Der Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels e.V. (BVL)

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Überregulierung schafft Kostenexplosion - aber keinen Sicherheitsgewinn

Der Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels (BVLH) fordert gemeinsam mit dem Handelsverband Deutschland (HDE) die Bundesregierung auf, noch einmal sehr kritisch zu prüfen, welche Wirtschaftszweige sie hinsichtlich IT-Sicherheit als unmittelbar gefährdete Kritische Infrastrukturen tatsächlich einstufen will. Anlass ist die heutige Anhörung der Wirtschaft zum Entwurf einer nationalen BSI-Kritisverordnung im Bundesinnenministerium. Die Regelungen, die dem Sektor Ernährung und damit auch dem Lebensmittelhandel drohen, gehen deutlich über EU-Recht hinaus „Die Folgen wären zusätzliche Kosten in Millionenhöhe für die Branche, ohne dass das bereits bestehende hohe Schutzniveau tatsächlich weiter erhöht würde“ so Christian Mieles, Geschäftsführer beim BVLH.

Diese Einschätzung wird auch durch die weitgehend finalisierte NIS-Richtlinie auf Ebene der Europäischen Union bestätigt. Sie definiert „unerlässliche Infrastrukturen“, nimmt den Sektor Ernährung jedoch eindeutig aus. Damit geht der deutsche Gesetzgeber im Rahmen eines nationalen Alleinganges weit über Unionsrecht hinaus. Die Bundesregierung riskiert damit  Wettbewerbsverzerrungen im EU-Binnenmarkt zum erheblichen Nachteil heimischer Unternehmen.

Der Branche entstehen massive Kosten von einmalig 7,35 Millionen Euro und jährlich 7,68 Millionen Euro, einen zusätzlichen Sicherheitsgewinn gibt es jedoch nicht. Daher appelliert der Handel noch einmal mit Nachdruck an die Bundesregierung, den Sektor Ernährung wieder aus dem Vorhaben zu streichen.

In der NIS-Richtlinie erfasst ist jedoch der Sektor Transport, der sich auch im BSI-Gesetz als Kritische Infrastruktur wiederfindet. Entsprechend sollte sich die Betroffenheit des Sektors auf die Bereiche Transport von Gütern im geplanten zweiten Teil der BSI-KritisV beschränken.

Unbeschadet der grundsätzlichen Einschätzung sieht der Handel in der Detailbetrachtung des Vorschlages keine Argumente, warum im Sektor Ernährung die Getränke mit einem gesonderten Schwellenwert geregelt werden sollen. Dieser kann entfallen, da die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser bereits im Sektor Wasser geregelt ist.

Der Schwellenwert für Speisen ist aus Sicht des Handels zudem deutlich zu niedrig angelegt. Das wird durch die wirtschaftsseitig betroffene Anzahl an Anlagen verdeutlicht, die weit über das festgelegte Höchstmaß hinausgeht. Hier ist zumindest eine Verdoppelung des Schwellenwertes zwingend vorzunehmen.

Unabhängig von der grundsätzlichen Bewertung sieht der Handel zudem die Notwendigkeit, einen pauschalisierten Umrechnungswert (Gewicht in Umsatz) zumindest in die Verordnungsbegründung aufzunehmen. Erst ein solcher Wert ermöglicht den Unternehmen, ihre Betroffenheit einzuschätzen.