Pro Jugendschutz: Besser einmal zu oft nach dem Ausweis fragen
Die Devise lautet, besser, einmal zu oft nach dem Ausweis fragen, als einmal zu wenig. Unter diesem Leitspruch lässt sich der neue Aktionsleitfaden des Handels zum Jugendschutz einordnen. Damit verstärkt der Handel seine Bemühungen, das Kassenpersonal in seiner Aufgabe zu unterstützen und erhofft eine zunehmende Sensibilisierung der Kunden. Das Kassenpersonal ist jeden Tag mit Jugendlichen und Heranwachsenden konfrontiert, die Produkte kaufen möchten, die unter das Jugendschutzgesetz fallen. Mit der Kampagne „Man sieht Ihnen Ihr Alter gar nicht an“ soll die Akzeptanz für die Kontrollen bei Kunden erhöht werden. Die Kontrolle des Alters mittels eines Ausweisdokuments kann im Einzelfall zu kleineren Verzögerungen beim Kassiervorgang führen. Doch der Jugendschutz muss hier vorgehen.
Ausweiskontrolle als zentrale Maßnahme
Der Einzelhandel und die Drogenbeauftragte der Bundesregierung haben am 19. Mai 2010 eine Vereinbarung getroffen, durch die der Jugendschutz gestärkt werden soll. Als zentrale Maßnahme wird die generelle Ausweiskontrolle bei jugendlich aussehenden Einkäufern von Alkohol in den Mittelpunkt der Initiative gestellt.
Die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes sind bereits heute Bestandteil der Ausbildung von Kaufleuten im Einzelhandel und bieten damit die Grundlage für den erfolgreichen Jugendschutz im Handel. Zudem betreiben die Unternehmen spezifische Qualifizierungsprogramme, die die Mitarbeiter darin schulen, den Jugendschutz in der Praxis erfolgreich umzusetzen. Die richtige Ansprache der Jugendlichen ist dabei ebenso ein Bestandteil wie der Umgang mit Konfliktsituationen oder die richtige Argumentation gegenüber den Kunden. Darüber hinaus werden etwa im Rahmen der „Schulungsinitiative Jugendschutz – SchuJu“ zum Beispiel onlinebasierte Schulungen mit Teilnahme-Zertifikat angeboten, um Mitarbeiter mit den Bestimmungen des Jugendschutzes vertraut zu machen. Die Kampagne wurde vom Arbeitskreis Alkohol und Verantwortung des BSI (Bundesverband der Deutschen Spirituosen-Industrie und –Importeure e. V.) initiiert und wird in Kooperation mit verschiedenen Partnern umgesetzt. Unterstützt wird die Umsetzung all dieser Aktivitäten zunehmend durch moderne Kassenwarnsysteme.
Die Aktivitäten zeigen: Der Handel nimmt den Jugendschutz sehr ernst. Der jetzt vorgestellte Aktionsplan ist ein wichtiger Baustein für einen konsequenten Jugendschutz in Deutschland. Wenn eine Kassiererin Zweifel daran hat, dass ein Kunde alt genug ist, um Alkohol zu kaufen, heißt es: Kein Alkohol ohne Ausweis. Denn Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!
Die gesamte Gesellschaft ist gefordert
Aber auch Familien und Schulen sowie alle, die alkoholische Getränke anbieten, müssten ihrer Verantwortung entsprechend handeln. Insbesondere ist dabei die Aufklärung der Gesellschaft erforderlich. So nützen die gesamten Kontrollen im Einzelhandel freilich wenig, wenn sich immer wieder Volljährige finden lassen, die den Jugendlichen den Alkohol kaufen und aushändigen. Alleine 2010 wurden schon 25.700 Jugendliche volltrunken in der Notaufnahme eingeliefert, das ist ein Anstieg von 11 Prozent im Vergleich zu 2009. Inzwischen gibt es auch eine steigende Zahl von Mädchen zwischen zehn und 15 Jahren, die deutlich mehr trinken als gleichaltrige Jungen.
Insgesamt lässt sich herausarbeiten, dass das Problem des übermäßigen Alkoholkonsums bei Jugendlichen nur gemeinsam von allen Beteiligten gelöst werden kann. Der Einzelhandel trägt hierzu seinen Teil bei.
Weitere Informationen unter:
http://www.einzelhandel.de/pb/site/hde/get/1069974