Der Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels e.V. (BVL)

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Produktkennzeichnung gezielt weiterentwickeln

EU-Kommission veröffentlicht Konsultation zur Lebensmittelkennzeichnung. Handelsverband Lebensmittel: „Einheitliche europäische Regelungen fördern Entfaltung des freien Warenverkehrs optimal“

Der Handelsverband Lebensmittel (BVLH) begrüßt den heute von der Europäischen Kommission gestarteten Konsultationsprozess zur Lebensmittelkennzeichnung. Sie ist ein sehr wichtiges Element zur Erhöhung der Transparenz im Erzeugungs-, Verarbeitungs- und Lieferprozess von Lebensmitteln. Sie informiert Verbraucher zusätzlich über Inhalts- und Nährstoffe sowie weitere Produkteigenschaften und hilft ihnen dabei, eine überlegte, bewusste und sichere Kaufentscheidung zu treffen.

„Die Lebensmittelkennzeichnung in all ihren Facetten hat Priorität für den Lebensmittelhandel. Wir begrüßen, dass die EU-Kommission mögliche Änderungen der Kennzeichnungsregelungen nicht hinter verschlossenen Türen beschließt, sondern gemeinsam mit den Stakeholdern erörtert und sich ein umfassendes Bild über die Vor- und Nachteile der angestrebten Neuregelungen verschafft. Der BVLH und seine Mitglieder werden sich in diesen Prozess einbringen", sagt BVLH-Hauptgeschäftsführer Franz-Martin Rausch.

Kennzeichnung fördert Transparenz und bewusste Kaufentscheidungen
Die Lebensmittelkennzeichnung ist komplex: Sie betrifft die Konsumenten, aber auch alle übrigen Glieder der Lebensmittellieferkette. Es gilt daher, Chancen und Risiken bestimmter politischer Maßnahmen sorgfältig abzuwiegen sowie Zielkonflikte zu benennen und wenn möglich aufzulösen.

Kennzeichnungsvorgaben dürfen die gekennzeichneten Lebensmittel und die dafür notwendigen Erzeugungs-, Verarbeitungs- und Lieferprozesse nicht in dem Maß verteuern, das über der tatsächlichen Mehrzahlungsbereitschaft der Kunden liegt. Auch muss der Spagat zwischen detaillierten Verbraucherinformationen einerseits und einfachen und verständlichen Darstellungsformaten andererseits bewältigt werden. Der Schlüssel liegt in einheitlichen europäischen Regelungen. Nur so kann sich das Potenzial des freien Warenverkehrs im EU-Binnenmarkt optimal entfalten.