Der Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels e.V. (BVL)

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Mehr Sicherheit für Deutschland? (LP-Fachartikel)

Der Deutsche Bundestag hat am 29. Januar 2026 das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen (im folgenden KRITIS-Dachgesetz) beschlossen, am 6.März 2026 stand das Gesetz zur Abstimmung im Bundesrat an.

Das Gesetz basiert auf der CER-Richtlinie, diese verpflichtet die Mitgliedstaaten kritische Einrichtungen zu identifizieren und deren physische Widerstandsfähigkeit gegenüber Bedrohungen wie Naturgefahren, Terroranschläge oder Sabotage zu stärken.

Das KRITIS-Dachgesetz - Hintergrund und Entwicklung 

Das KRITIS-Dachgesetz macht Vorgaben zur Identifizierung von Betreibern kritischer Anlagen und kritischen Einrichtungen mit besonderer Bedeutung. Es verpflichtet zur Erstellung von Risikoanalysen und Risikobewertungen für kritische Dienstleistungen und gibt die gesetzlichen Möglichkeiten, Anforderungen für Resilienzmaßnahmen von Betreibern kritischer Anlagen durch Rechtsverordnungen zu konkretisieren. Außerdem wird ein Meldewesen für Vorfälle eingeführt.
Betroffen sind neben den Sektoren Energie, Wasser, Gesundheit, Transport und Verkehr, Finanz- und Versicherungswesen, digitale Infrastruktur und öffentliche Verwaltung auch der Sektor der Ernährung.
Die Beratungen des KRITIS-Dachgesetzes haben sich lange hingezogen. Ein erster Entwurf wurde bereits bereits im Juli 2023 an die Verbände zur Stellungnahme übersandt, dennoch dauerte es bis zum 5. Dezember 2024, bis das Gesetz in 1. Lesung im Bundestag beraten und an die Ausschüsse überwiesen wurde. Die weiteren Beratungen verzögerten sich durch den Regierungswechsel, sodass ein Neustart erforderlich wurde und der Entwurf dann erst im Januar 2026 abschließend verabschiedet werden konnte.

Kritik der Verbände

Schon beim ersten Entwurf wurde durch die beteiligten Verbände kritisiert, dass das Gesetz die eigentlichen Verpflichtungen nicht klar benennt, sondern lediglich umfangreiche Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen zur näheren Ausgestaltung des Gesetzes vorsieht. Es wurde und wird bis heute die Gefahr gesehen, dass den Unternehmen im weiteren Verlauf durch Rechtsverordnungen Pflichten auferlegt werden, die im Vorfeld nicht hinreichend auf Praxistauglichkeit und Risikodifferenzierung geprüft wurden. Es wird daher nach wie vor angeregt, bei den weiteren Beratungen die Expertise der Wirtschaft mit einzubeziehen.
Kritisiert wurden außerdem die umfangreichen neuen Pflichten zur Risikoanalyse, Dokumentation und Vorsorgeplanung, die für die Handelsunternehmen einen erheblichen bürokratischen und finanzielle Mehraufwand bedeuten, ohne dass ein konkreter Sicherheitsgewinn erkennbar ist. Diese sind insbesondere im Hinblick auf die von der Bundesregierung formulierten Ziele zum Bürokratieabbau in Frage zu stellen.

Diskussionen auf der Zielgeraden

In der politischen Diskussion stand bis zuletzt der Schwellenwert von 500.000 versorgten Personen im Fokus, über den die Versorgungsrelevanz bestimmt wird und ab dem ein Betreiber dem Gesetz unterfällt.
Der Lebensmittelhandel hatte sich frühzeitig für eine Beibehaltung dieses Schwellenwertes ausgesprochen. Dadurch wird verhindert, dass insbesondere kleine und mittlere Unternehmen in den Anwendungsbereich des KRITIS-Dachgesetzes fallen. Dies würde insbesondere bei kleineren Unternehmen oder einzelnen Lebensmittelfilialen zu unverhältnismäßigen Härten führen.
Das KRITIS-Dachgesetzes richtet sich seiner Ausrichtung nach bewusst an Betreiber großer Anlagen, so dass auch folgerichtig die Europäische Kommission in die Liste der wesentlichen Dienste für den Sektor „Produktion, Verarbeitung und Vertrieb von Lebensmitteln“ nur die industrielle Großproduktion und -verarbeitung von Lebensmitteln sowie den Großhandel mit Lebensmitteln aufgenommen hat. Der Einzelhandel wurde vom europäischen Gesetzgeber bewusst ausgenommen.
Dennoch wurde der Schwellenwert durch Ereignisse, wie den Stromausfall im Berliner Süden in Frage gestellt. Insbesondere auf Betreiben der Bundesländer wurde eine Absenkung auf 150.000 Personen diskutiert, um in ländlichen Regionen einen höheren Schutz zu erreichten. 
Der Lebensmittelhandel hat dies bis zuletzt kritisiert. Die Schwellenwerte wurden bewusst gesetzt und sollten nicht willkürlich abgesenkt werden. Auch der Nutzen einer solchen Absenkung wird in Frage gestellt. Gerade in ländlichen Regionen ist aufgrund der geringen Bevölkerungsdichte eher nicht zu erwarten, dass Angriffe auf kritische Infrastrukturen stattfinden. Entgegenstehende Befürchtungen und Äußerungen beruhen nicht auf empirischen Erkenntnissen und sind eher unwahrscheinlich.
Im Bundesrat wurden im Zuge der Beratung des Gesetzes unterschiedliche Handlungsempfehlungen ausgesprochen. Der federführende Ausschuss für Innere Angelegenheiten empfahl dem Bundesrat, den Vermittlungsausschuss mit dem Ziel einer Überarbeitung des Gesetzes anzurufen. Der Wirtschaftsausschuss regte hingegen einen pragmatischeren Weg an und empfahl eine Zustimmung zu dem Gesetz mit einer begleitenden Entschließung, um die Kritik der Länder politisch sichtbar zu machen.
Schlussendlich entschied sich der Bundesrat nach einer längeren Debatte und intensiven Diskussionen im Vorfeld, dem Gesetz zuzustimmen, nachdem der Bund eine zeitnahe Evaluierung im Rahmen einer Protokollerklärung zugesagt hat. 
Es bleibt nunmehr abzuwarten, welche konkreten Ausgestaltungen das Gesetz im Weiteren erfährt. 
Die Herausforderung wird sein, sichere und widerstandsfähige kritische Infrastrukturen zu gewährleisten bzw. zu stärken, ohne dabei neue Effizienz- und Wettbewerbsprobleme für die Wirtschaft zu schaffen. Die betroffenen Branchen hoffen daher weiterhin auf eine pragmatische Ausarbeitung der noch zu erstellenden Verordnungen und hoffen, dass dieser Prozess unter Einbeziehung der Wirtschaft stattfindet.

Autor: Axel Haentjes

Dieser Fachartikel ist erschienen in der LP05/2026 / (PDF-Download)