Containern löst das Problem nicht
Der Verband lehnt damit einen Vorstoß des Hamburger Justizsenators ab, der darauf abzielt, das Wühlen nach Nahrungsmitteln in den Mülltonnen von Lebensmittelmärkten strafffrei zu stellen. Ein entsprechender Antrag steht auf der Tagesordnung der Justizministerkonferenz, die am 5. und 6. Juni 2019 in Lübeck stattfindet.
Der Vorstoß erweckt den falschen Eindruck, im Lebensmittelhandel würden Millionen Tonnen noch verzehrfähiger Lebensmittel weggeworfen. Richtig ist, dass lediglich circa vier bis fünf Prozent der in Deutschland entsorgten Nahrungsmittel im Lebensmittelhandel anfallen. Weit mehr als die Hälfte werden in privaten Haushalten entsorgt. Eine Legalisierung des Containerns würde das Problem nicht lösen.
Lebensmittel, die Händler nicht mehr verkaufen können, die aber noch verkehrsfähig sind, werden in der Regel an karitative Organisationen gespendet. Das sind beispielsweise die Tafeln. Sie versorgen Menschen, die auf die Hilfe der Gesellschaft angewiesen sind.
Aus Sicht des BVLH besteht die Gefahr, dass der Vorstoß als politisches Signal dafür verstanden wird, jeder könne sich straffrei aus den Mülltonnen seines Supermarktes um die Ecke bedienen. Es ist schwer vorstellbar, und kann auch nicht im Sinn der Initiatoren sein, dass es demnächst erlaubt sein soll, über Zäune zu klettern und Schlösser aufzubrechen, nur um an noch vielleicht verzehrfähige Lebensmittel zu gelangen, die in den Tonnen vermutet werden.
Die Lebensmittelhandelsunternehmen arbeiten daran, die anfallenden Verluste weiter zu senken. Sie verbessern die Warenwirtschaft, um den Wareneinkauf noch besser am Kundenbedarf auszurichten. Sie schulen die Belegschaft, um die Sensibilität der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für das Thema zu steigern und sie klären Ihre Kunden auf, zum Beispiel über den Sinn des Mindesthaltbarkeitsdatums, um auch bei Verbrauchern das Bewusstsein für einen verantwortungsvollen Umgang mit Lebensmitteln zu schärfen.