Marktcheck der Verbraucherzentralen zur Grundpreis-Kennzeichnung
Am 5. November 2010 veröffentlichten die Verbraucherzentralen einen bundesweiten Marktcheck zur Grundpreis-Kennzeichnung. Der Marktcheck wurde mit Projektmitteln des BMELV gefördert. Im Ergebnis wird konstatiert, dass sechs von zehn Lebensmitteln nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprächen. Meist seien die Bezugsgrößen falsch, in einigen Fällen sei der Grundpreis falsch berechnet worden, bei jedem fünften Produkt fehlten die Angaben völlig. Auch Schriftgröße und Lesbarkeit wurden kritisiert.
Dem ist zu entgegnen, dass die Darstellungen der Verbraucherschützer zur angeblich überwiegend mangelhaften Grundpreisauszeichnung ein falsches Bild vermitteln. Die Untersuchung der Verbraucherschützer bezieht sich lediglich auf einen nicht repräsentativen Ausschnitt des Sortiments. Sie klammert wichtige und große Produktbereiche wie zum Beispiel Fleisch- und Wurstwaren, Obst, Getränke und Teigwaren aus. Die Untersuchung betrachtet bewusst auch solche Produktbereiche, für die die Grundpreisauszeichnung nicht ausdrücklich im Gesetz geregelt ist.
Doch die Grundpreisauszeichnung funktioniert. Der Lebensmitteleinzelhandel zeichnet seit Jahren Artikel entsprechend den gesetzlichen Vorschriften mit dem Grundpreis aus. So sind zum Beispiel in einem Supermarkt mit durchschnittlich 10.000 Artikeln über drei Viertel der Lebensmittel kennzeichnungspflichtig. Der weitaus überwiegende Teil davon ist korrekt ausgezeichnet. Gemessen an der großen Zahl der grundpreispflichtigen Artikel ist die Fehlerquote sehr gering. Der Handel arbeitet daran, diese Quote weiter zu reduzieren.
Eine Änderung dieses Systems der Grundpreisauszeichnung nach den bislang voneinander abweichenden Vorstellungen der Verbraucherschutzverbände würde den Handelsunternehmen hohe Investitionen abverlangen. Ein wirklicher Vorteil für die Verbraucher würde sich aber nicht ergeben. Denn mit der bestehenden Grundpreisauszeichnung wird der Informationsbedarf der meisten Verbraucher gedeckt. Das zeigt bereits die sehr geringe Zahl der Verbraucheranfragen zu den Grundpreisen bei den Handelsunternehmen. Und die Investitionskosten in Höhe von mehreren Millionen Euro müssten letztendlich über die Preise die Konsumenten tragen.