Überprüfung der amtlichen Lebensmittelüberwachung – Lasten fair verteilen, Transparenz sinnvoll gestalten
In ihrer Stellungnahme zur Revision der EU-Verordnung (EG) Nr. 882/2004 bekräftigen der Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels e. V. (BVLH) und der Handelsverband Deutschland (HDE) ihre Kritik an den Plänen der EU-Kommission, die Lebensmittelwirtschaft stärker an den Kosten der Regelkontrollen zu beteiligen. Bei der Regelüberwachung handelt es sich um eine zentrale Aufgabe des Staates im Rahmen der Daseinsvorsorge. Die Überprüfung der Eigenkontrollsysteme der Unternehmen der Lebensmittelwirtschaft ist hoheitliches Handeln und damit aus Steuermittel zu finanzieren – Steuern die auch von den kontrollierten Unternehmen gezahlt werden.
Hoheitliche Aufgaben muss der Staat wahrnehmen – und bezahlen
Mit dem Kommissionsvorschlag wird das Rechtsprinzip aufgeweicht, dass nur derjenige zur Kostenerstattung herangezogen wird, der auch Anlass dazu gibt. So werden bei einer Geschwindigkeitskontrolle auch nicht all jene Autofahrer zur Kasse gebeten, die sich an die zulässige Höchstgeschwindigkeit gehalten haben.
BVLH und HDE fordern darüber hinaus, dass der im Kommissionsvorschlag enthaltene Verzicht auf eine Kostenbeteiligung von Kleinunternehmen gestrichen wird. Kleinere Unternehmen hätten häufig einen höheren Bedarf und ein höheres Interesse an behördlicher Beratung, als größere Unternehmen, die eigene Abteilungen für Qualitätssicherung unterhalten. Es ist nicht plausibel, warum größere Unternehmen die Kontrolle der kleineren mitfinanzieren sollten.
Transparenz bei Fragen der Lebensmittelsicherheit richtig und wichtig
Der Kommissionsvorschlag enthält ebenfalls Neureglungen zur Veröffentlichung von Kontrollergebnissen. BVLH und HDE bekräftigen die Position des deutschen Lebensmittelhandels, dass Transparenz dort richtig und notwendig ist, wo es um die öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit geht. Es sollten daher lediglich die Kontrollergebnisse veröffentlicht werden dürften, die der Abwehr von Gesundheitsgefahren dienen.
Des Weiteren fordern die Verbände die Vereinheitlichung von Kontrollkriterien. Regionale Abweichungen darf es nicht geben, da ein Veröffentlichung, zumal im Internet, immer die Möglichkeit bietet, Unternehmen miteinander zu vergleichen. Das ist vor allem für die Lebensmittelhandelsunternehmen von großer Bedeutung. Sie sind in der Regel bundesweit tätig und arbeiten nach einheitlichen hohen Eigenkontrollvorschriften. Daher muss auch die von den Bundesländern getragene amtliche Überwachung nach konkreten bundesweit einheitlichen Kriterien arbeiten.
In der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 sind harmonisierte EU-Vorschriften für die von den Mitgliedstaaten durchgeführten Kontrollmaßnahmen festgelegt, um einen integrierten und einheitlichen Ansatz für amtliche Kontrollen entlang der Lebensmittelkette zu schaffen. Die Verordnung bietet einen allgemeinen Rahmen von Vorschriften über die Organisation und Finanzierung dieser Kontrollen unter anderem in den Sektoren Futtermittel und Lebensmittel. Mit der Revision hat die EU-Kommission einen Entwurf vorgelegt, der die nach ihrer Auffassung existierenden Mängel der Verordnung korrigiert.