Hoheitliche Aufgaben muss der Staat wahrnehmen – und bezahlen!
Bei der Regelüberwachung handelt es sich um eine originäre Aufgabe des Staates im Rahmen der Daseinsvorsorge. „Sie ist zum Schutz der Verbraucher und daher durch Steuermittel zu finanzieren“, sagt Franz-Martin Rausch, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes des Deutschen Lebensmittelhandels e. V. (BVLH). Die Unternehmen trügen durch die Finanzierung der Eigenkontrollen und der Zertifizierungen bereits einen nicht unerheblichen Teil der Kosten, um die Sicherheit von Lebensmitteln zu gewährleisten.
Auch die Veröffentlichung von Kontrollergebnissen der amtlichen Lebensmittelüberwachung weicht das Prinzip der hoheitlichen Aufgabenwahrnehmung auf. Seine Befürworter setzen auf wirtschaftlichen und sozialen Druck, anstatt auf den konsequenten und einheitlichen Vollzug des Lebensmittelrechts.
„Auf der Grundlage einer wertenden und simplifizierenden Sachverhaltsdarstellung mittels farbigem Piktogramm, gegebenenfalls in Verbindung mit einer Punktzahl und einer knappen Verbaleinschätzung, sollen Verbraucher über ihr weiteres Konsumverhalten und damit auch über das wirtschaftliche Wohl des Unternehmens entscheiden: ohne ausreichende Kenntnis über die konkrete Zusammensetzung und die Aktualität des veröffentlichten Ergebnisses“, gibt BVLH-Hauptgeschäftsführer Rausch zu bedenken. Auch hier gilt: Die Hygienekontrolle ist Aufgabe des Staates. Dafür zahlen Verbraucher Steuern und können zu Recht eine effizient arbeitende amtliche Überwachung erwarten.