Der Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels e.V. (BVL)

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Vorschlag Mineralölverordnung: Insellösung befürchtet

Im Frühjahr des Jahres übermittelte das Bundesernährungsministerium (BMEL) seinen überarbeiteten Vorschlag für eine „Mineralölverordnung“, zu dem der BVLH ausführlich Stellung nahm. Während die grundsätzlichen Ziele vom Handel unterstützt werden, kommt die rein nationale Ausrichtung jedoch einer Insellösung gleich. Erhebliche Wettbewerbsverzerrungen werden erwartet.

Der Verband stellt in seiner Einbringung zunächst fest, dass er die grundsätzlichen Ziele des Vorschlages unterstützt. So sollte zum Schutz der Verbraucher vor möglichen Gesundheitsgefahren bei Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Papier, Pappe oder Karton, die unter Verwendung von Altpapierstoff hergestellt werden, der Übergang kritischer Bestandteile von Mineralölkohlenwasserstoffen auf Lebensmittel so weit wie möglich begrenzt werden.

Minimierungsstrategie bereits erfolgreich
Die gleiche Zielrichtung verfolgt auch der Lebensmittelhandel, indem er sich bereits seit Jahren für eine Unterbindung kritischer Übergänge von Mineralölbestandteilen auf Lebensmittel engagiert. Im Rahmen dieser Minimierungsstrategie haben die Unternehmen gemeinsam mit ihren Zulieferketten bereits viel geleistet und die Belastungssituation im jeweiligen Einflussbereich erkennbar entschärft. Weitere Anstrengungen zur Erforschung der Situation, Identifizierung möglicher Verpackungsalternativen sowie Entlastung der Altpapierkreisläufe von unerwünschten Stoffen sind jedoch notwendig.

Unionsregelung einzige Option
Hingegen stuft die Handelsseite den weiterhin rein national ausgerichteten Regelungsvorschlag als äußerst kritisch ein. Der vorgelegte Vorschlag kommt einem Inselansatz gleich mit den Folgen von massiven Handelshemmnissen und Wettbewerbsverzerrungen für die international agierenden Unternehmen, was in der Stellungnahme ausführlich erläutert wird. Stattdessen sollte die Situation mit wirksamen freiwilligen Konzepten und Maßnahmen in Richtung des Minimierungsansatzes weiter entschärft werden. Sofern die Schaffung einer Regelung als zwingend angesehen wird, sollte diese im Rahmen des Unionsrechts erfolgen.

Europäische Initiativen hilfreich
Der Handel begrüßt ausdrücklich, dass die EU-Kommission (KOM) es sich bereits zur Aufgabe gemacht hat, eine gemeinschaftliche Regelung für bedruckte Lebensmittelkontaktmaterialien zu erlassen. Ebenso begrüßt der Handel die KOM-Empfehlung für ein EU-weites Monitoring zu Mineralölkohlenwasserstoffen (MKW) in Lebensmitteln und Lebensmittelkontaktmaterialien. Auch hieraus wird deutlich, dass das Thema der Kontaminationen nun europäisch aufgegriffen wird.

Monitoring entlang der Lieferkette
Was die Ausgestaltung des Monitorings anbelangt, hält es der Handel für wesentlich, dass sich die Überwachung auf die gesamte Lieferkette besonders im Fokus stehender Lebensmittel, deren Zutaten (z. B. Kakao) sowie für diese Produkte verwendete Lebensmittelkontaktmaterialien erstreckt. Wie es in Abs. 3 der Empfehlung heißt, sollten dann auch weitere MKW-Quellen aufgrund der Verwendung anderer Lebensmittelkontaktmaterialien in der Lieferkette, etwa während der Lagerung (z. B. Jutesäcke) oder der Verarbeitung, geprüft werden, wenn es klare Anhaltspunkte dafür gibt, dass sie zum Vorhandensein von MKW beitragen.