Mineralölverordnung: Ansätze skizziert
Handelsseitig wird weiter der Ansatz unterstützt, die Regelungen zum Übergang von Mineralölkohlenwasserstoffen nunmehr auf aromatische Mineralölkohlenwasserstoffe (MOAH) abzustellen. Da durch den Regelungsansatz zu MOAH mittelbar auch der Übergang von gesättigten Mineralölkohlenwasserstoffen (MOSH) begrenzt wird, wird dieser Ansatz als nachvollziehbar und praktikabel eingestuft. Darüber hinaus sieht der Handel die Zusammenführung folgender Ansätze als zielführend an:
- Aus Lebensmittelbedarfsgegenständen, die unter Verwendung von Altpapierstoffen hergestellt worden sind, dürfen keine MOAH auf Lebensmittel übergehen.
- Die Verwendung einer funktionellen Barriere für MOAH ist erforderlich, es sei denn, es kann auf anderem Wege ein Übergang wirksam verhindert werden.
- Wenn keine funktionelle Barriere verwendet wird, muss ein Nachweis im Einzelfall vorgelegt werden können, weshalb die verwendete Verpackung die gleichen Anforderungen erfüllt wie eine Barriere.
- Es sind Grenzwerte für die Anforderung „kein Übergang“ unter Berücksichtigung von Bestimmungsgrenzen festzulegen.
- Spezifische Analysemethoden sind in die BfR-Methodensammlung zu Papier, Karton und Pappe aufzunehmen.
Durch die erforderliche Verwendung funktioneller Barrieren (wie z. B. Innenbeschichtungen oder dem Einsatz von Innenbeuteln) sind Mineralöleintragungen bei verpackten Lebensmitteln aus anderen Quellen ebenfalls weitgehend ausgeschlossen. In der Folge kann Recyclingpapier auch weiterhin in Verpackungsmaterial mit funktionellen Barrieren eingesetzt werden. Jedoch sollten auch andere Ansätze außerhalb einer Barriere möglich sein, wenn sichergestellt ist, dass „kein Übergang“ stattfindet.
In Ergänzung zum skizzierten Optionenansatz, dieser regelt Verpackungsmaterial, das unter Verwendung von Altpapierstoffen hergestellt wird, sollten außerhalb dieses Regelungsvorhabens spezifische Grenzwerte für den Gehalt an MOAH im Lebensmittel festgelegt werden. Zielführend wären hier sicherlich auch gestaffelte Grenzwerte in Anlehnung an abgeleitete Bestimmungsgrenzen. Dies würde der Wirtschaft wie der Überwachung die benötigte Auslegungssicherheit bieten. Eine gesundheitsrelevante Bewertung der MOAH-Funde im Einzelfall wäre dann nicht mehr erforderlich.