Der Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels e.V. (BVL)

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Über Allergene informieren

Auf Initiative des BVL fand am 25. November des Jahres ein gemeinsames Gespräch mit Julia Klöckner, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesernährungsministerium (BMELV), über die Allergeninformation bei unverpackter (loser) Ware statt. BVL-Präsident Dierk Frauen aber auch Vertreter des Lebensmittelhandwerks, der Gastronomie und des BLL zeigten sich erfreut, dass zwischenzeitliche Irritationen über den vom BMELV verfolgten Kurs vom Grundsatz her beseitigt werden konnten.

Das sehr konstruktive Gespräch fand in freundlicher Atmosphäre statt und Julia Klöckner zeigte Verständnis für die Sorgen der beteiligten Branchen aus Handel, Handwerk und Gastronomie. So bestand Konsens darüber, dass eine strenge Verpflichtung zur Produktkennzeichnung hinsichtlich Allergene bei loser Ware nicht praktikabel ist und letztlich Vielfalt, Regionalität, Frische sowie Flexibilität im Angebot der Bedientheken massiv gefährden würden.

Angemessene Information für Allergiker nötig

Hingegen wurden im Gespräch Ansätze als zielführend bezeichnet, die Allergiker über Allergene bei loser Ware angemessen informieren. Die Anwesenden waren sich einig, sich auch auf EU-Ebene hierfür einsetzen zu wollen. Nationale Alleingänge sollten dabei jedoch unbedingt gemieden werden.

Was die praktikable Umsetzung dieses Anliegens betrifft, gibt es bereits branchenspezifische Ansätze, so der Konsens des Gespräches, die kontinuierlich ausgeweitet werden. Der Praxisratgeber Lebensmittelallergene für unverpackte (lose) Ware des Handels (abrufbar unter: www.lebensmittelhandel-bvl.de) ist ein Beispiel dafür.

Pflichtkennzeichnung würde Theken bedrohen

Zwischenzeitliche Irritationen hatten Äußerungen von Ursula Heinen-Esser, der Vorgängerin im Amt von Julia Klöckner, ausgelöst, die sich auf dem Allergen-Symposium im September des Jahres offen für eine Kennzeichnungspflicht für Allergene auch bei loser Ware aussprach.

Der BVL warnte sogleich vor den massiven Auswirkungen, die eine Pflicht zur Allergenkennzeichnung bei loser Ware hätte und bat um ein klärendes Gespräch. So müssten Sortimente im Bedienungsbereich deutlich eingeschränkt werden. Die Angebotsvielfalt würde zulasten der Verbraucher deutlich zurückgehen. Zudem müssten die oft inhabergeführten, mittelständischen Thekenbetreiber auf standardisierte Ware zurückgreifen, was die Attraktivität der Theken deutlich einschränken und im Wettbewerb mit SB-Ware deutlich schwächen würde.

Praxisratgeber: Grenzen erneut verdeutlicht

Auch bei der Erarbeitung des Praxisratgebers und seiner Hilfsinstrumente, wie Abfrage-Datenblätter für z. B. Kladden und Checklisten für Händler, wurden dem BVL erneut die bestehenden Grenzen einer Allergeninformation deutlich, insbesondere bei eigener handwerklicher Fertigung. Charakteristisch hierfür ist eine geringe Standardisierung in der Herstellung, wie beispielsweise bei frischen Salaten, Fleisch- und Fischzubereitungen. Erhebliche Schwierigkeiten ergeben sich auch bei schnell wechselndem Angebot, z. B. bei Supermärkten und spezialisierten Lebensmittel-geschäften mit einem breiten Frischesortiment vor Ort.

BVL wird sich für Flexibilität einsetzen

Der BVL wird sich daher national wie auf EU-Ebene weiter für höchstmöglich flexible Ansätze zur Allergeninformation bei loser Ware einsetzen. Eine entsprechende Flexibilität ist auch zwingend notwendig, um die bestehenden Systeme weiter auszubauen, die - je nach Branche und Betriebstyp sowie Unternehmensgröße - auf die spezifischen Bedürfnisse der jeweiligen Kunden und Möglichkeiten der praktischen Umsetzung ausgerichtet sind.