fleischwirtschaft hat am 26. August 2025 ein Papier mit einigen Empfehlungen veröffentlicht, welche wir unterstützen.“
Ein von der Verbändeallianz in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten der Kanzlei Kapellmann und Partner bestätigt die rechtliche Machbarkeit der Kennzeichnung ausländischer Lebensmittel im Rahmen des Tierhaltungskennzeichnungsgesetz. Demnach ist eine Kennzeichnung grundsätzlich mit dem Unionsrecht vereinbar, wenn Anpassungen vorgenommen werden, um eine Diskriminierung von EU-Ware zu vermeiden. So kann die Stufe „Stall“ diskriminierungsfrei auch auf Produkte aus Mitgliedstaaten mit vergleichbaren Tierschutzstandards angewendet werden, während für niedrigere Standards eine neutrale Kennzeichnung wie „EU-Haltungsstandards“ vorgesehen werden könnte. Die Kennzeichnung für Drittstaaten sollte ohne Nachweis genutzt werden. Eingriffe in die Warenverkehrsfreiheit sind unter diesen Bedingungen durch Tierschutz- und Verbraucherschutzgründe gerechtfertigt. Da die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) die Haltungskennzeichnung nicht abschließend harmonisiert, ist eine transparente Kennzeichnung, die Tierschutz, Verbraucherinformation und den freien Warenverkehr ausbalanciert, unionsrechtskonform möglich.
Zusätzlich haben der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) und der Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels in einem gemeinsamen Papier die Sicht der Verbraucher beleuchtet. Zentrale Forderung: Verbraucherinnen und Verbraucher müssen bei tierischen Erzeugnissen aus In- und Ausland sowie in allen Vertriebswegen – vom Lebensmittelhandel bis zur Gastronomie – einheitliche, verbindliche und gut sichtbare Angaben zur Haltungsstufe erkennen können.

Auch auf der Agrarministerkonferenz standen das Tierwohl und das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz im Fokus der Beratungen. Gemeinsam mit den Landesverbänden des Handels wurde auch hier das Konzept der Verbändeallianz platziert. Am 7. Oktober 2025 lud Bundesminister Alois Rainer Vertreterinnen und Vertreter wesentlicher Verbände zu einem Dialog zur Novelle des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes ein. Im Rahmen des Austausches stellte der Präsident des Bundesverbandes des Deutschen Lebensmittelhandels (BVLH), Björn Fromm, als Vertreter der Verbändeallianz das Gesamtkonzept vor. Besonders betont wurden die Praxisnähe sowie die weitgehende Bürokratiearmut des vorgeschlagenen Ansatzes. Das vorgestellte Konzept stieß auf breite Zustimmung – von Verbraucherschutz, über Landwirtschaft bis hin zu Tierschutzorganisationen. Abweichende Positionen kamen vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA), der aufgrund der im Gesamtkonzept vorgesehenen Einbeziehung der Gastronomie klare Ablehnung artikulierte. Zwischen Lebensmittelhandel, Tierschutz- und Verbraucherorganisationen besteht Konsens über ein praxisnahes, wirksames Tierhaltungskennzeichnungsgesetz. Nun ist die Politik gefordert, einen Gesetzesentwurf vorzulegen. Nur so können Tierwohl und Landwirtschaft gleichermaßen gestärkt und Verbraucherinnen und Verbraucher in die Lage versetzt werden, bewusste Kaufentscheidungen zu treffen. Der BVLH und die Verbändeallianz stehen weiterhin in einem engen kooperativen Austausch, um gemeinsam an einer praxisgerechten Weiterentwicklung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes und an einer nachhaltigen Verbesserung des Tierwohls mitzuwirken.
Weiterführende Informationen:
Neues aus Brüssel:
Wettbewerbsbehinderung durch TSCs: Wie der unvollendete Binnenmarkt Verbraucher schädigt

Im Jahr 2023 feierte der europäische Binnenmarkt sein 30-jähriges Bestehen – ein bedeutender Meilenstein für die wirtschaftliche Integration Europas. Seit 1993 garantieren die vier Grundfreiheiten – der freie Verkehr von Waren, Dienstleistungen, Kapital und Personen – den Mitgliedstaaten der Europäischen Union ein einzigartiges Maß an wirtschaftlicher Zusammenarbeit. Diese Grundfreiheiten sind das Rückgrat des europäischen Projekts und haben maßgeblich zum wirtschaftlichen Erfolg und zur politischen Stabilität auf unserem Kontinent beigetragen.
Doch trotz aller Errungenschaften bleibt der Binnenmarkt ein unvollendetes Projekt. Zahlreiche strukturelle Hürden verhindern bis heute, dass der Wirtschaftsraum sein volles Potential entfalten kann. Die Realität zeigt: Der freie Warenverkehr ist in der Praxis oft eingeschränkt – durch nationale Sonderregelungen, administrative Hürden und nicht zuletzt durch gezielte Marktabschottung. Der Binnenmarkt ist damit zwar ein Erfolgsmodell, aber kein Selbstläufer.
Die Zahlen sprechen für sich: 450 Millionen Verbraucherinnen und Verbraucher leben im EU-Binnenmarkt, 32 Millionen Unternehmen sind hier ansässig, 17 Millionen Menschen leben oder arbeiten in einem anderen EU-Land als ihrem Herkunftsstaat. Dieses Potenzial ist enorm, doch es wird nicht ausgeschöpft. Die EU-Kommission hat in ihrer aktuellen Binnenmarktstrategie zehn zentrale Hindernisse identifiziert, die Unternehmen sowie Verbraucherinnen und Verbraucher gleichermaßen betreffen. Diese „Terrible Ten“ reichen von komplizierten Unternehmensgründungen über fragmentierte Verpackungsvorschriften bis hin zu restriktiven Regelungen für die Entsendung von Arbeitskräften.

Besonders ins Gewicht fällt das zehnte Hindernis: territoriale Lieferbeschränkungen, auch bekannt als Territorial Supply Constraints (TSC). Diese Praxis verhindert, dass Handelsunternehmen Produkte frei im gesamten Binnenmarkt einkaufen können. Stattdessen werden sie durch Hersteller gezwungen, Waren im jeweiligen Land zu beziehen – oftmals zu höheren Preisen. EU-Binnenimporte sind untersagt. Die Folge: Wettbewerbsverzerrungen, eingeschränkte Auswahl und höhere Kosten für Verbraucherinnen und Verbraucher.
Die EU-Kommission hat bereits 2020 festgestellt, dass TSCs die europäischen Konsumentinnen und Konsumenten jährlich um mehr als 14 Milliarden Euro schädigen. Ein besonders aufsehenerregender Fall war die Verurteilung des Lebensmittelkonzerns Mondelez im Jahr 2024 zu einer Geldstrafe von 340 Millionen Euro wegen der Anwendung solcher Praktiken.
TSCs treten in unterschiedlichen Formen auf: von Lieferverweigerungen über exklusive Vertriebsvereinbarungen bis hin zu Verpackungs- und Etikettierungsunterschieden, die den Weiterverkauf in andere Mitgliedstaaten erschweren oder unmöglich machen. Diese Praktiken widersprechen nicht nur dem Geist des Binnenmarkts, sondern untergraben auch das Vertrauen in faire Wettbewerbsbedingungen.
Ein besonders eindrückliches Beispiel für die Auswirkungen von TSCs liefert Österreich. Dort wird seit Jahren über den sogenannten „Österreich-Aufschlag“ diskutiert – also über die Tatsache, dass viele Markenprodukte dort deutlich teurer sind als in anderen EU-Staaten. Eine Untersuchung der Arbeiterkammer Wien aus dem Jahr 2024 zeigt: 70 identische Markenartikel waren im Vergleich zu Deutschland im Schnitt 24,3 % teurer – bei Drogerieartikeln sogar fast 40 %. Diese Preisunterschiede lassen sich nicht durch Steuern oder Qualitätsunterschiede erklären, sondern sind in erster Linie auf territoriale Lieferbeschränkungen zurückzuführen.
Lange Zeit wurde das Thema TSCs auf europäischer Ebene kaum beachtet. Erst mit der Veröffentlichung der Binnenmarktstrategie der EU-Kommission hat sich das geändert und es kam Bewegung in die Debatte. Ende September 2025 brachten acht Mitgliedstaaten – darunter Belgien, die Niederlande, Griechenland, Kroatien, Luxemburg, Tschechien, Slowenien und Österreich – ein gemeinsames Positionspapier in den Rat für Wettbewerbsfähigkeit ein. Darin fordern sie die Kommission auf, nicht bis Ende 2026 mit einem Regulierungsvorschlag zu warten, sondern zeitnah Maßnahmen gegen TSCs zu ergreifen. Auch EU-Kommissar Stéphane Séjourné, zuständig für Wohlstand und Industriestrategie, wurde mit dem Anliegen befasst.
Die Markenindustrie sieht die Debatte naturgemäß kritisch. Sie warnt vor einer Überregulierung und argumentiert, dass regionale Preisunterschiede legitime Reaktionen auf unterschiedliche Marktbedingungen seien. Zudem würden Preissenkungen nicht zwangsläufig an die Verbraucherinnen und Verbrauchern weitergegeben. Dennoch ist eines klar: Territoriale Lieferbeschränkungen sind ein reales, strukturelles Problem, das dringend gelöst werden muss. Sie behindern nicht nur den Wettbewerb, sondern schaden auch massiv den Verbraucherinnen und Verbrauchern. In wirtschaftlich unsicheren Zeiten, geprägt von globalen Krisen, Inflation und steigenden Lebenshaltungskosten, ist ein funktionierender Binnenmarkt wichtiger denn je.
Der europäische Binnenmarkt ist ein Erfolgsmodell – aber er muss vollendet werden. Der Abbau von TSCs ist ein zentraler Schritt auf diesem Weg. Der Handel ist bereit, seinen Beitrag zu leisten. Jetzt ist die Politik gefragt, faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen – für Unternehmen und Verbraucherinnen und Verbraucher gleichermaßen. Denn nur wenn alle Akteure entlang der Wertschöpfungskette an einem Strang ziehen, kann der Binnenmarkt sein volles Potenzial entfalten.
Auch der europäische Gesetzgeber hat die Thematik auf dem Schirm. Beim Blick in das aktuelle Arbeitsprogramm der Kommission, das im Oktober veröffentlicht wurde, findet sich diese Absicht allerdings nicht. Es ist zum aktuellen Zeitpunkt also unklar, wie und vor allem wann die EU gedenkt, konkrete Schritte einzuleiten.
Der Lebensmittelhandel wird weiterhin aktiv darauf pochen, dass eine nachhaltig wirksame Bekämpfung von territorialen Lieferbeschränkungen zügig durch den Gesetzgeber erfolgt.
Weiterführende Informationen:
- https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_25_1274
- 30-jähriges Bestehen des EU-Binnenmarkts - Consilium
- Territorial Supply Constraints – Are consumers getting a good deal? - EuroCommerce
- EU-Kommission verhängt Millionenstrafe wegen zu teurer Schokolade | tagesschau.de
- Warum sind Lebensmittel in Österreich viel teurer? | Arbeiterkammer Wien
- Territoriale Lieferbeschränkungen: Acht EU-Staaten fordern Regeln zu Europa-Preisen
Weitere Themen in Berlin und Brüssel:
- Änderungsvorschlag zur Entwaldungsverordnung (EUDR): Handel kritisiert fehlende Anwendungsverschiebung
Am 21. Oktober legte die EU-Kommission einen Vorschlag für eine Änderung der Entwaldungsverordnung (EUDR) vor – einen Monat nachdem die EU-Umweltkommissarin Roswall eine weitere Verschiebung des Anwendungsbeginns ins Spiel brachte. Diese Entwicklung kam überraschend und bedeutet für die Unternehmen massive Rechtsunsicherheit. Die Änderungsverordnung sieht zwar Entlastungen vor, jedoch müssten diese in nun innerhalb von zwei Monaten vom Mitgesetzgeber angenommen werden. Ein ambitioniertes Unterfangen, zumal unklar ist, was bei einer eventuellen Nichtannahme passieren würde. Der Vorschlag der Kommission sieht vor, dass nur noch der Erstinverkehrbringer eine Sorgfaltspflichtenerklärung abgeben muss. Des Weiteren sollen Kleinst- und Kleinunternehmen von einem späteren Anwendungsbeginn profitieren. Für mittlere und große Unternehmen bliebe alles wie gehabt: der Anwendungsstart läge weiterhin am 30.12.2025. Außerdem ist vorgesehen, dass Kontrollen und damit einhergehende Sanktionen bei Verstößen erst ab Juli 2026 greifen sollen. Bundesagrarminister Alois Rainer (CSU) kritisierte den Vorschlag umgehend nach dessen Veröffentlichung. Für den Handel ist ebenso klar: inhaltliche Änderungen, wie sie hier gegeben sind, bedürfen einer Verschiebung der Anwendung für alle Unternehmen. Nur so kann eine rechtskonforme Anwendung der Entwaldungsverordnung gewährleistet werden. Der jetzige Vorschlag sorgt hingegen für massive Rechtsunsicherheit bei den Unternehmen. - Krisen-Notfallsorge: Lebensmittelhandel im Gespräch mit dem Bund über moderne Notfallbevorratung
Der Lebensmittelhandel ist im Dialog mit dem Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH), das derzeit neue Wege bei der staatlichen Notfallbevorratung prüft. Ziel ist es, künftig stärker auf verzehrfertige Produkte zu setzen, die im Ernstfall auch ohne große Zubereitung genutzt werden können – in den Medien bereits als „Ravioli-Reserve“ bekannt. Die zivile Notfallreserve des Bundes umfasst bislang vor allem Grundnahrungsmittel wie Getreide, Reis, Hülsenfrüchte und Milchpulver. Diese Vorräte sollen im Ernstfall kurzfristige Versorgungslücken schließen – etwa bei Naturkatastrophen, militärischen Konflikten, Epidemien oder anderen Krisenlagen. Sie sind jedoch nicht darauf ausgelegt, die Bevölkerung dauerhaft zu versorgen. Eine Herausforderung besteht darin, dass diese Produkte erst zubereitet werden müssen – ein Nachteil, wenn im Krisenfall Energie und Infrastruktur knapp werden. Auf Einladung des Bundes trafen sich am 28. Oktober 2025 Vertreterinnen und Vertreter des Handels mit der Arbeitsebene des BMLEH, um über mögliche Modelle der Beschaffung, Einlagerung und Verteilung zu beraten. Der Handel brachte dabei seine umfassende Expertise in Logistik, Lagerhaltung und Warenverfügbarkeit ein. Der Lebensmittelhandel unterstützt das Ziel, die Versorgungssicherheit der Bevölkerung in Krisenzeiten zu stärken, und steht bereit, gemeinsam mit dem Bund praxisnahe und effiziente Lösungen zu entwickeln. Die Gespräche sollen in den kommenden Wochen fortgesetzt werden. - Zunehmende Ladendiebstähle: Handel warnt vor organisierter Kriminalität
Die Zahl der Ladendiebstähle im Lebensmittelhandel hat in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen, die Situation hat sich spürbar verschärft. Besonders der gewerbsmäßige und bandenmäßig organisierte Diebstahl bereitet große Sorgen, da diese Taten nicht nur erhebliche wirtschaftliche Schäden von knapp 3 Milliarden Euro verursachen, sondern zunehmend auch mit Gewalt einhergehen. Während Verluste etwa durch Self-Checkout-Kassen weitgehend kontrolliert werden können, stellen organisierte Banden das eigentliche Kernproblem dar. Um dieser Entwicklung wirksam zu begegnen, werden klare rechtliche Rahmenbedingungen für eine konsequente Strafverfolgung gefordert. Im Zuge der anstehenden Reform der Strafprozessordnung sollen die Möglichkeiten zur Einstellung von Verfahren deutlich eingeschränkt werden, um zu verhindern, dass Strafverfahren aus „Effizienzgründen“ eingestellt werden. Zudem gilt eine Anhebung des Strafrahmens für schwere Diebstähle auf mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe als notwendig, um gewerbsmäßige Täter und organisierte Banden wirksam abzuschrecken. Der Handel investierte bereits rund 3,1 Milliarden Euro in Sicherheits- und Präventionsmaßnahmen, stößt damit jedoch zunehmend an Grenzen. Der entstandene wirtschaftliche Schaden trägt letztlich die gesamte Gesellschaft, da die Täter weder Ertrags- noch Mehrwertsteuern entrichten. Eine konsequente Strafverfolgung ist daher entscheidend, um Eigentum besser zu schützen und das Vertrauen in den Rechtsstaat zu stärken. Mehr Informationen zum Thema: https://einzelhandel.de/stopladendiebstahl
UNTER DER LUPE
Rohstoffe und Preisentwicklungen: Differenzierter Blick auf internationale Märkte
In den vergangenen Jahren sind die Lebensmittelpreise aus vielfältigen Gründen stark gestiegen – teils über das Niveau der allgemeinen Inflationsrate hinaus. Verantwortlich sind vor allem klimatische Veränderungen, gestiegene Energie- und Logistikkosten sowie eine Zunahme exogener Krisen. Der Klimawandel führt in vielen Regionen zu Ernteausfällen und verringerten Erträgen, während hohe Energiepreise die Produktion, Verarbeitung, Verpackung und den Transport auf mehreren Ebenen verteuern. Hinzu kommen die anhaltenden Folgen der Corona-Pandemie und des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine, die Lieferketten unterbrochen, die Rohstoffgewinnung beeinträchtigt und die Energiekosten zeitweise stark erhöht haben.
Lebensmittelpreise hartnäckig über Vorkrisenniveau
Nach Einschätzung der Europäischen Zentralbank (EZB) liegen die Preise für Nahrungsmittel im Euroraum weiterhin deutlich über dem Vorkrisenniveau (EZB: the role of food prices for inflation in the euro area). Im Durchschnitt sind sie rund ein Drittel höher als vor der Corona-Pandemie. Besonders stark verteuerten sich Fleischprodukte (+30 %), Milch (+40 %) und Butter (+50 %); Rohstoffe wie Kaffee, Kakao und Schokolade verzeichneten teils noch größere Preiszuwächse.
Während sich die allgemeine Inflationsrate im Euroraum seit Mitte 2024 weitgehend normalisiert hat, verläuft die Entwicklung der Lebensmittelpreise bislang verhaltener. Damit vergrößert sich die Differenz zwischen Gesamtinflation und Nahrungsmittelpreisen erneut: Die Teuerungsraten bei Lebensmitteln bleiben überdurchschnittlich hoch und tragen weiterhin spürbar zur Gesamtinflation bei. Die EZB führt dies auf mehrere strukturelle Ursachen zurück – insbesondere auf gestiegene Energie- und Produktionskosten, klimabedingte Ernteausfälle und eine anhaltend hohe Nachfrage.
Zudem setzte die Lebensmittelinflation später ein als die allgemeine Inflation, fiel dafür stärker aus und reagiert nun deutlich träger auf sinkende Rohstoff- oder Energiepreise. Viele Preisniveaus dürften daher auch künftig oberhalb der Werte vor 2020 bleiben.
Mehr zur EZB-Analyse: When groceries bite: the role of food prices for inflation in the euro area
Preisbildung und Reaktionsmechanismen in der Lebensmittelkette
Strukturelle Einflüsse greifen in die klassischen Marktmechanismen von Angebot und Nachfrage ein und prägen damit weiterhin maßgeblich die Preisentwicklung. Ein gleichbleibendes Angebot bei steigender Nachfrage führt zu höheren Preisen, während ein Überangebot bei stagnierender Nachfrage zu sinkenden Preisen führt. Aktuell zeigen sich beide Bewegungen gleichzeitig: In Segmenten wie Getreide, Kartoffeln und Milch führen Rekordernten bzw. Höchstmengen bei gleichbleibender oder sinkender Nachfrage zu Preisrückgängen, während in anderen Märkten – etwa bei Kakao oder Kaffee – knappe Ernten auf stabile Nachfrage treffen und die Preise steigen lassen.
Zugleich verlaufen Preisreaktionen entlang der Wertschöpfungskette zeitlich versetzt. Lebensmittel durchlaufen zahlreiche Verarbeitungs- und Distributionsstufen, die jeweils von eigenen Kostenfaktoren beeinflusst werden, etwa Energie, Verpackung, Transport oder Lagerung. Dadurch werden Preisimpulse an der Rohstoffbasis meist nur verzögert an die Endverbraucher weitergegeben. Man spricht hier von „nachlaufenden Kosten“: Preissteigerungen oder -senkungen, die sich mit zeitlicher Verzögerung durch die gesamte Kette fortsetzen.
Besonders ausgeprägt ist dieser Effekt bei Produkten mit komplexen oder energieintensiven Produktionswegen, wie zum Beispiel bei Schokolade. Zwischen Rohstoffgewinnung, Verarbeitung, Verpackung und Verkauf können mehrere Monate liegen, in denen sich Energie- oder Beschaffungskosten verändern. Deshalb laufen Verbraucherpreise den Rohstoffnotierungen häufig hinterher – Preissenkungen, sowie -steigerungen auf den Weltmärkten werden im Handel erst mit zeitlicher Verzögerung sichtbar.
Quellen:
- LZ: Datenmonitor für Handel und Konsumgüter-Industrie: Energie, Rohstoffe, Logistik, Konjunktur
- Lebensmittelpraxis: Statistisches Bundesamt - Großhandelspreise für Nahrungsmittel legen deutlich zu – Lebensmittelpraxis.de
- Destatis: https://www.destatis.de/DE/Themen/Wirtschaft/Preise/Verbraucherpreisindex/Tabellen/top20.html
Kakao und Kaffee: Klimawandel, Spekulation und neue Produktionsstrukturen
Besonders deutlich haben sich die Rohstoffpreise für Kakao und Kaffee entwickelt – zwei Märkte, die wie kaum andere vom globalen Klimawandel und teils Börsenspekulation geprägt sind. Der Kakaopreis ist seit 2023 stark gestiegen, ausgelöst durch massive Ernteausfälle in Westafrika infolge extremer Witterungsbedingungen. Das Angebot hat sich dadurch erheblich verknappt, während hohe Transportkosten und spekulative Bewegungen an den Rohstoffbörsen die Preisentwicklung zusätzlich befeuerten. Innerhalb von fünf Jahren stieg der Kakaopreis um rund 170 %, mit einem Höchststand Anfang 2024 bei knapp 9.500 GBP. Seit Ende 2024 sind die Preise wieder spürbar gefallen, liegen aber weiterhin deutlich über dem Vorkrisenniveau. Die Preisrückgänge sind vor allem auf eine Ausweitung der Anbauflächen außerhalb Westafrikas und eine nachlassende Nachfrage infolge hoher Endverbraucherpreise zurückzuführen.
Auch beim Kaffee zeigen sich deutliche Preisschwankungen. Dürreperioden in Brasilien und Vietnam, die zusammen für über 60 % der weltweiten Kaffeeproduktion stehen, haben die globalen Ernten geschmälert. Hinzu kommen gestiegene Energiepreise und Transportkosten, die den Beschaffungsmarkt weiter verteuern. Zwischen 2020 und 2024 haben sich die Kaffeepreise mehr als vervierfacht – von etwa 1 USD auf über 4 USD pro Pfund. Seit Mitte 2024 schwanken sie stark, mit zwischenzeitlichen Spitzen um 4,3 USD. Die Nachfrage bleibt hoch, insbesondere in Asien, wo neue Mittelschichten für ein wachsendes Konsuminteresse sorgen. Nachhaltigkeits- und Lieferkettengesetze erhöhen zusätzlich die Produktionskosten. Diese Faktoren führen dazu, dass Kaffeepreise im Handel weiterhin auf hohem Niveau bleiben, auch wenn die Rohstoffnotierungen phasenweise nachgeben.
Quellen:
- Lebensmittelpraxis: Rohstoffe - Kakao wird knapp und teuer – Lebensmittelpraxis.de
- Handelsblatt: Warum Ihr Kaffee in den nächsten Monaten deutlich teurer wird
- J.P. Morgan: Why are Cocoa Prices Falling? | J.P. Morgan Global Research
Molkereiprodukte: Exportabhängigkeit und volatile Märkte
Neben internationalen Rohstoffen zeigen sich auch bei nationalen Rohstoffen die klaren Prinzipien von Angebot und Nachfrage.
Nach mehreren Jahren mit teils stark schwankenden Erzeugerpreisen hat sich der Markt seit 2022 stabilisiert und bewegt sich derzeit weit über dem Preisniveau des 10-jährigen Mittels. Im Jahr 2024 sorgten Tierseuchen wie die Blauzungenkrankheit und ungünstige Witterungsbedingungen für ein leicht reduziertes Rohmilchangebot. Hinzu kamen, verursacht durch schlechte Grünfutterernten, unterdurchschnittliche Gehalte an Fett und Eiweiß in der Rohmilch, was die verarbeitbare Menge zusätzlich einschränkte. Gleichzeitig blieb die Nachfrage nach Käse und Frischprodukten im In- und Ausland hoch. Die Erzeugerpreise erreichten mit durchschnittlich 48 Cent pro Kilogramm ihren zweithöchsten Stand überhaupt.
Eine Analyse des ife-Instituts zeigt, dass rund 66 % der Veränderungen der deutschen Milcherzeugerpreise unmittelbar auf internationale Preisbewegungen zurückzuführen sind. Besonders deutlich wird dieser Zusammenhang bei Butter, deren Großhandelspreise zu etwa 75 % den globalen Trends folgen. Damit erklärt sich, warum sich die Preisentwicklung in Deutschland eng an den internationalen Markt anlehnt – mit steigenden Preisen in Phasen hoher Exportnachfrage und rückläufigen Preisen bei wachsender Verfügbarkeit.
Diese Dynamik zeigte sich auch 2024: Aufgrund knapper Verfügbarkeit und geringerer Importmengen – etwa aus Irland – stiegen die Großhandelspreise für Butter auf den höchsten Stand seit dem Rekordjahr 2022. Erst im weiteren Jahresverlauf kam es zu Preissenkungen im Lebensmitteleinzelhandel, nachdem sich die Lagerbestände erhöhten. Nach aktuellen Prognosen ist für Ende 2025 mit weiter sinkenden Butterpreisen zu rechnen, da das Angebot steigt, die Lagerbestände gedeckt und die Verbrauchernachfrage schwächer ausfällt. Insgesamt zeigt sich der Milchsektor stabil, aber hochgradig abhängig von weltweiten Preisbewegungen und Exportmärkten.
Quellen:
- MIV: MIV-Geschäftsbericht 2024/2025 - MIV Milchindustrie-Verband e.V.
- LZ: Marktentwicklung: Preissenkung bei Butter beendet Ausnahmezustand
- ife Institut für Ernährungswirtschaft Kiel: Grundlagen zur Preisbildung auf dem deutschen Milchmarkt, 2019
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass drei zentrale Merkmale die Preisbildung bei Agrar- und Lebensmittelrohstoffen bestimmen. Erstens folgt sie den Prinzipien der freien Marktwirtschaft und wird wesentlich durch das Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage geprägt. Zweitens wirkt sie in einem globalen Umfeld, das stark von externen Faktoren wie Klima, Energiepreisen, geopolitischen Entwicklungen und internationalen Handelsströmen beeinflusst wird. Drittens zeigt sich die Preisentwicklung hochindividuell je nach Produkt, abhängig von Produktionsbedingungen, Verfügbarkeit und Verbrauchernachfrage. Am Ende dieser komplexen Wertschöpfungskette steht unter anderem der Lebensmitteleinzelhandel und fungiert als wichtiger Vertriebskanal zwischen Erzeugung, Verarbeitung und Verbraucher. In diesem Rahmen agiert er innerhalb der Marktmechanismen und reagiert auf Preisimpulse, die in den vorgelagerten Stufen entstehen.
IM DIALOG


Politik trifft Lebensmittelwirtschaft: Fachlicher Austausch auf der Anuga 2025
Im Mittelpunkt der Anuga 2025, der weltweit größten Food & Beverage-Messe, stand der Dialog zwischen Wirtschaft, Politik und Verbänden. Der Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels e.V. (BVLH) nutzte seinen Stand als Plattform, um aktuelle Herausforderungen und Zukunftsthemen der Lebensmittelwirtschaft zu diskutieren und das Engagement des Lebensmittelhandels sichtbar zu machen.
Besondere Höhepunkte waren der organisierte Rundgang für Mitglieder des Bundestagsausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Heimat sowie des Clubs der Agrardiplomaten mit Teilnehmenden aus u.a. den Niederlanden, Frankreich und Dänemark, die Mitgestaltung von Netzwerkveranstaltungen wie dem Anuga Executive Summit, sowie der fachliche Austausch mit Elisabeth Werner, Generaldirektorin für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung der Europäischen Kommission. Dabei konnten folgende zentrale Themen des Lebensmittelhandels erfolgreich platziert und diskutiert werden:
- Agrarmarkt und Tierwohl: Politische Rahmenbedingungen im europäischen und deutschen Agrarmarkt sowie Maßnahmen zur Förderung des Tierwohls;
- Nachhaltigkeit und Berichtspflichten: Vermeidung von unnötiger Belastung für Unternehmen, Transparenzanforderungen und Berichtspflichten;
- Wettbewerb und Unfaire Handelspraktiken (UTP): Regelungen zur Verhinderung unlautere Handelspraktiken und Sicherstellung transparenter Wettbewerbsbedingungen.
Dialog für mehr Tierwohl und Stärkung des Wettbewerbs in der Lebensmittelkette


In den vergangenen Wochen und Monaten standen der Ausbau des Tierwohls und die Stärkung des Wettbewerbs in der Lebensmittelkette im Mittelpunkt intensiver Gespräche zwischen dem Bundesverband des Lebensmitteleinzelhandels (BVLH) und Vertreterinnen und Vertretern der Politik. Dazu gehörten unter anderem Prof. Dr. Markus Schick, Staatssekretär im BMLEH, Christel Jagst, Leiterin der Abteilung für Agrarmärkte, sowie die Bundestagsabgeordneten Hermann Färber, Jens Behrens, Dr. Zoe Mayer und Esra Limbacher. Auch die Präsidiumssitzung des BVLH im September nutzte der Verband, um den Dialog mit den agrarpolitischen Entscheidungsträgern der Regierungsfraktionen, Albert Stegemann (CDU/CSU) und Dr. Franziska Kersten (SPD), zu intensivieren.
Darüber hinaus lud das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat zu einem Austausch zum Thema „Zukunft der landwirtschaftlichen Tierhaltung“ ein. Ziel war es, aktuelle Herausforderungen und Chancen der Tierhaltung zu diskutieren und praxisnahe Lösungsansätze zu erörtern. Der BVLH brachte dabei konsequent die Perspektiven des Lebensmittelhandels in die Diskussion ein.
Diskutiert wurden insbesondere folgende Themen:
- Weiterentwicklung der Tierhaltungskennzeichnung im Zuge der Gesetzesnovelle;
- Wettbewerb in der Wertschöpfungskette: Regulierung der Lebensmittelkette im Hinblick auf die bevorstehende Evaluation der europäischen UTP-Richtlinie und deren nationale Umsetzung im AgrarOLkG;
- Nachhaltigkeitsregulierungen und Entwaldung.
Der BVLH betonte in allen Gesprächen die Bedeutung praktikabler und verlässlicher Rahmenbedingungen für Tierwohl und Lieferketten und sprach sich für einen kontinuierlichen Dialog zwischen Politik und Handel aus, um tragfähige und zukunftsorientierte Lösungen zu entwickeln.
BVLH-Aktivitäten in Brüssel und Straßburg


In der ersten Septemberhälfte fand die alljährlich stattfindende Delegationsreise von BVLH und HDE nach Straßburg statt. Begleitet von den Mitgliedsunternehmen fanden innerhalb der ersten Plenarwoche nach der Sommerpause im Straßburger EU-Parlament wichtige und interessante Gespräche mit zahlreichen Abgeordneten statt. In besagten Gesprächen standen besonders folgende Themen im Vordergrund:
- Binnenmarkt- und Lieferkettenthemen, wie bspw. Unfaire Handelspraktiken (UTPs) und Territoriale Lieferbeschränkungen (TSCs) sowie Lösungsansätze, die die gesamte Lebensmittelwertschöpfungskette fokussieren
- Agri-Food-Vision von Agrarkommissar Christophe Hansen
- Abbau bürokratischer Hürden
Beim abendlichen Europadinner im baden-württembergischen Kehl standen vor allem Binnenmarktthemen im Fokus. Mit Europaabgeordneten wie beispielsweise Maria Noichl (SPD), Stefan Köhler (CSU), Bernd Lange (SPD) und Sabine Verheyen (CDU) wurde in geselliger Atmosphäre über die aktuell bestehen Wettbewerbshindernisse innerhalb des EU-Binnenmarkts diskutiert.
Auch im kommenden Jahr soll der überaus konstruktive und inspirierende Austausch zwischen Handel und Politik in Straßburg fortgesetzt werden – mit dem Ziel, den Dialog weiter zu vertiefen und gemeinsame Impulse für die Zukunft zu setzen.
Vielfältige Dialoganlässe ergaben sich im September ebenfalls in Brüssel: BVLH-Präsident Björn Fromm war erneut in der EU-Hauptstadt, um sich mit EU-Vizeparlamentspräsidentin Dr. Katarina Barley auszutauschen und am Parlamentarischen Abend des Niedersächsischen Landvolks teilzunehmen, bei dem er aktiv die Perspektive des Handels zur Tierhaltung einbrachte. Im Gespräch mit Dr. Barley standen der Binnenmarkt und die Lebensmittelwertschöpfungskette im Fokus; der Dialog soll in den kommenden Monaten fortgeführt werden.
Anstehende Termine und Dialoganlässe (November 2025 – Januar 2026, Auswahl)
- BVLH Austausch mit MdB Frauenpreiß (CDU) (3.11.)
- Austausch der Verbändeallianz mit MdB Steiniger (CDU) (6.11.)
- BVLH-Präsidium in Berlin, u.a. mit Parl. Staatssekretärin Breher (11.11.)
- Handelskongress in Berlin (12.-13.11.)
- Lebensmittelrechtsausschuss in Brüssel (26.-27.11.)
- Jahresendempfang für politische Referentinnen und Referenten (Anfang Dezember)
- European Food Forum: BVLH-Beitrag zur Thematik Tierwohl (2.12.)
- Auftakttreffen Kompetenzstelle zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen und -verlusten (4.12.)
- Marktbesuch mit MdB Kersten (SPD) (9.12.)
- Nikolausempfang des Deutschen Handels in Brüssel (10.12.)
- Politisches Frühstück des BVLH in Berlin (17.12.)
- Grüne Woche in Berlin mit der BVLH HandelBar, politischen Side-Events und politischen Messerundgängen (16.-25.1.)
- Gemeinsames Event der Verbändeallianz in Brüssel (Frühjahr 2026)




