Meister-BAföG und Begabtenförderung
„Ich bin doch nicht begabt und Meister will ich auch nicht werden“. Dies ist sicherlich eine realistische Aussage einer Nachwuchskraft im Lebensmittelhandel, denn die Begriffe „Begabtenförderung“ und „Meister-BAföG“ passen auf den ersten Blick so gar nicht zu einer Aus- oder Fortbildung im Supermarkt.
Vielen ist gar nicht bewusst, dass sie förderberechtigt sind. Sie denken bei BAföG nur an eine Fördermöglichkeit für Studenten und der Begriff „Meister-BAföG“ weist auch nicht gerade auf eine Fortbildungsförderung für den Handelsnachwuchs hin. Eine Fortbildung ist jedoch für eine erfolgreiche Karriere bedeutsam, denn eine berufliche Erstausbildung in der Lebensmittelwirtschaft ist alleine keine Garantie für einen erfolgreichen Aufstieg in der Branche. Demgegenüber kann eine berufliche Weiterbildung den Arbeitsplatz sichern und zahlt sich auch meist finanziell aus. Wer sich beruflich fortbildet, kann zudem die Kosten nicht nur von der Steuer als Fortbildungsaufwendungen absetzen, sondern auch staatliche Fördermittel in Anspruch nehmen.
Meister-BAföG
Bisher verbinden nur Wenige in der Branche mit dem Begriff „Meister-BAföG“ eine Fördermöglichkeit für eine Weiterbildung im Lebensmittelhandel. Dabei fallen die im Lebensmittelhandel bekanntesten Fortbildungsangebote unter die Förderbedingungen des Meister-BAföG. Aber auch Arbeitnehmer können von Zuschüssen zu Lehrgangs- und Prüfungsgebühren profitieren. Voraussetzung ist eine abgeschlossene Erstausbildung beispielsweise zum Kaufmann im Einzelhandel. Jedoch werden im Rahmen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) nur Lehrgänge gefördert, die mit einer anerkannten Fortbildungsprüfung enden. Hierzu zählen Ausbildungsgänge wie beispielsweise der geprüfte Handelsassistent oder der geprüfte Handelsfachwirt, die jeweils mit einer Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer abschließen. Auch diejenigen, die sich für einen Fernlehrgang entscheiden – weil sie im Beruf nicht pausieren wollen oder können – sind berechtigt, die Förderung zu beantragen. Die Maßnahme muss jedoch mindestens 400 Unterrichtsstunden, bei Teilzeitlehrgängen 150 Stunden umfassen. Gefördert werden zum einen die Lehrgangskosten und zum anderen, bei Vollzeitlehrgängen, der Lebensunterhalt.
Bei Vollzeit- und Teilzeitmaßnahmen ist zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren ein einkommens- und vermögensunabhängiger Förderbetrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren, höchstens jedoch 10.226 Euro vorgesehen. Er besteht aus einem Zuschuss in Höhe von 30,5 Prozent. Die verbleibenden 69,5 Prozent werden über ein zinsgünstiges Bankdarlehen finanziert. Die Darlehen sowohl für den Unterhalts- als auch für den Maßnahmebeitrag sind während der Fortbildung und während einer anschließenden Karenzzeit von zwei Jahren, längstens jedoch sechs Jahre, zins- und tilgungsfrei. Der Unterhaltszuschuss beträgt 675 Euro für Alleinstehende oder 1.310 Euro für Verheirate mit zwei Kindern.
Zwei Anreize machen das Meister-BaföG sehr interessant. Zum einen werden bei Bestehen der Prüfung 25 Prozent des auf die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren entfallenden Restdarlehens erlassen. Zum anderen werden vom Staat weitere 33 Prozent der Restdarlehenssumme nicht zurückgefordert, wenn bei Gründung oder Übernahme eines Unternehmens mindestens ein neuer sozialversicherungspflichtiger Mitarbeiter oder ein neuer Auszubildender eingestellt und dauerhaft beschäftigt wird.
Empfehlenswert ist auf jeden Fall eine frühzeitige Beantragung der Fördermittel. Aber auch wer bereits mitten in einer Weiterbildung steckt, hat noch Chancen auf Förderung nach dem Meister-BAföG. Es kann noch bis zum Ende des Lehrgangs beantragt werden.
Begabtenförderung berufliche Bildung
Die sogenannte Begabtenförderung ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und wird koordiniert von der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung - Gemeinnützige Gesellschaft mbH. Hierbei unterstützt ein Weiterbildungsstipendium junge Menschen bei der weiteren beruflichen Qualifizierung. Das Stipendium fördert fachliche Weiterbildungen, wie zum Beispiel zum geprüften Handelsfachwirt, aber auch fachübergreifende Weiterbildungen, wie zum Beispiel EDV-Kurse oder Intensivsprachkurse.
Im Rahmen eines Stipendiums können Zuschüsse von bis zu 5.100 € für einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren für beliebig viele förderfähige Weiterbildungen beantragt werden. Die jährlich Förderung beträgt maximal 1.700 € bei einem Eigenanteil in Höhe von 10 Prozent je Fördermaßnahme. Ein Rechtsanspruch auf die Fördermittel besteht aber nicht, d.h. es können jährlich nur eine begrenzte Anzahl von Stipendien vergeben werden.
Wichtig ist, dass die Förderung vor Beginn einer Maßnahme beantragt wird. Absolventen einer dualen Ausbildung im Lebensmittelhandel müssen sich bei der Stelle bewerben, bei der ihr Berufsausbildungsvertrag eingetragen war. In der Regel ist dies die örtliche Industrie und Handelskammer (IHK). Gefördert werden jedoch nicht nur Fortbildungen der IHK. Auch die speziell für den Lebensmittelhandel angebotenen beruflichen Qualifizierungen wie beispielsweise die Bildungsmaßnahmen der Bundesfachschule des Lebensmittelhandels in Neuwied werden gefördert.
Weitere Informationen zum Meister-BAföG sind im Internet abrufbar unter www.meister-bafoeg.info und zur Begabtenförderung unter www.sbb-stipendien.de. Auskünfte über förderberechtigte Lehrgänge im Lebensmittelhandel (Ausbildungskosten, Anmeldetermine etc.) erhalten Sie bei der Bundesfachschule des Lebensmittelhandels, Friedrichstraße 36-40, 56564 Neuwied, Tel.: 02631/830400, Fax: 02631/830500, Mail: fuchs@food-akademie.de, wwwlebensmittelfachschule.org oder auch bei den zahlreichen Bildungseinrichtungen der regionalen Einzelhandelsverbände. Eine Adressübersicht sowie weitere Informationen gibt es auf der Homepage des HDE Handelsverband Deutschland – Der Einzelhandel unter www.einzelhandel.de.