Der Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels e.V. (BVL)

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Fisch-Bedientheke: Empfehlung für das Zusatz-Fischetikett

Gemäß EU-Fischmarktorganisation (VO 1379/2013; GMO) gelten ab dem 13. Dezember 2014 neue Pflichtangaben zur Information der Verbraucher bei spezifischen Erzeugnissen aus Fischerei und Aquakultur.

Auf wirtschaftsseitigem Wunsch organisierte Orgainvent einen „Runden Tisch Fisch“, an dem u. a. Vertreter aus Handel, Fischwirtschaft, des Bundesernährungsministeriums (BMEL) und BVLH teilnahmen, um Ansätze für eine praxisgerechte Umsetzung der neuen Pflichtangaben im Thekenbereich zu besprechen.

Im Ergebnis wurde für den Start eine Etikettenlösung präferiert, mit dem z. B. eine Thekenkladde oder ein Infoboard bestückt werden kann. Eine „Empfehlung für das Zusatz-Fischetikett zur Verwendung für die Information der Verbraucher an der Fisch-Bedientheke“ (Stand: 08.12.2014) wurde abgefasst und ist hier abrufbar.

Die GMO ermöglicht im Thekenbereich, Pflichtangaben auch durch „Handelsinformationen wie Plakate und Poster“ bekanntzugeben. Hierzu zählen ebenso Medien wie Pinnwand/Magnetboard oder die praxiserprobte Thekenkladde, die auch vom BMEL als gleichwertig eingestuft wird.