Der Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels e.V. (BVL)

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Vom Ziel zur Umsetzung: Lebensmittelverschwendung wirksam reduzieren (LP-Fachartikel)

Lebensmittelverluste rücken zunehmend in den Fokus von Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Der Lebensmittelhandel engagiert sich bereits für eine Reduktion. Politische Gestaltung und innovative Lösungsansätze bieten noch weitere Potenziale.

Durch Debatten um Klimaschutz und Ressourcenschonung gewinnt auch die Reduktion von Lebensmittelverlusten an Bedeutung. Einen wichtigen Meilenstein setzten die Vereinten Nationen 2015 mit der Agenda 2030. Die darin enthaltenen 17 Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals, SDGs) umfassen unter anderem konkrete Zielvorgaben zur Reduktion von Lebensmittelverlusten und -verschwendung.

Trotz wachsender politischer und gesellschaftlicher Aufmerksamkeit sind die Mengen an Lebensmittelverlusten weiterhin erheblich: In Europa fielen 2022 60 Mio. Tonnen an, was durchschnittlich 129 kg pro Kopf entspricht. Während Zypern mit 294 kg pro Einwohner Spitzenreiter war, lag Deutschland mit 129 kg pro Kopf im Mittelfeld. Die geringsten Verluste verzeichnete Spanien mit 65 kg pro Einwohner. 

In Deutschland entsteht laut Umweltbundesamt der größte Anteil an vermeidbaren Lebensmittelabfällen mit 6,3 Mio. Tonnen (58 %) in privaten Haushalten. Der Lebensmitteleinzelhandel (LEH) ist dagegen lediglich für 0,8 Mio. Tonnen (7 %) verantwortlich und damit nach der Primärproduktion (2 %) der kleinste Verursacher von Lebensmittelverlusten.

Bewegungen auf europäischer und nationaler Ebene

Auf europäischer Ebene wurde 2016 die EU Platform on Food Losses and Food Waste eingerichtet, die das Thema Lebensmittelverschwendung aus unterschiedlichen Perspektiven begleitet und dauerhaft auf der EU-Agenda verankert hat. 

Ansätze zur Reduktion gestalten sich in der EU in der praktischen Umsetzung jedoch schwierig. Zwar sind die Ziele einheitlich, die Ausgangslagen und Rahmenbedingungen der Mitgliedstaaten unterscheiden sich jedoch erheblich. Die Reduktionsziele werden über Richtlinien in nationales Recht überführt und müssen an die jeweiligen nationalen Strukturen angepasst werden, wodurch eine heterogene Regulierungslandschaft entsteht. Dies zeigt sich aktuell bei der Umsetzung der Novelle der Abfallrahmenrichtlinie: Während Deutschland auf bestehende Strukturen und Maßnahmen aufbauen kann, müssen andere Mitgliedstaaten aufgrund abweichender Abfall- und Erfassungssysteme neue Regelungen schaffen. 

Auch in Deutschland hat sich das Thema Lebensmittelverschwendung in den vergangenen Jahren fest etabliert. Einen wichtigen Beitrag liefern neue Plattformen, Vereinbarungen und Initiativen, welche zu diesem Zweck vom Bundeslandwirtschaftsministerium initiiert oder gefördert werden. Zugleich gewinnt das Thema aktuell im Zuge der Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes an Bedeutung. Entscheidend wird sein, bereits etablierte und erfolgreiche Maßnahmen, wie den Pakt gegen Lebensmittelverschwendung, angemessen zu berücksichtigen und deren Engagement nicht durch neue regulatorische Vorgaben zu konterkarieren.

Engagement des Lebensmitteleinzelhandels

Der LEH nimmt aufgrund seiner zentralen Rolle in der Lebensmittelversorgung eine wichtige Schnittstellenfunktion zwischen den Stufen der Wertschöpfungskette und den Verbraucherinnen und Verbrauchern ein. Er engagiert sich dementsprechend in beide Richtungen für die Reduktion von Lebensmittelverlusten. 

Einerseits fördert der LEH die Aufklärung der Verbraucherinnen und Verbraucher, etwa durch Informationen zum Unterschied zwischen Mindesthaltbarkeits- und Verbrauchsdatum sowie zur sensorischen Prüfung von Lebensmitteln nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums (MHD). Diese Bildungsarbeit unterstützt der LEH exemplarisch durch sein Engagement im DiFo 2.0 und bei „Zu gut für die Tonne!“.

Entlang der Wertschöpfungskette setzt sich der LEH unter anderem durch seine Mitgliedschaft im Beirat der KLAV für die Reduktion von Lebensmittelverlusten ein. Im Rahmen des Paktes gegen Lebensmittelverschwendung hat er sich freiwillig verpflichtet, seine Verluste bis 2030 um 50 % zu senken und orientiert sich damit an den Zielvorgaben der SDGs und der europäischen Plattform für Lebensmittelverluste und -abfälle. Der jährliche Monitoringbericht des Thünen-Instituts zeigt bereits deutliche Erfolge: Der LEH konnte seine Lebensmittelverluste 2024 um 25 % reduzieren.

Zu den individuell umgesetzten Maßnahmen je Handelshaus zählen die Weitergabe von Lebensmitteln an karitative Einrichtungen wie die Tafeln, Preisnachlässe und „Rettertüten“ bei Produkten mit kurzem MHD, der Verkauf von „krummem“ Obst und Gemüse sowie die Weiterverwendung von Frischobst und -gemüse in Salatbars. 

Ausblick: Potenziale und Herausforderungen
Fortschritte zeigen, dass der Handel bereits wirksame Maßnahmen etabliert hat. Gleichzeitig bestehen weiterhin rechtliche, organisatorische und praktische Herausforderungen, die eine weitere Reduktion erschweren.

Der Spielraum bei der Weitergabe von verzehrfähigen Lebensmitteln ist begrenzt. Rückgerufene Chargen müssen aus Gründen der Lebensmittelsicherheit vernichtet werden. Auch Haftungsfragen spielen eine wichtige Rolle. Der auf europäischer Ebene diskutierte Ansatz einer erleichterten Weitergabe durch den eigenen Rechtsstatus für karitative Lebensmittelorganisationen lässt weiter auf sich warten.
Potenzial bietet auch die Weitergabe für den menschlichen Verzehr ungeeigneter Lebensmittel an Nutztiere. Dafür braucht es praxisnahe Rahmenbedingungen, die landwirtschaftlichen Qualitätsanforderungen und die Wertschöpfung der Folgeprodukte berücksichtigen.

Die Potenziale und Hemmnisse zur weiteren Reduktion von Lebensmittelverlusten liegen auf dem Tisch. Nun gilt es, diese gemeinsam von Gesellschaft, Wirtschaft und Politik zu nutzen /abzubauen.

Autorin: Mara Lang

Dieser Fachartikel ist erschienen in der LP 13/2026 / (PDF-Download)