Ergebnisse praxisgerecht ausgestalten
Zu den Vereinbarungen des Koalitionsvertrages in den Bereichen Ernährung und Verbraucherschutz stellt der Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels (BVLH) fest, dass es die Kompromisse, die CDU, CSU und SPD in langen und harten Verhandlungen gefunden haben, nun auszugestalten gilt. Bei dieser Aufgabe wird der Verband die künftige Bundesregierung kritisch, aufmerksam und konstruktiv begleiten.
Der BVLH begrüßt, dass die Koalition beabsichtigt, die Lebensmittelüberwachung besser zu vernetzen. Dieses Ziel kann einen wichtigen Beitrag dazu leisten, die Lebensmittelsicherheit effizienter zu gestalten.
Der BVLH begrüßt ebenfalls, dass die Koalition beabsichtigt, das Vertrauen zwischen Wirtschaft und Verbrauchern zu stärken. „Es entspricht auch unserem Verständnis, dass sich der selbstbestimmte Konsument auf einem transparenten Markt mit sicheren und guten Produkten versorgen kann“, sagt BVLH-Hauptgeschäftsführer Franz-Martin Rausch. „Bei der Umsetzung dieses Zieles in Gesetze und Verordnung werden wir jedoch darauf achten, dass die Balance zwischen den Bedürfnissen der Verbraucher und den Rechten der Unternehmen gewahrt wird“.
Das gilt zum einen für die Koalitionsvereinbarung, die Veröffentlichung von Ergebnissen der amtlichen Überwachung im Verbraucherinformationsgesetz und im § 40 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) neu zu regeln. Bei der LFGB-Vorschrift sollte zumindest die entsprechende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abgewartet werden.
Zum anderen müssen sich auch die Forderungen nach den zahlreich im Koalitionsvertrag aufgeführten Kennzeichnungspflichten daran messen lassen, dass sie Verbrauchern tatsächlich nützen und von den Unternehmen praktisch umsetzbar sind. Außerdem müssen die Kosten offen angesprochen werden.