Der Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels e.V. (BVL)

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Allergeninformation praktikabel gestalten!

In der Lebensmittelinformation-Verordnung (LMIV) ist eine Pflicht zur Allergeninformation bei sogenannter „loser Ware“ ab Ende 2014 festgeschrieben. Wie die Informationspflicht ausgestaltet wird, kann national geregelt werden. In Unterstützung einer nationalen Ausgestaltung übermittelten Handel, Handwerk und Gastronomie dem Bundesernährungsministerium (BMELV) einen ersten gemeinsamen Vorschlag.

Dieser soll dazu beitragen, dass bewährte Informationsmedien sowie eine flexible Information für spezifische Sortimentsbereiche erhalten bleiben.

In den zurückliegenden Monaten hatten sich der BVLH mit Handelshäusern, Handwerk (Bäcker, Fleischer und Konditoren) sowie Gastronomie wiederholt zusammengesetzt, um praktikable Lösungsansätze für eine nationale Ausgestaltung der Allergeninformation zu erarbeiten. Erste Ansätze wurden zudem mit dem Deutschen Allergie- und Asthmabund (DAAB) diskutiert.

Handel, Handwerk und Gastronomie einig

Übergreifender Konsens bestand bei den betroffenen Wirtschaftsbranchen, die nationale Ausgestaltung der Allergeninformation im Rahmen einer Anpassung der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung möglichst flexibel und unter Erhalt der bestehenden Informationsmedien zu gestalten. Hingegen sollte eine Allergeninformation nicht erforderlich sein, so der Vorschlag, wenn sich die Bezeichnung des Lebensmittels (z.B. „Eiersalat“) eindeutig auf den betreffenden Stoff oder das betreffende Erzeugnis bezieht oder das Erscheinungsbild des Lebensmittels auf das Vorhandensein schließen lässt.

Vielfalt der Informationsmedien sichern

Weiter heißt es im Vorschlag, dass die Allergeninformation auf einem Schild auf dem Lebensmittel oder in dessen Nähe, in einem Aushang, in Speise- oder Getränkekarten oder Preisverzeichnissen, in einer schriftlichen Aufzeichnung, auf elektronischem Wege, über Fußnotenhinweise, mündlich oder in sonstiger geeigneter Weise erfolgen kann. Dabei sollte sichergestellt sein, dass die Information den Verbrauchern vor dem Kauf der Ware unmittelbar zugänglich ist und eine eindeutige Zuordnung zur jeweiligen Ware ermöglicht.

Im Falle von mündlicher Information sollte diese auf Verlangen der zuständigen Behörde schriftlich nachzuweisen sein. Auf den Zugang zu dieser Information ist an einer gut sichtbaren Stelle deutlich, gut lesbar und gegebenenfalls dauerhaft hinzuweisen, so der Vorschlag.

Flexibilität bei eigener Herstellung nötig

Abweichend von der skizzierten Allergeninformation sollte bei Lebensmitteln, die regelmäßig mit wechselnden Rezepturen hergestellt werden, in Lebensmittelkategorien zusammengefasst über die üblicherweise in diesen Kategorien verwendeten Allergene informiert werden können.

Ebenso abweichend sollte bei Lebensmitteln, die tagesaktuell, angebotsbedingt oder aus vergleichbaren Gründen mit abweichenden Rezepturen hergestellt werden, nur über die üblicherweise verwendeten Allergene informiert werden, wenn über die tatsächlich verwendeten Stoffe oder Erzeugnisse dieses Anhangs das Personal Auskunft geben kann. Hierauf sollte ein entsprechender schriftlicher Hinweis erfolgen.

Bedientheken mit Angebotsvielfalt erhalten

Die Ansätze für abweichende Regelungen jenseits der Standardware sind dringend notwendig, um die Allergeninformation insbesondere bei eigener handwerklicher Fertigung praktikabel zu halten. Beispiele hierfür sind eigene Salate, Fleisch- und Fischzubereitungen, belegte Brötchen und Produkte der heißen Theke. Hier kann es immer wieder Abweichungen in den Rezepturen geben, je nach Verfügbarkeit der Zutaten und spezifischen Kundenwünschen.

Flexibilität ist daher dringend nötig, um die Angebotsvielfalt im Bedienthekenbereich zu erhalten. Gelingt dies nicht, könnte das Angebot an Frische, auch was saisonale und regionale Sortimente betrifft, zulasten der Verbraucher deutlich zurückgehen. Zudem müssten die Thekenbetreiber auf standardisierte Ware zurückgreifen, was die Attraktivität der Theken deutlich einschränken würde.

Schulterschluss und Unterstützung nötig

Vor diesem Hintergrund wird der Handel gemeinsam mit Handwerk und Gastronomie in die anstehenden Gespräche mit BMELV und DAAB gehen, damit die Vorgaben zur Allergeninformation mit der notwendigen Flexibilität ausgestattet werden, sodass auch künftig in praktikabler Weise über Allergene informiert werden kann. Hierfür wird sich der BVLH einsetzen und erhofft sich hier die Unterstützung aller Akteure.