Der Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels e.V. (BVL)

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Verbraucherrecht novelliert

VIG- und LFGB-Novelle reduziert Unternehmensrechte. Veröffentlichungspflicht in Bundestagsberatung leicht abgemildert

Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Änderung des Rechts der Verbraucherinformation Anfang Dezember durch den Deutschen Bundestag ist sowohl das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) als auch das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) in wesentlichen Punkten neu gefasst worden. Bereits im Gesetzgebungsverfahren haben die Handelsverbände die Aufweichung der Unternehmensrechte durch die Novellierung kritisiert. Ein Beispiel dafür ist die nunmehr ins LFGB eingeführte Pflicht der Behörde zur Veröffentlichung von Grenzwertüberschreitungen.

Veröffentlichungspflicht leicht abgemildert

In den abschließenden parlamentarischen Beratungen ist jedoch eine zusätzliche Bedingung für die Veröffentlichungspflicht der Behörde in das Gesetz geschrieben worden. Die Veröffentlichung einer Grenzwertüberschreitung wird somit erst dann zur Pflicht, wenn nicht nur ein durch Tatsachen hinreichend begründeter Verdacht der Grenzwertüberschreitung besteht, sondern wenn sich dieser Verdacht zusätzlich auf mindestens zwei unabhängige Analyseergebnisse akkreditierter Labore stützt. Der BVL begrüßt diese Einschränkung, denn sie reduziert die Gefahr einer öffentlichen Falschinformation und stellt eine Verbesserung zum Regierungsentwurf dar.