Formblatt hinsichtlich loser Ware
Dies erleichtert nicht nur die Erfassung von Grunddaten zur Umsetzung, beispielsweise der Kladdenlösung, sondern dient auch dem Verkaufspersonal als Grundlage zur spezifischen Kundeninformation. Wichtig ist, dass immer die aktuellen Daten zur Verfügung stehen bzw. gestellt werden.
Keine Anwendung findet das Datenblatt bei Produkten, die in Fertigpackungen an den Handel geliefert werden. Wenn diese Ware dennoch lose abgegeben wird, obliegt es dem Lebensmittelhändler, die Angaben beispielsweise hinsichtlich des Zutatenverzeichnisses/der Allergene dem Etikett zu entnehmen (der rechtsverbindlichen Angabe) und in geeigneter Form dem Kunden zur Verfügung zu stellen. Auch hier können die Datenfelder des Formblattes als Vorlage dienen. Bei Öffnung der Fertigpackung haftet der Weiterverkäufer ebenfalls für jegliche zusätzliche Information hinsichtlich Kreuzkontamination.
Auszüge aus dieser umfangreichen Spezifikation finden Sie auch in einem Datenblatt - mit Schwerpunkt Allergene - wieder, das der Handel seinem Praxisratgeber Lebensmittelallergene beigefügt hat.
Die umfangreiche Produktspezifikation finden Sie hier.
Das Datenblatt zum Praxisratgeber ist hier abrufbar.