Der Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels e.V. (BVL)

Druckversion der Seite: Meldung

Beitrag zum Aktionsplan gegen Allergien

Zum Allergen-Symposium des Bundesernährungsministeriums (BMELV) Anfang September des Jahres konnte der BVL seinen Allergen-Ratgeber für unverpackte (lose) Ware als Beitrag des Handels zum Aktionsplan gegen Allergien vorlegen. Er verdeutlichte, dass der Handel seine freiwillige Allergeninformationen bei loser Ware weiter ausbauen wird, hingegen eine starre Kennzeichnungspflicht, wie sie aus Brüssel droht, weiterhin ablehnt.

Am 4. September 2009 fand das Symposium „Lebensmittelallergien - Herausforderungen für den Verbraucherschutz“, veranstaltet vom Bundesernährungsministerium (BMELV), in Berlin statt. Das Symposium ist Teil des Aktionsplanes gegen Allergien der Bundesregierung, dessen Ziel es ist, praktische Verbesserungen für Allergiker im Alltag aufzuzeigen.

Vom BMELV anerkennend gewürdigt

Rechtzeitig zum Symposium konnte der BVL seinen Praxisratgeber Lebensmittelallergene für unverpackte (lose) Ware vorlegen, den er in Zusammenarbeit mit dem HDE und in enger Kooperation mit dem Deutschen Allergie- und Asthmabund (DAAB) erstellt hatte. Der Ratgeber wurde dann neben dem DAAB auch von der Parlamentarischen Staatssekretärin im BMELV, Ursula Heinen-Esser, in besonderer Form als Beitrag des Handels zum Aktionsplan gegen Allergien anerkennend gewürdigt.

Tipps für Betreiber von Bedientheken

Mit dem vorgelegten Praxisratgeber wird das komplexe Thema Lebensmittelallergien und -unverträglichkeiten allgemein verständlich aufbereitet. Zudem liefert der Ratgeber zahlreiche Anregungen und Tipps für Lebensmittelhändler und Betreiber von Bedientheken, wie sie ihre Kunden, die von Allergien und Unverträglichkeiten betroffen sind, noch besser über die allergenen Zutaten ihrer Produkte informieren können.

Hilfestellung für kleine und mittlere Händler

Mit dem Praxisratgeber Lebensmittelallergene weitet der BVL sein Informationsangebot bei loser Ware zum Thema Allergene noch weiter aus, um insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen für die betriebliche Praxis eine leicht verständliche Hilfestellung zu liefern. Dies ist aus Sicht des Handels in der täglichen Praxis zielführend und steht im Gegensatz zu unflexiblen gesetzliche Regelungen.

BMELV schwenkt zur Pflichtkennzeichnung

Deutliche Irritationen lösten hingegen Äußerungen der Staatssekretärin Heinen-Esser auf dem Symposium aus, dass ihr Haus nun eine Pflicht zur Kennzeichnung von Allergenen auch bei unverpackter (loser) Ware offen unterstützt, wie sie derzeit im Rahmen eines Verordnungsvorhabens zur Lebensmittelinformation auf EU-Ebene diskutiert wird.

Widerspruch zum eigenen Aktionsplan

Im Nachgang zum Symposium bezog der BVL auch nochmals schriftlich Position und verdeutlichte Frau Heinen-Esser, dass ihre Äußerungen im klaren Widerspruch zum Aktionsplan stehen, der auf Freiwilligkeit beruht und über den Ausbau positiver Ansätze und Informationen mehr Lebensqualität für Allergiker schafft. Dieser Ansatz wird auch vom Handel unterstützt und zeigt Erfolge, wie auch der Praxisratgeber belegt.

Spezifische Ansätze notwendig

Auch wenn es heute im Lebensmittelhandel bereits bei vielen Unternehmen auf freiwilliger Basis Informationen über allergene Zutaten im Bereich der Bedienungstheken gibt, sind diese doch - je nach Branche und Betriebstyp sowie Unternehmensgröße - spezifisch auf die Bedürfnisse der jeweiligen Kunden und Möglichkeiten der praktischen Umsetzung ausgerichtet. Mit dem nun erarbeiteten Allergenratgeber geht der BVL auf diese Möglichkeiten ein, um auch kleinen und mittleren Handelsunternehmen eine Hilfestellung zu liefern.

Kennzeichnungspflicht hätte erhebliche Folgen

Die nun vom BMELV unterstützte gesetzliche Allergenkennzeichnung bei loser Ware birgt nun die große Gefahr, dass Sortimente im Bedienungsbereich deutlich eingeschränkt werden müssen. Dies hätte erhebliche Folgen für die Verbraucher, den Lebensmittelhandel und für dessen Zulieferbetriebe, insbesondere für die regionalen mittelständischen Erzeuger.

Ratgeber: Grenzen erneut verdeutlicht

Auch bei der Erarbeitung des Praxisratgebers und seiner Hilfsinstrumente, wie Abfrage-Datenblätter und Checklisten für Händler, wurden erneut die bestehenden Grenzen einer Allergeninformation deutlich, insbesondere bei eigener handwerklicher Fertigung. Charakteristisch hierfür ist eine geringe Standardisierung in der Herstellung, wie z. B. bei frischen Salaten, Fleisch- und Fischzubereitungen.

Wechselndes Angebot, handwerkliche Herstellung

Erhebliche Schwierigkeiten ergeben sich auch bei schnell wechselndem Angebot, z. B. bei Supermärkten und spezialisierten Lebensmittelgeschäften mit einem breiten Frischesortiment vor Ort. Hier gelten Rahmenbedingungen, die in ihrer Vielfalt durch starre rechtliche Regelungen nicht angemessen abgedeckt werden können.

Frische und Vielfalt in Gefahr

Durch eine Kennzeichnungspflicht droht nun die Gefahr, dass Frische und Vielfalt, besonders bei saisonalen oder regionalen Angeboten, in den Bedientheken des Handels zukünftig fehlen oder zumindest erheblich eingeschränkt werden. All diese Aspekte wurden im Vorfeld der Verabschiedung des Aktionsplanes ausführlich gewürdigt mit dem Ergebnis, eine freiwillige Allergeninformation weiter zu unterstützen. Daher fordert der BVL die Bundesregierung eindringlich auf, zu diesem Kurs zurückzukehren und einer Pflichtkennzeichnung eine klare Absage zu erteilen.