Der Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels e.V. (BVL)

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BVL begrüßt wesentliche Positionen des Bundesrates zur LFGB-Novelle

Mehrheit der Bundesländer sieht Vollzugsprobleme und Mehraufwand

Die Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB), die das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMELV) als eine Reaktionsmaßnahme auf die Dioxinkrise auf den Weg gebracht hat, wird nach Auffassung des Bundesrates Voll­zugsprobleme für die Länder mit sich bringen.

In der heute verabschiedeten Stellungnahme zur LFGB-Novelle heißt es, dass die Durchführung der neuen Meldepflichten so­wohl für die Lebensmittelunternehmen und privaten Labore als auch für die Landesbehörden einen erheblichen Mehraufwand bringen werde. Daher werde auch die Auffassung des BMELV nicht geteilt, dass die angestrebten Änderungen keine finanzi­ellen Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte und auf die Unternehmen haben werden. Zudem stellt der Bundesrat die Aussagekraft der beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit anzusiedelnden Monitoringdatenbank infrage.

„Wir begrüßen, dass die Mehrheit der Bundesländer mit dieser Auffassung unsere Position teilt“, kommentiert Franz-Martin Rausch, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes des Deutschen Lebensmittelhandels e.V. (BVL) den Beschluss der Länderkammer. Der BVL stehe nach wie vor hinter dem Akti­onsplan von Bund und Ländern, weil dieser sinnvolle Elemente enthalte, die das Risiko erneut auftretender Lebensmittelskan­dale minimieren können. Bei den angedachten Maßnahmen dürfe das Prinzip der Verhältnismäßigkeit jedoch nicht außer Acht gelassen werden. Änderungen im Gesetz müssten tat­sächlich mehr Verbraucherschutz und mehr Lebensmittelsicher­heit bewirken.

Der BVL werde sich daher in den nunmehr anstehenden Bera­tungen des Bundestages für eine Überarbeitung des Kabinetts­entwurfs einsetzen. „Im Fokus steht die entscheidende Frage, wie hoch der Nutzen der angestrebten Gesetzesänderungen im Vergleich zum damit verbundenen Aufwand für die Wirtschaft tatsächlich ist“, stellt Rausch fest.

„Ich hoffe, dass sich der zuständige Bundestagsausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der LFGB-Novelle intensiv widmen und eine Anhörung dazu durchführen wird. Die geplanten Änderungen haben massive Auswirkungen auf die Wirtschaft, und wir würden es begrüßen, diese den Ab­geordneten erläutern zu dürfen“, so Rausch abschließend.