Europäischer Aal - Managementpläne genehmigt
Bis Dezember 2008 haben alle EU-Mitgliedstaaten ihre Pläne zur Genehmigung bei der EU-Kommission eingereicht. Auch die deutschen Pläne wurden fristgerecht der Kommission vorgelegt. Neben zahlreichen Aal-Managementplänen anderer EU-Mitgliedsländer wurden Anfang April des Jahres auch die nationalen Managementpläne von der EU-Kommission genehmigt. In Umsetzung der nationalen Aal-Managementpläne sollen dann folgende Maßnahmen ergriffen werden: Besatzmaßnahmen, Anhebung der Mindestgrößen, Schonzeiten, Projekte zur Verringerung der Sterblichkeit, Kormoranmanagement und Limitierung des Fangaufwandes.
Der Internationale Rat für Meeresforschung (ICES) hatte bereits Ende vergangenen Jahres eine Empfehlung zum Europäischen Aal herausgegeben: So befände sich der Aal nach dem Vorsorgeansatz derzeit außerhalb sicherer biologischer Grenzen. Daher empfiehlt der Rat den unbedingten Schutz des Europäischen Aals. Jede äußerliche Einwirkung sei auf das absolute Minimum zu reduzieren. Die Schutzmaßnahmen sollten, laut ICES, solange beibehalten werden, bis es klare Anzeichen für eine Bestandserholung gibt. Hingegen spricht sich ICES nicht grundsätzlich gegen Besatzmaßnahmen von Aalen aus. Glasaale sollten jedoch nur dann gefangen werden, wenn wissenschaftlich belegt werden kann, dass sie wirklich erfolgreich zur Produktion von Laichfischen verwendet werden können.
Was freiwillige Initiativen zum Bestandserhalt des Aals betrifft, ist hier beispielsweise die Initiative zur Förderung des Europäischen Aals zu erwähnen. So haben einige Fischer, Verarbeiter und Händler im März 2009 in Hamburg diese Initiative gegründet. Ziel des Vereins ist der Erhalt des Aals sowie die Wiederauffüllung des europäischen Aalbestandes. Die Initiative beabsichtigt, für jeden verkauften Speiseaal drei Jungaale in geeigneten Flusseinzugsgebieten, zusätzlich zu den Besatzleistungen der Binnenfischer und Angler, auszusetzen.
Aus Sicht des Fachverbandes ist insgesamt festzuhalten, dass es auf der Basis des derzeitigen wissenschaftlichen Kenntnisstandes nicht einfach ist, klare Kriterien für eine bestandserhaltende Aal-Bewirtschaftung aufzustellen. So gibt es auch mit Blick auf die Biologie des Aales immer noch zahlreiche offene Fragen. Festzuhalten ist jedoch auch, dass inzwischen die nationalen Aal-Managementpläne im Rahmen der Aalverordnung genehmigt wurden. So kann die Umsetzung der Pläne einen weiteren Beitrag zur nachhaltigen Bewirtschaftung des Aals leisten. Der Fachverband wird jedoch sehr aufmerksam verfolgen, ob die Maßnahmen ausreichen, die Situation beim Aal zu verbessern.