Der Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels e.V. (BVL)

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BVL veröffentlicht Allergenratgeber

Der Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels (BVL) veröffentlichte jetzt einen Praxisratgeber Lebensmittelallergene für unverpackte (lose) Ware. Der Praxisratgeber wurde zusammen mit dem Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) und in enger Kooperation mit dem Deutschen Allergie- und Asthmabund (DAAB) erstellt.

„Mit dem Praxisratgeber haben wir das komplexe Thema Lebensmittelallergien und -unverträglichkeiten allgemein verständlich aufbereitet“, erklärte Dierk Frauen, BVL-Präsident. So liefert der Ratgeber Lebensmittelhändlern, insbesondere Betreibern von Bedientheken, zahlreiche Anregungen und Tipps, wie sie betroffene Kunden noch besser über die allergenen Zutaten ihrer Produkte informieren können.

Im Rahmen des Aktionsplanes gegen Allergien hatte der BVL dem Bundesernährungsministerium (BMELV) zugesagt, sein Informationsangebot bei loser Ware zum Thema Allergene weiter auszubauen. „Mit dem Ratgeber liefern wir jetzt besonders kleinen und mittleren Händlern eine für die betriebliche Praxis leicht verständliche Hilfestellung“, sagte Präsident Frauen. Damit bildet der Ratgeber einen weiteren Baustein freiwilliger Maßnahmen des Handels zur Verbesserung der Allergeninformation. „Dies ist für die tägliche Praxis zielführender als gesetzliche Regelungen, wie sie derzeit aus Brüssel drohen“, erklärte Frauen.

Deutliche Irritationen beim BVL lösten hingegen jüngste Äußerungen der Staatssekretärin im BMELV, Ursula Heinen-Esser, aus, die nun eine Kennzeichnungspflicht für Allergene auch bei unverpackter (loser) Ware offen unterstützt, wie sie derzeit im Rahmen eines Verordnungsvorhabens zur Lebensmittelinformation auf EU-Ebene diskutiert wird. „Wir haben Frau Heinen-Esser umgehend aufgefordert, auf den Kurs einer freiwilligen Allergeninformation zurückzukehren und einer gesetzlichen Kennzeichnungspflicht bei loser Ware eine klare Absage zu erteilen“, so Frauen.

Dem BVL wurden bei Erstellung des Praxisratgebers erneut auch die Grenzen einer Allergeninformation im Thekenbereich deutlich, insbesondere bei schnell wechselndem Frischeangebot und eigener handwerklicher Herstellung. Hier gelten Rahmenbedingungen, die in ihrer Vielfalt durch starre rechtliche Regelungen nicht angemessen abgedeckt werden können. „Kommt nun die Pflichtkennzeichnung im Thekenbereich“, sagte Frauen, „droht die Gefahr, dass Frische und Vielfalt künftig fehlen oder zumindest erheblich eingeschränkt werden müssen mit entsprechenden Folgen für den Verbraucher, den Lebensmittelhandel und seine Lieferanten, insbesondere die regionalen, mittelständischen Erzeuger“.