Der Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels e.V. (BVL)

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Lebensmittelhandel hebt Engagement für Lieferketten hervor

Bereits seit Jahren setzen sich die Unternehmen des deutschen Lebensmittelhandels verstärkt für die Einhaltung von Menschenrechten und die Verbesserung der Arbeitsbedingungen innerhalb ihrer Lieferketten ein. Gemeinsam mit dem Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels (BVLH) haben sie ihr vielfältiges Engagement nun erstmals in einer übergreifenden Publikation zusammengeführt und veröffentlicht.

Der Bericht „Menschenrechte in globalen Lieferketten - Beitrag des Lebensmittelhandels“ bezieht sich auf den „Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP)“, den die Bundesregierung Ende 2016 vorgelegt hat und mit dem ein Beitrag zur Einhaltung von Menschenrechten in globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten geleistet werden soll.
 
Zwar liegt auch weiterhin die primäre Verantwortung für die Einhaltung und Durchsetzung der Menschenrechte bei den jeweiligen Staaten. Gerade in Ländern des globalen Südens gibt es jedoch besondere Herausforderungen. „Daher begrüßen die Unternehmen ausdrücklich die Verabschiedung des Nationalen Aktionsplans und die damit verbundenen Aktivitäten von Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft. Mit der Broschüre leistet der Lebensmittelhandel einen aktiven Beitrag zur Umsetzung des NAP“, sagt Christian Mieles, Geschäftsführer beim BVLH.

Im NAP wird neben der Schutzpflicht des Staates auch die Verantwortung von Unternehmen herausgestellt. Darauf hebt die BVLH-Publikation ab. Zu diesem Zweck werden in der Broschüre die Erwartungen der Politik an die Wirtschaft, die im Aktionsplan formuliert werden, mit dem Engagement der Unternehmen abgeglichen.
 
Neben übergreifenden Einkaufsleitlinien haben die Unternehmen auch rohstoffspezifische Anforderungen entwickelt, die sie an ihre jeweiligen Lieferanten stellen und deren Einhaltung sie kontrollieren. Dazu analysieren sie mögliche Risiken in ihren Lieferketten, ergreifen spezifische Maßnahmen und kommen damit ihren Sorgfaltspflichten nach.

Darüber hinaus nutzen die Unternehmen verschiedene Ansätze zur Durchsetzung von Arbeits- und Sozialanforderungen in ihren Lieferketten. So setzen sie auf eine enge Zusammenarbeit mit ihren Lieferanten und kooperieren mit zivilgesellschaftlichen Organisationen. Sie fordern Standards und entsprechende Zertifizierungen, fördern Projekte in Anbauländern sowie Trainings und beteiligen sich an verschiedenen Branchen- und Multi-Akteurs-Initiativen.

Die Publikation „Menschenrechte in globalen Lieferketten - Beitrag des Lebensmittelhandels“ ist im Internetangebot des BVLH abrufbar: www.bvlh.net/informationen/publikationen.html