Gemeinsame Stellungnahme § 40 Abs. 1a LFGB BLL und BVL
Durch ihn werden die Lebensmittelbehörden verpflichtet, bestimmte Verstöße gegen das Lebensmittelrecht zwingend zu veröffentlichen.
Die Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz (LAV) hat zur Umsetzung der neuen gesetzlichen Regelung Vollzugshinweise beschlossen. Der Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels (BVL) kritisiert insbesondere gemeinsam mit dem Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL) die Auslegung zu den Voraussetzungen der Veröffentlichung von Untersuchungsergebnissen.