Der Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels e.V. (BVL)

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MHD ist besser als sein Ruf

Mindesthaltbarkeitsdatum muss nicht ersetzt werden.

Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) ist eine verlässliche und von den Verbrauchern im Grundsatz verstandene Hilfe beim Einkauf vor allem frischer Lebensmittel. Direkt nach seinem Sinn befragt, gibt eine Mehrheit der Verbraucher in Umfragen an, das MHD als einen Haltbarkeitshinweis und als Aufforderung zu verstehen, die Produkte auf ihre Genießbarkeit zu prüfen. „Bevor man also über den Ersatz eines gelernten Begriffs nachdenkt, sollten die Verbraucher verstärkt über den Zweck des MHD aufgeklärt werden“, sagt Franz-Martin Rausch, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes des Deutschen Lebensmittelhandels e.V, (BVL) heute in Berlin.

Vor dem Hintergrund der aktuellen MHD-Debatte im Zusammenhang mit der Diskussion um die Vernichtung von Lebensmitteln, unterstützt der BVL daher das Bundesverbraucherschutzministerium. Dort hält man die Aufklärung der Verbraucher ebenfalls für zielführender, als die Einführung einer neuen Formulierung.

Eine neue Bezeichnung hätte vor allem zwei Probleme zu bewältigen: Erstens. Ihre Aussage darf das MHD nicht in die Nähe des Verbrauchsdatums führen. Solche Formulierungen, die sich aktuell in der öffentlichen Diskussion befinden, würden genau das Gegenteil vom dem bewirken, was beabsichtigt ist. Zweitens: Die neue Formulierung muss von den Verbrauchern erst erlernt und dann verstanden werden. „Daher setzt auch der deutsche Lebensmittelhandel in der Debatte auf Verbraucheraufklärung. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Supermärkten haben allein schon durch ihren Beruf eine hohe Sensibilität für das MHD. Bereits heute nutzen sie in den Kundengesprächen ihre Fachkenntnisse und Erfahrungen, um Kunden über das MHD aufzuklären“, so Rausch.