Der Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels (BVLH) sieht den erfolgreichen Umbau der Tierhaltung in Deutschland als gesamtgesellschaftliche Aufgabe – der Lebensmitteleinzelhandel hat diesen Umbau in den vergangenen Jahren gemeinsam mit den Akteuren der Wertschöpfungskette in Richtung einer besseren Tierhaltung forciert. Die zwei tragenden Säulen dieses Prozesses sind die Weiterentwicklung der Haltungsbedingungen in den landwirtschaftlichen Betrieben und eine verlässliche, verbraucherorientierte Tierhaltungskennzeichnung. Die Zielsetzungen waren jeweils absolut nachvollziehbar, jedoch hat weder das Bundesprogramm zum Stallumbau noch das Gesetz zur Haltungskennzeichnung funktioniert, da sie praxisfern und bürokratisch waren. In der Folge flossen die Mittel zum Umbau nur unzureichend ab, die Kennzeichnung wurde aufgeschoben. Beide Ansätze müssen grundsätzlich reformiert werden, damit Tierwohl und Landwirtschaft endlich gleichermaßen gestärkt werden.
Mit dem vorzeitigen Ende des Bundesprogramms „Umbau der Tierhaltung“ (BUT) wird ein falsches Signal an die Landwirtschaft gesendet. Das Programm sollte die Betriebe in die Lage versetzen, langfristig auf höhere Tierhaltungsformen umzustellen, war jedoch von Anfang an durch hohe Hürden belastet. Lange Genehmigungsverfahren, komplexe Antragsprozesse und die Notwendigkeit erheblicher Vorfinanzierungen haben viele Betriebe von einer Teilnahme abgehalten. Die geringe Inanspruchnahme der Mittel ist somit nicht Ausdruck mangelnder Bereitschaft in der Landwirtschaft, sondern Folge struktureller Defizite im Förderkonzept. Mit dem Auslaufen des BUT wird eine zentrale Unterstützung für den Umbau und damit der Transformation der Tierhaltung entzogen.
Die nun geplante Übertragung der Förderung auf die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) kann diesen Verlust nur dann kompensieren, wenn dort sehr zeitnah eine praxistaugliche, langfristige und finanziell gut ausgestattete Förderkulisse umgesetzt wird. Dafür ist es unerlässlich, dass die Mittel aus der „Tierwohl-Milliarde“ weiterhin zweckgebunden verwendet werden. Ein Flickenteppich länderspezifischer Regelungen würde die Transformation erheblich verlangsamen und die dringend notwendige Planungssicherheit untergraben. Realistische Zugangsvoraussetzungen, weniger Bürokratie, schnellere Genehmigungsverfahren und notwendige Anpassungen im Bau- und Umweltrecht sind unerlässlich, damit landwirtschaftliche Betriebe den Umbau tatsächlich umsetzen können.
Darüber hinaus muss ein ganzheitliches Tierhaltungskennzeichnungsgesetz auf Basis etablierter Systeme nun absolute Priorität haben, um im nächsten Jahr in eine praxistaugliche und wirkungsvolle Kennzeichnung einsteigen zu können, wie im Verbändepapier hinreichend erläutert. Nur eine neue und verlässliche Förderung des Stallumbaus gibt den deutschen Landwirten dann die notwendige Planungssicherheit.
Der BVLH bekennt sich ausdrücklich zu den Zielen des Umbaus der Tierhaltung und hat das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz von Beginn an unterstützt. Doch der Erfolg des Wandels hängt entscheidend von verlässlichen politischen Rahmenbedingungen ab. Nur wenn beide Säulen gestärkt werden, besteht eine realistische Chance für einen zukunftsfähigen Umbau der Tierhaltung, der Tierwohl, Landwirtschaft und Verbraucher gleichermaßen dient.
