Der Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels e.V. (BVL)

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Europäischer Aal im Fokus

Mit Blick auf den kritischen Zustand des Europäischen Aals sind sich die Unternehmen des Handels ihrer besonderen Verantwortung bewusst. Während einige den Aal ausgelistet haben, halten andere an der Vermarktung fest und unterstützen Initiativen zum Bestandserhalt.

Die Umsetzung der Aal-Managementpläne kann einen weiteren Beitrag zur nachhaltigen Bewirtschaftung leisten. Dabei wird der BVL die Entwicklungen, wie die Effizienz der Maßnahmen und deren wissenschaftliche Bewertung, weiter aufmerksam verfolgen.

Zum Hintergrund: Der Bestand des Europäischen Aals ist in den vergangenen zwei bis drei Jahrzehnten stark eingebrochen. Die Europäische Union (EU) hat im Jahre 2007 deshalb mit der Verabschiedung der Verordnung des Rates mit Maßnahmen zur Wiederauffüllung des Bestandes des Europäischen Aals (Aal-Verordnung (EG) Nr. 1100/2007) Schritte eingeleitet, um den Bestand des Aals zu stützen. Kernpunkt dieser Verordnung ist die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, Aal-Bewirtschaftungspläne aufzustellen.

Nationale Aal-Managementpläne genehmigt

Bis Dezember 2008 haben alle EU-Mitgliedstaaten ihre Pläne zur Genehmigung bei der EU-Kommission eingereicht. Auch der deutsche Plan ist fristgerecht der Kommission vorgelegt worden. Neben zahlreichen Aal-Managementplänen anderer EU-Mitgliedsländer wurden inzwischen auch die nationalen Managementpläne von der EU-Kommission genehmigt. In Umsetzung der nationalen Aal-Managementpläne sollen dann folgende Maßnahmen ergriffen werden: Besatzmaßnahmen, Anhebung der Mindestgrößen, Schonzeiten, Projekte zur Verringerung der Sterblichkeit, Kormoranmanagement und Limitierung des Fangaufwandes.

ICES nicht grundsätzlich gegen Besatzmaßnahmen

Der Internationale Rat für Meeresforschung (ICES) hatte bereits Ende vergangenen Jahres eine Empfehlung zum Europäischen Aal herausgegeben: So befände sich der Aal nach dem Vorsorgeansatz derzeit außerhalb sicherer biologischer Grenzen. Daher empfiehlt der Rat den unbedingten Schutz des Europäischen Aals. Jede äußerliche Einwirkung sei auf das absolute Minimum zu reduzieren.

Die Schutzmaßnahmen sollten, laut ICES, solange beibehalten werden, bis es klare Anzeichen für eine Bestandserholung gibt. Hingegen spricht sich ICES nicht grundsätzlich gegen Besatzmaßnahmen von Aalen aus. Glasaale sollten jedoch nur dann gefangen werden, wenn wissenschaftlich belegt werden kann, dass sie wirklich erfolgreich zur Produktion von Laichfischen verwendet werden können.

Initiative zur Förderung des Europäischen Aals

Was freiwillige Initiativen zum Bestandserhalt des Aals betrifft, ist hier beispielsweise die Initiative zur Förderung des Europäischen Aals zu erwähnen. So haben einige Fischer, Verarbeiter und Händler im März 2009 in Hamburg diese Initiative gegründet. Ziel des Vereins ist der Erhalt des Aals sowie die Wiederauffüllung des europäischen Aalbestandes. Die Initiative beabsichtigt, für jeden verkauften Speiseaal drei Jungaale in geeigneten Flusseinzugsgebieten zusätzlich zu den Besatzleistungen der Binnenfischer und Angler auszusetzen.

BVL wird Entwicklungen aufmerksam verfolgen

Aus Sicht des BVL ist insgesamt festzuhalten, dass es auf der Basis des derzeitigen wissenschaftlichen Kenntnisstandes nicht einfach ist, klare Kriterien für eine bestandserhaltende Aal-Bewirtschaftung aufzustellen. So gibt es auch mit Blick auf die Biologie des Aales immer noch zahlreiche offene Fragen. Festzuhalten ist jedoch auch, dass inzwischen auch die nationalen Aal-Managementpläne im Rahmen der Aalverordnung genehmigt wurden. So kann die Umsetzung der Pläne einen weiteren Beitrag zur nachhaltigen Bewirtschaftung des Aals leisten. Der BVL wird jedoch sehr aufmerksam verfolgen, ob die Maßnahmen ausreichen, die Situation beim Aal zu verbessern.