Messmanagementsystem
Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) stellte im Rahmen einer Anhörung Ende Februar 2013 in Berlin erste Ansätze zur künftigen Mess- und Eichverordnung vor. Präsentiert wurde auch die Möglichkeit zur Verdoppelung der Eichfristen von z. B. Thekenwaagen, wenn zur Gewährleitung der Messrichtigkeit von Messgeräten ein den anerkannten Regeln der Technik entsprechendes Messmanagementsystem betrieben wird. BVLH und der Verband der Gerätehersteller (VDMA) begrüßten den Vorschlag und sahen ihn zugleich im Einklang mit der Aufrechterhaltung eines hohen Schutzniveaus stehen.
Hingegen würde die jüngst von Länderseite geforderte Ausweitung des Messmanagementsystems nach DIN EN ISO 10012 einen unverhältnismäßigen Mehraufwand auslösen, insbesondere bei den Messgeräteverwendern. Hier intervenierten BVLH und VDMA mit einem gemeinsamen Schreiben an die Wirtschaftsminister der Länder, herausgegeben Anfang September 2013, um die Notwendigkeit zu verdeutlichen, entsprechende Managementsysteme schlank und praktikabel zu halten. Auch sollte es möglich sein, dass derartige Systeme durch die Messgeräteverwender im Rahmen ihrer Eigenkontrollen ebenso wie durch hier tätige Serviceunternehmen der Hersteller betrieben werden können, sodass die Messrichtigkeit der Geräte in jedem Fall gewährleistet ist.
Auch muss der jüngsten Forderung, dass das Messgerät vor Implementierung des Messmanagementsystems mindestens einer Eichung durch die zuständigen Behörden unterzogen wird, von Handel und Industrie widersprochen werden. Durch den Ansatz Messmanagementsystem werden alle erforderlichen Prozesse definiert und auf Einhaltung überprüft. Zusätzlich werden Kontrollen durch die behördliche Marktüberwachung durchgeführt. Wird jedoch die Verlängerung der Eichfrist an eine behördliche Eichung geknüpft, so widerspricht dies dem Grundgedanken eines Messmanagementsystems.