Bedientheke: Allergeninformation flexibel halten
Auf Einladung des BVL nahmen im Januar 2012 Vertreter des Bundesernährungsernährungsministeriums (BMELV) an einer Marktbegehung in Berlin teil. Der Handel gab dem Ministerium einen Blick auf die vielfältig ergriffenen Maßnahmen im Bereich der freiwilligen Information über Allergene bei loser Ware. Er verdeutlichte jedoch auch die weiterhin bestehenden praktischen Grenzen einer umfassenden Information. Vor dem Hintergrund einer Ende 2014 greifenden europäischen Pflicht zur Allergenangabe im Thekenbereich sprach sich der Handel auch mit Blick auf eine mögliche nationale Ausgestaltung für die notwendige Flexibilität aus.
Am 24. Januar 2012 fand eine Marktbegehung in Berlin statt. Neben dem Leiter der Abteilung 3 nahmen daran auch zwei Fachreferate des BMELV teil. Die Marktbegehung hatte das Ziel, vor Ort die vielfältigen Maßnahmen des Lebensmittelhandels zur freiwilligen Ausweitung der Allergeninformation bei unverpackter (loser) Ware zu verdeutlichen, die der Handel im Rahmen des Aktionsplanes gegen Allergien bis heute ergriffen hat. Bereits im Jahre 2009 hatte der BVL hierzu einen Praxisratgeber Lebensmittelallergene für unverpackte (lose) Ware erarbeitet, um dem Handel hier eine Hilfestellung zu geben. Ob bei Fleisch, Wurstwaren, Käse, Fisch oder Backwaren, der Kunde hat heute die Möglichkeit, sich umfangreich über Allergene im Bereich der Bedientheke zu informieren.
Die Thekenkladde – flexibel im Einsatz
Ein wesentliches Instrument der Allergeninformation bei loser Ware im spezifischen Markt aber auch im übrigen Handel ist die Thekenkladde, gefolgt von Waagensystemen und Informationsterminals. In der Kladde finden sich die Allergene oft im Bereich eines Zutatenverzeichnisses, teils sogar ergänzt um spezifische Nährwertangaben. Zum einen unterstützen die Kladden das unterwiesene Verkaufspersonal bei entsprechenden Kundenanfragen, zum anderen können die Kunden diese zur direkten Einsichtnahme nutzen.
Das Problem mit den Spuren
Die Marktbegehung verdeutlichte jedoch auch die weiterhin bestehenden praktischen Grenzen einer Allergeninformation bei loser Ware. So besteht nach wie vor z. B. die Problematik der Kreuzkontamination im Thekenbereich. Spuren von Allergenen sowohl bei industriell als auch bei handwerklich hergestellter Ware können nicht völlig ausgeschlossen werden.
Herausforderung: handwerkliche Herstellung
Schwierigkeiten bereitet die Allergeninformation auch bei eigener handwerklicher Fertigung von beispielsweise frischen Salaten, Fleisch- und Fischzubereitungen. Hier kann es Abweichungen in den Rezepturen, je nach Verfügbarkeit der Zutaten, geben. So stellen gerade auch saisonale Angebote, die sich nur für kurze Zeit im Angebot befinden, eine Herausforderung bzgl. der Aktualität der Information dar. Eine spezielle Herausforderung im Bereich der Bäckerei bilden z. B. die häufig angebotenen belegten Brötchen. Diese werden tagesaktuell ganz unterschiedlich belegt und teils auf individuellen Wunsch gefertigt.
Pflicht zur Angabe ab Ende 2014
Einen weiteren Anlass für die Marktbegehung sah der Handel auch mit Blick auf die Ende 2014 greifende Pflicht zur Angabe der Allergene bei loser Ware, wie sie in der Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV) geregelt ist. Zudem ist in der Verordnung eine Möglichkeit zur nationalen Ausgestaltung gegeben. Allzu restriktive Vorgaben, resultierend aus der neuen Rechtsgrundlage, könnten dazu führen, dass die Sortimente im Bedienungsbereich deutlich eingeschränkt werden müssten. Die Angebotsvielfalt an Frische, auch was saisonale und regionale Sortimente betrifft, könnte zulasten der Verbraucher deutlich zurückgehen. Zudem müssten die Thekenbetreiber auf standardisierte Ware zurückgreifen, was die Attraktivität der Theken deutlich einschränken würde.
Anzumerken ist an dieser Stelle, dass es gerade auch für kleine Fachhändler (z. B. Feinkosthandel, Fischfachhandel) spezielle Herausforderungen gibt, weshalb diese die Allergeninformationen heute allenfalls für ein Kernsortiment bereitstellen und ansonsten auf Anfrage mündlich Auskunft geben.
Flexibilität auch künftig nötig
Vor diesem Hintergrund ist der Handel der Überzeugung, dass mögliche neue Vorgaben auch mit Blick auf den nationalen Regelungsbereich der LMIV mit der notwendigen Flexibilität ausgestattet werden sollten, sodass auch künftig in geeigneter Weise über Allergene informiert werden kann. Hierfür wird sich der BVL auch weiterhin einsetzen und erhofft sich hier die Unterstützung durch das BMELV.