Initiative zur Überprüfung der Mindesthaltbarkeitsangaben sinnvoll
Der Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels e. V. (BVLH) begrüßt den aktuellen Vorstoß mehrerer EU-Länder, eine Reihe lang haltbarer Lebensmittelprodukte von der Pflicht, ein Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) tragen zu müssen, auszunehmen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass diese Befreiung für jedes in Frage kommende Produkt einzeln geprüft wird. Die Lebensmittelsicherheit darf auf keinen Fall gefährdet werden. Unter dieser Bedingung kann es sinnvoll sein, vor dem Hintergrund eines nachhaltigen und verantwortungsvollen Umgangs mit Lebensmitteln in privaten Haushalten, auf das MHD zu verzichten.
Diskutiert wird, dass MHD für lang haltbare Lebensmittel wie Tee, Kaffee, Reis, trockene Pasta und viele Konservenprodukte zu streichen. Bereits heute sind beispielsweise frisches Obst und Gemüse, Speiseeis in Portionspackungen, frische zum unmittelbaren Verzehr hergestellte Backwaren oder Kaugummi von der MHD-Kennzeichnungspflicht befreit.