Information am Einkaufsort
In Kürze können sich Verbraucher am Ort des Lebensmitteleinkaufs über das Mindesthaltbarkeitsdatums (MHD) informieren. Zu diesem Zweck legen mehrere Handelsunternehmen einen Flyer und eine Servicekarte des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) in ihren Geschäften aus. In den Materialien beantwortet das Ministerium die wichtigsten Fragen zum Thema: Was ist das MHD? Wie geht man damit um? Worin besteht der Unterschied zum Verbrauchsdatum? Worauf sollten Verbraucher bei Transport, Lagerung und Handhabung sensibler Produkte achten? Die Flyer und Servicekarten sind demnächst in vielen Lebensmittelmärkten sowie in den Fachabteilungen der großen Warenhäuser zu finden.
MHD: Aufklärung besser als Umbenennung
Der Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels e.V. (BVL), der die Aktion zwischen den Unternehmen und dem BMELV koordiniert, bewertet die Zusammenarbeit als wirksamen Beitrag, Verbraucher zu einem sorgsamen Umgang mit Lebensmitteln anzuhalten. „Obwohl die Gründe für das Wegwerfen von Lebensmitteln vielfältig sind, spielt der Umgang der Verbraucher mit dem MHD bei der Wahrnehmung des gesamten Themas eine besondere Rolle. Daher helfen wir gern bei der Aufklärung und hoffen, dass künftig mehr Produkte auf dem Teller statt in der Tonne landen“, stellt BVL-Präsident Friedhelm Dornseifer fest. Durch die bundesweite Verteilung sorgt der Lebensmitteleinzelhandel für eine hohe Reichweite der Botschaften.
Handel sorgt für hohe Reichweite der Botschaften
Ein weiterer Grund für die Verbraucheraufklärung liegt für den BVL im Begriff selbst. „Umfragen zeigen, dass Verbraucher mit dem Ausdruck Mindesthaltbarkeitsdatum etwas anfangen kön-nen. Die Formulierung ‚mindestens haltbar bis …‘ ist gelernt und verständlich. Also muss man durch Aufklärung erreichen, dass sich Verbraucher wieder stärker daran orientieren“, betont Dornseifer.
Handel hält Abschriften bei begrenzt haltbaren Produkten gering
Aufklärung ist das eine. Ebenso wichtig sind allerdings auch die Maßnahmen des Handels, die Abschriften von begrenzt haltbaren Produkten so gering wie möglich zu halten. Vor allem bei Frischprodukten, die ein MHD tragen, kommt es auf eine effiziente Warenwirtschaft an. Zu nennen ist hier in erster Linie eine geringere Bestellmenge bei höherer Bestellhäufigkeit. Ziel ist es, die Produkte mit ausreichend zeitlichem Vorlauf anzubieten. Dadurch gelingt es dem Handel, die Abschriften bei begrenzt haltbaren MHD-Produkten gering zu halten.
Verderbsgefährdete Produkte werden ausnahmsweise preisreduziert verkauft. Zudem arbeiten viele Lebensmittehändler mit karitativen Einrichtungen wie den Tafeln zusammen. Da mehr und mehr Tafelorganisationen über Kühlfahrzeuge verfügen bzw. in den zurückliegenden Jahren ihren Kühlfahrzeugpark erweitern konnten, hat sich die Abgabemenge von Frischeprodukten erhöht.
Über den Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels e.V. (BVL)
Als Bundesfachverband innerhalb des Handelsverbandes Deutschland (HDE) wahrt der BVL die Interessen der Unternehmen des Lebensmittelhandels gegenüber Gesetzgebung, Behörden und Öffentlichkeit. Mit Politik, Verbraucherschutzorganisationen, den Verbänden der vorgelagerten Wirtschaftsstufen und Medien pflegt er einen offenen und sachorientierten Informationsaustausch. Aufgabe des BVL ist die Lebensmittelfacharbeit. Zur Betreuung spezieller Sparten des Lebensmittelhandels arbeiten innerhalb des BVL die Fachverbände „Der Fischfachhandel“ und „Mobile Verkaufsstellen“. Darüber hinaus kooperiert der Bundesverband eng mit „Corpus Culinario“, der Vereinigung führender Delikatessen-Kaufleute in Deutschland.