Der Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels e.V. (BVL)

Druckversion der Seite:Meldung

Mineralölverordnung: Handel bezieht Position

Im Frühjahr dieses Jahres übermittelte das Bundesernährungsministerium (BMELV) den Entwurf einer sogenannten „Mineralölverordnung“. Mit dem Vorschlag sollen zum Schutz der Verbraucher u. a. Höchstmengen für den Übergang von Kohlenwasserstoffen aus Altpapierstoff auf Lebensmittel festgelegt werden.

In Ergänzung zur Positionierung der lebensmittelverpackenden Wirtschaft verdeutlichte der Lebensmittelhandel seine spezifischen Anliegen in der Sache. So sieht auch der Handel die Bundesregierung gefordert, den Weg der rein nationalen Regulierung nicht weiter zu verfolgen und stattdessen die Situation mit wirksamen freiwilligen Konzepten und Empfehlungen weiter zu entschärfen. Sofern hier eine grundsätzliche Regulierungsnotwendigkeit gesehen wird, muss dies im Rahmen des EU-Rechts erfolgen.

Ebenso forderte der Handel zur Behandlung der komplexen Mineralölproblematik, den gesamtstrategischen Ansatz intensiv weiterzuverfolgen - unter Einbeziehung auch der mineralöleintragenden Wirtschaftskreise. Zudem soll der aktuell erreichte Stand und die Wirkung der ergriffenen Maßnahmen zum Schutz maßvoller, wirksamer und zielgerichteter Verpackungsänderungen berücksichtigt werden.

Vor dem Hintergrund des eingeschlagenen und offensichtlich auch politisch gewollten Recycling-Weges hält der Handel es für zielführend, die Problematik der Migration von unerwünschten Stoffen in Fertigpackungen - ob nun Mineralölbestandteile oder andere Substanzen - grundsätzlich lösungsorientiert und auf breiterer Basis anzugehen. Entsprechend sind weitere Maßnahmen zu ergreifen, Lebensmittel künftig noch sicherer zu verpacken.

Da es die Verpackungsindustrie unter bestimmten Bedingungen für möglich hält, beispielsweise Kartons mit speziellen Beschichtungen mit einem ausreichenden Vorlauf entwickeln, produzieren und liefern zu können, sollte hier der Weg freiwilliger Maßnahmen eingeschlagen und eine gemeinsame Minimierungsstrategie verfolgt werden, der den Wirtschaftsbeteiligten die notwendige Zeit einräumt, ihre Verpackungssysteme entsprechend weiter anzupassen (Materialsubstitution, Innenbeutel, Beschichtungen, erhöhte Frischfaseranteile etc.). Hierfür spricht auch die Situation, dass die Ursachenzuweisung bei den festgestellten Lebensmittelbelastungen nicht immer eindeutig ist. Zudem sollte die Strategie zur Minimierung der Migration von gesundheitlich bedenklichen Substanzen über Fertigpackungen auf die europäische Agenda gebracht werden.

Mit Blick auf die massiven wirtschaftlichen (steigende Kosten) und gravierend ökologischen Folgen (Einsatz zusätzlichen Materials), die mit der Anpassung der Fertigpackungen, hinsichtlich zusätzlicher Beschichtungen oder Innenbeutel, verbunden sind, sollte unbedingt noch einmal kalkuliert werden, ob es in der Gesamtbewertung ggf. nicht doch günstiger ausfällt, auf Verursacherebene anzusetzen und den Eintrag gesundheitlich bedenklicher Stoffe in den Recyclingprozess bereits an der Quelle einzudämmen bzw. zu unterbinden.