Über Allergene flexibel informieren
Bereits im März 2013 hatte das BMELV praktikable Vorschläge für eine nationale Durchführung der ab dem 13. Dezember 2014 geltenden neuen EU-Vorschriften (festgeschrieben in der LMIV) erhalten, die zuvor von Lebensmittelhandel, Handwerksverbänden und Dehoga erarbeitet worden waren.
Bewährte Kommunikationsmedien erhalten
In seiner jüngsten Stellungnahme sieht der Handel weiterhin die dringliche Notwendigkeit, die nationale Ausgestaltung der Allergeninformation bei loser Ware voranzutreiben. Nur dadurch können national bewährte Informationsmedien erhalten bleiben, die den Thekenbetreibern schon heute ermöglichen, ihre Kunden - je nach Angebotsformen und Möglichkeiten vor Ort - flexibel über Allergene zu informieren.
Die nationale Ausgestaltung sollte zudem ermöglichen, dass das ganze Spektrum an Informationsmedien erhalten bleibt, das in der Praxis erprobt und sich bewährt hat. Hierzu zählen neben den bekannten Medien, wie Schild/Thekenschiene, Thekenkladde, Aushang sowie Speise- und Getränkekarten, auch Waagensysteme sowie Terminal- und Intranet-Anwendungen der Unternehmen.
Mündliche Information weiter zielführend
Die bestehenden Informationsmedien führen die Allergeninformationen für den Bereich der Standardware meist in schriftlicher Form. Jedoch stellt die mündliche Information/Auskunft durch das Verkaufspersonal eine wichtige Ausnahme dar, die unbedingt erhalten bleiben muss. So unterstützt das Verkaufspersonal schon heute seine Kunden darin, die von ihnen gewünschten Informationen, z. B. in der Thekenkladde, schnell vorzufinden.
Die mündliche Information des Kunden erfolgt auch über Waagensysteme, Terminals oder Intranet-Anwendungen, wobei die Allergeninformationen oft sogar ausgedruckt werden können. D. h., das Verkaufspersonal erleichtert dem Kunden über die mündliche Information bereits heute den Informationserhalt, wenn es ihn aus der schriftlichen Aufzeichnung informiert.
Zusammengefasste Informationen hilfreich
Besondere Herausforderungen ergeben sich hinsichtlich der Allergeninformation bei Ware, die aus individueller bis tagesaktueller Herstellung stammt und meist mit wechselnden Rezepturen hergestellt wird. Da hier die Allergeninformationen häufig nicht in schriftlicher Form vorliegen, kommt der mündlichen Auskunft eine zusätzliche Bedeutung zu. Kann dann auf Anfrage des Kunden auch mal ein mögliches Allergen nicht sicher ausgeschlossen werden, wird in der Praxis üblicherweise auf alternative Angebote verwiesen, wenn das Allergen dort sicher ausgeschlossen werden kann.
Ein aus Sicht des Handels vielversprechender Ansatz, Allergeninformationen für Ware aus individueller Herstellung in schriftlicher Form bereitzustellen, könnte darin liegen, in Lebensmittelkategorien (z. B. Salate aus eigener Herstellung) zusammengefasst über die verwendeten Allergene zu informieren. So würde der Kunde die Information auf der Basis einer Verschriftlichung (z. B. mittels Hinweisschild über Kladde oder Aushang) erhalten, was im jeweiligen Bereich der eigenen Herstellung (z. B. Salate, Fleisch- und Fischzubereitungen, belegte Brötchen oder heiße Theke) insgesamt an allergenen Zutaten eingesetzt wird. Kommt es dann zu Abweichungen in den Rezepturen, je nach Verfügbarkeit der Zutaten und spezifischen Kundenwünschen, können die Informationssysteme kurzfristig und flexibel angepasst werden.
Gruppenkennzeichnung liefert zusätzliche Information
Dieser Ansatz liefert dem Allergiker zudem noch eine zusätzliche wichtige Information. So erhält er über die zusammengefasste Information auch eine Übersicht, welche allergenen Zutaten noch im spezifischen Bereich eingesetzt werden. Mit Blick auf mögliche Kreuzkontaminationen, die insbesondere bei individueller Herstellung niemals vollständig auszuschließen sind, ist dies eine wertvolle zusätzliche Information für einen Allergiker. So könnte sich z. B. ein Eiallergiker ggf. doch eher für Standardware entscheiden, wenn er über die Gruppenkennzeichnung erfährt, dass in einzelnen Erzeugnissen auch Ei enthalten ist. Diese Informationen könnten zusammengefasst schriftlich hinterlegt und entsprechend überprüfbar gehalten werden, selbst wenn die Weitergabe der Information (z. B. über Thekenwaagen, Terminals, Intranet-Anwendungen) mündlich erfolgt.
Zusatzstoff-Information harmonisiert gestalten
Da sich in den vergangenen Jahren die technischen Möglichkeiten im Rahmen der freiwilligen Allergeninformation kontinuierlich erweitert haben, wird neben der Kladde zunehmend auch über Waagensysteme, Terminals und Intranet-Anwendungen informiert. Dabei hat sich in der Praxis die mündliche Information des Kunden durch das Verkaufspersonal bewährt, das darin durch die erwähnten technischen Systeme im Thekenbereich unterstützt wird.
An dieser Stelle sieht der Handel schon aus praktischen Erwägungen die dringende Notwendigkeit, mit der nationalen Ausgestaltung der Allergeninformationen auch den Bereich der Zusatzstoff-Kennzeichnung für lose Ware neu und harmonisiert zu regeln. So sollte für beide Bereiche eine mündliche Auskunft auf Anfrage zulässig sein, wenn ein entsprechender Hinweis im Thekenbereich an einer gut sichtbaren Stelle deutlich und gut lesbar erfolgt. Eine leichte Zugänglichkeit des Kunden zur Information ist damit gegeben. Zudem würde dies das Vorhalten sich künftig womöglich überschneidender Informationssysteme verhindern, was den Thekenbereich weniger stark belasten würde.
Nur Flexibilität sichert Angebotsvielfalt
Für den Handel kommt es insgesamt darauf an, dass bei der künftigen Gestaltung der Verbraucherinformation im Thekenbereich ein Höchstmaß an Flexibilität erhalten bleibt. Gelingt dies nicht, könnte das Angebot an Frische, auch was saisonale und regionale Sortimente betrifft, zulasten der Verbraucher deutlich zurückgehen. Zudem müssten die Thekenbetreiber auf standardisierte Ware zurückgreifen, was die Attraktivität und Wirtschaftlichkeit der Theken deutlich einschränken würde. Ein deutlicher Verlust an Angebots- und Servicevielfalt sowie an Arbeitsplätzen in den Märkten des Handels wären die Folge.