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Der BVLH Politikbrief erscheint alle drei Monate und bietet einen kompakten Überblick über aktuelle politische Entwicklungen mit Relevanz für den Lebensmittelhandel in Berlin und Brüssel. Im Fokus stehen ausgewählte Themenkomplexe, die vertieft analysiert werden. Darüber hinaus zeigt der Newsletter auf, wie der BVLH den Dialog mit politischen und wirtschaftlichen Entscheidungsträgern auf nationaler und europäischer Ebene gestaltet. Abonnieren Sie hier auf dieser Seite unten.

3/2026
AUF DEM TISCH
Neues aus Berlin:
Tierhaltungskennzeichnungsgesetz: EU-Notifizierungsverfahren verlängert

Mit der Einreichung des Referentenentwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (THKG) in das europäische Notifizierungsverfahren ist das Gesetzgebungsverfahren in eine entscheidende Phase eingetreten. Der Entwurf wurde gegenüber der Verbändebeteiligung nicht mehr geändert und in der vorliegenden Fassung an die Europäische Kommission übermittelt. Er enthält wesentliche Weiterentwicklungen des bestehenden Gesetzes, insbesondere die Einbeziehung ausländischer Erzeugnisse, die Ausweitung des Anwendungsbereichs auf weitere Produktkategorien sowie die Außer-Haus-Verpflegung. Diese Elemente werden von der Wirtschaft grundsätzlich als wichtige Voraussetzungen für eine wirksame und flächendeckende Tierhaltungskennzeichnung bewertet. Dennoch haben sich die betroffenen Wirtschaftsverbände in einer gemeinsamen Positionierung auf weiteren Anpassungsbedarf verständigt, insbesondere im Hinblick auf Praxistauglichkeit, Kennzeichnung der Produkte, Bürokratieabbau und eine rechtssichere sowie europarechtskonforme Ausgestaltung des Gesetzes.
Dass der Entwurf in seiner vorliegenden Fassung europarechtlich noch nicht abschließend belastbar ist, zeigt sich im laufenden EU-Notifizierungsverfahren. Um den Mitgliedstaaten mehr Zeit für ausführliche Stellungnahmen zu geben, hat die Europäische Kommission die Stillhaltefrist von regulär drei Monaten auf sechs Monate bis zum 12. November 2026 verlängert.
Von den Mitgliedstaaten wird unter anderem Kritik an der Übertragung deutscher Kontrollstandards geäußert. Auch die vorgesehenen Anforderungen an die Einbeziehung früher Lebensphasen bei importierten Ferkeln stoßen in mehreren Mitgliedstaaten auf erhebliche Vorbehalte, da sie als potenzielles Hemmnis für den freien Warenverkehr bewertet werden. Nach derzeitigen Informationen haben unter anderem Dänemark, die Niederlande, Lettland, Estland und Frankreich entsprechende Kritik verlauten lassen. Weitere Eingaben von Mitgliedstaaten sowie europäischen Branchenverbänden werden erwartet.
Ein Inkrafttreten der Novelle zum 1. Januar 2027 erscheint derzeit nicht mehr realistisch. Vielmehr dürfte zunächst mit einer gesetzlichen Verschiebung des Anwendungsbeginns zu rechnen sein, um der Bundesregierung ausreichend Zeit für Anpassungen am Gesetzentwurf zur Berücksichtigung der Kritik aus den europäischen Mitgliedstaaten einzuräumen. Abzuwarten bleibt auch, inwieweit die Kritikpunkte aus den Mitgliedstaaten neuen Diskussionsbedarf innerhalb der Bundesregierung und des Bundestages auslöst.
Weiterführende Informationen:
Kritische Infrastrukturen: BVLH reicht Stellungnahme zum Entwurf der KRITIS-Verordnung ein

Die Sicherung der Versorgung der Bevölkerung ist eine zentrale staatliche Aufgabe. Angesichts geopolitischer Krisen und wachsender Sicherheitsrisiken gewinnen der Schutz kritischer Infrastrukturen und die Versorgungssicherheit der Bevölkerung zunehmend an Bedeutung. Für die Lebensmittelversorgung spielt der Lebensmitteleinzelhandel (LEH) eine Schlüsselrolle: mit seinen Logistik-, Lager- und Vertriebsstrukturen stellt er täglich die Versorgung der Bevölkerung sicher und ist damit ein unverzichtbarer Partner für eine resiliente Krisenvorsorge.
Das Bundesinnenministerium hat am 26. Mai 2026 einen Referentenentwurf für eine KRITIS-Verordnung vorgelegt. Die Verordnung setzt die Vorgaben des im März 2026 in Kraft getretenen KRITIS-Dachgesetzes um und legt Berechnungsmethoden für die Einstufung kritischer Infrastrukturen fest. Der BVLH hat sich an der Verbändeanhörung beteiligt und eine Stellungnahme eingereicht.
Für den LEH zeichnet sich ab, dass vor allem Großlager in den Anwendungsbereich fallen, nicht jedoch die einzelnen Filialen. Dies ist grundsätzlich sachgerecht, da die umfangreichen Anforderungen an IT-Sicherheit und Resilienz für einzelne Handelsstandorte kaum umsetzbar wären. Der LEH begrüßt, dass der Referentenentwurf am Schwellenwert von 500.000 zu versorgenden Einwohnern festhält. Dadurch bleiben KRITIS-Pflichten auf tatsächlich kritische Anlagen beschränkt und kleine sowie mittlere Unternehmen werden nicht unverhältnismäßig belastet.
Kritisch sieht der LEH hingegen:
- die Möglichkeit, Schwellenwerte künftig per Rechtsverordnung abzusenken;
- die fehlende Klarstellung, dass KRITIS-Pflichten ausschließlich für die identifizierte kritische Anlage bzw. den jeweiligen Anlagenverbund gelten und nicht auf sämtliche Filialen eines Unternehmens ausgeweitet werden;
- zusätzliche Melde- und Nachweispflichten, sofern diese nicht konsequent mit den bestehenden Vorgaben der europäischen Richtlinie zur Netz- und Informationssicherheit (NIS-2) und des Gesetzes über das Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik (BSIG) harmonisiert werden;
- Bestrebungen einzelner Bundesländer, durch Sonderregelungen von bundesweit einheitlichen KRITIS-Standards abzuweichen.
Aus Sicht des LEH kommt es nun darauf an, den weiteren Rechtsrahmen praxistauglich und verhältnismäßig auszugestalten. Dazu gehören verlässliche Schwellenwerte, eine klare Abgrenzung der betroffenen Anlagen sowie eine enge Verzahnung mit bestehenden regulatorischen Vorgaben. Gleichzeitig sollte die Expertise der betroffenen Branchen frühzeitig in den weiteren Verordnungsprozess einfließen. Nur so lassen sich Sicherheitsanforderungen entwickeln, die die Resilienz kritischer Infrastrukturen wirksam stärken, ohne unnötige Bürokratie oder zusätzliche Belastungen für Unternehmen sowie Verbraucherinnen und Verbraucher zu erzeugen. Der BVLH wird weiterhin mit den politischen Stakeholdern im direkten Austausch bleiben, um auch im Krisenfall eine optimale Versorgungssicherheit zu gewährleisten.
Weiterführende Informationen:
Lebensmittelsicherheit: Dauerbeköderung bleibt unverzichtbar
Seit dem 1. Juli 2026 ist die sogenannte Befallsunabhängige Dauerbeköderung (BUD) mit antikoagulanten Rodentiziden in Deutschland verboten. Zwar dürfen vorhandene Produkte noch für eine Übergangszeit von einem Jahr verwendet werden, nach deren Aufbrauchen ist jedoch Schluss. Was zunächst wie eine technische Regulierungsänderung erscheint, hat erhebliche Auswirkungen für die Sicherstellung der Lebensmittelsicherheit entlang der gesamten Lebensmittelwertschöpfungskette.
Schadnager stellen eine ernste Gefahr für die Lebensmittelsicherheit dar. Ratten und Mäuse können Krankheitserreger übertragen, Lebensmittel verunreinigen und Schäden an Gebäuden sowie technischen Anlagen verursachen. Befälle führen zudem zu vermeidbaren Lebensmittelverlusten und schaffen hygienisch untragbare Zustände.
Deshalb müssen Nagerbefälle konsequent und ohne Verzögerung bekämpft werden. Entscheidend ist jedoch vor allem die Prävention. Antikoagulante Rodentizide zählen seit Jahrzehnten zu den wirksamsten Instrumenten der Schadnagerbekämpfung und spielen insbesondere bei der Vorbeugung eine zentrale Rolle. Viele Akteure entlang der Lebensmittelversorgungskette sehen daher den Wegfall der Dauerbeköderung als Risiko für die Lebensmittelsicherheit. Die zuständigen Bundesbehörden begründen das Verbot der Dauerbeköderung unter anderem mit der Verfügbarkeit mechanischer Schlagfallen als Alternative. Aus fachlicher Sicht ist diese Einschätzung jedoch fragwürdig. Bislang fehlen ausreichende wissenschaftliche Nachweise dafür, dass Schlagfallen antikoagulante Köder gleichwertig ersetzen können. Studien zeigen vielmehr begrenzte Erfolgsaussichten. Hinzu kommt, dass Ratten und Mäuse ausgeprägte Lernfähigkeiten besitzen und Fallen gezielt meiden können. Die Praxis und wissenschaftliche Erkenntnisse sprechen daher dafür, dass eine erfolgreiche Schadnagerbekämpfung unterschiedliche Methoden erfordert und nicht auf ein einzelnes Instrument beschränkt werden sollte.
Während die nationalen Einschränkungen bereits gelten, wird auf EU-Ebene weiterhin über die Zukunft der sogenannten Permanentbeköderung („Use Case 11“) diskutiert. Sollte dieser Verwendungszweck aus der europäischen Wirkstoffzulassung gestrichen werden, würde die Grundlage für eine Dauerbeköderung mit antikoagulanten Produkten in allen Mitgliedstaaten entfallen. Der Lebensmittelhandel und weitere Akteure der Wertschöpfungskette setzen sich deshalb für praktikable Lösungen ein. Ein von der Lebensmittelbranche vorgelegter Vorschlag ("Qualifiziertes Befallsrisiko") sähe vor, die Dauerbeköderung bei einem nachweislich erhöhten Befallsrisiko weiterhin zu ermöglichen. Eine Entscheidung wurde im zuständigen EU-Gremium, dem Standing Committee on Biocidal Products, bislang nicht getroffen; die Beratungen werden wohl im Herbst fortgesetzt.
Für die kommenden Monate wird auf EU-Ebene entscheidend sein, eine wissenschaftsbasierte und praxisgerechte Regulierung zu erreichen, die unterschiedliche Risikolagen berücksichtigt. Lebensmittelsicherheit, Verbraucherschutz und Versorgungssicherheit dürfen nicht geschwächt werden. Nur mit einem ausgewogenen Instrumentarium und wirksamen Präventionsmaßnahmen können die hohen Standards im Verbraucherschutz langfristig gewährleistet werden. Wer Prävention einschränkt, erhöht Risiken.
Aus Handelssicht sollten politische Entscheidungen daher wissenschaftliche Erkenntnisse und die praktische Realität gleichermaßen berücksichtigen.
Weiterführende Informationen:
Neues aus Brüssel:
Neue Genomische Techniken (NGTs): EU schafft neuen Rechtsrahmen
Mit der Verabschiedung des Rechtsrahmens für Neue Genomische Techniken (NGTs) hat das Europäische Parlament im Juni 2026 die letzte politische Hürde genommen. Die neuen Regelungen traten im Juli 2026 in Kraft und markieren einen grundlegenden Wandel im europäischen Gentechnikrecht. Ziel ist es, Innovation, Nachhaltigkeit und Vorsorgeprinzip miteinander zu verbinden. Die EU verfolgt mit der Reform mehrere strategische Ziele: neue Züchtungsmethoden sollen dazu beitragen, Kulturpflanzen schneller an klimatische Veränderungen anzupassen, die Resilienz gegenüber geopolitischen Krisen zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Landwirtschaft zu erhöhen.
Herzstück des neuen Rechtsrahmens ist die Unterscheidung zwischen NGT1- und NGT2-Pflanzen:
- NGT1-Pflanzen weisen geringfügige genetische Veränderungen auf, die auch durch natürliche Prozesse oder konventionelle Züchtung entstehen könnten. Nach einer Prüfung werden sie weitgehend konventionell gezüchteten Pflanzen gleichgestellt. Ausgenommen sind jedoch Pflanzen mit Herbizidtoleranz oder insektiziden Eigenschaften.
- NGT2-Pflanzen enthalten komplexere genetische Veränderungen und verbleiben im bestehenden Gentechnikrecht. Für sie gelten weiterhin umfangreiche Zulassungsverfahren, Risikobewertungen und regulatorische Anforderungen.
Mit dieser Differenzierung will die EU moderne Züchtungsmethoden gezielter regulieren und gleichzeitig ein hohes Schutzniveau aufrechterhalten. Der Einsatz von NGTs im ökologischen Landbau bleibt ausgeschlossen. Technisch unvermeidbare Beimischungen von NGT1-Material sollen jedoch nicht automatisch als Verstoß gewertet werden. Die EU-Kommission will die Auswirkungen auf den Ökolandbau daher weiter beobachten.
NGT-Verfahren sollen grundsätzlich patentierbar bleiben, sofern sie nicht auf natürlichen Eigenschaften oder rein biologischen Verfahren beruhen. Gleichzeitig sieht die Regulierung Schutzmechanismen gegen eine zunehmende Marktkonzentration vor und erhält ausdrücklich das Recht der Landwirte auf Nachbau. Damit sollen Innovationsförderung und fairer Wettbewerb miteinander vereinbart werden.
Mitte Juli veröffentlichte die EU-Kommission ihre sogenannte Implementierungsstrategie. In ihr bündelt sie die Umsetzung in acht Handlungsfelder (u.a. Leitlinien, Patente, IT-Systeme usw.). Der Großteil der daraus resultierenden Rechtsakte muss bis zum Anwendungsbeginn im Sommer 2028 legislativ implementiert werden. Schon in diesem Jahr will die Kommission Patentmaßnahmen und Kommunikationsaktivitäten starten. Entscheidend wird nun sein, wie sich die neuen Kategorien in der Praxis bewähren und ob die regulatorischen Erleichterungen tatsächlich zu marktfähigen Innovationen führen.
Die Bewertung von NGTs wird entlang der Lebensmittelwertschöpfungskette kontrovers diskutiert. Laut jüngster Äußerung des BMLEH gibt es keine Spielräume für weitergehende nationale Koexistenzmaßnahmen (zusätzliche Kennzeichnungsvorschriften). Dies steht im Gegensatz zu einem aktuellen Gutachten des VLOG, welches hier nationale Möglichkeiten als rechtmäßig betrachtet. Während Landwirtschaft und Züchtungsforschung teils großes Potenzial sehen, fordern Verbraucherorganisationen größtenteils mehr Transparenz und Kennzeichnung. Der Ökolandbau und Umweltorganisationen äußern zudem Bedenken hinsichtlich Koexistenzfragen und Vorsorgeprinzip.
Innerhalb des Handels gibt es gegenwärtig differenzierte Sichtweisen auf das Thema und die Notwendigkeit einer zusätzlichen Kenntlichmachung von Züchtungsmethoden in der Kategorie NGT1. Die grundsätzliche Einordung aus Handelssicht ist in einem BVLH-Positionspapier zusammengefasst. Der BVLH wird die nationale Umsetzung und öffentliche Debatte eng begleiten und sich politisch einbringen.
Weiterführende Informationen:
EmpCo-Richtlinie: Ein Wendepunkt für Umweltaussagen auf Produkten

Bei der europäischen Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den grünen Wandel (EmpCo) bestehen derzeit noch viele offene Fragen und Rechtsunsicherheiten bei der Verwendung von Umweltangaben bei Werbemitteln, Websites, Produktverpackungen (Food und Non-Food) und sonstigen Nachhaltigkeitsversprechen. Ziel der Richtlinie ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor irreführendem Greenwashing zu schützen:
- Begriffe wie „grün“, „öko“, „klimafreundlich“ oder „nachhaltig“ sind ohne Nachweis einer anerkannten hervorragenden Umweltleistung verboten. Solche Leistungen müssen durch staatliche Zeichen (z. B. Blauer Engel, EU-Ecolabel) belegt werden.
- Unternehmenseigene Nachhaltigkeitslabels dürfen nur noch verwendet werden, wenn sie auf einem unabhängigen Zertifizierungssystem beruhen.
- Werbeaussagen, die suggerieren, ein Produkt sei aufgrund von CO₂-Kompensation (Offsetting) klimaneutral oder -positiv, sind künftig unzulässig. Zulässig bleiben nur Aussagen über tatsächliche Emissionsreduktionen in der eigenen Wertschöpfungskette.
- Zukunftsbezogene Nachhaltigkeitsversprechen (z. B. „Klimaneutral bis 2030“) sind nur noch erlaubt, wenn ein klarer, öffentlich einsehbarer Umsetzungsplan existiert.
- Es ist verboten, ein gesamtes Produkt als nachhaltig zu bewerben, wenn sich die Umweltleistung nur auf einen Teilaspekt (z. B. nur die Verpackung) bezieht.
- Über Haltbarkeit und Reparierbarkeit von Produkten muss künftig klar informiert werden.
Die Richtlinie ist ab dem 27. September 2026 verbindlich anzuwenden. Ab diesem Zeitpunkt müssen alle Umweltaussagen und Nachhaltigkeitssiegel in der B2C-Kommunikation den neuen Anforderungen entsprechen. Problematisch ist, dass die Regelungen auch für bereits produzierte Produkte und Materialien gelten. Da gesetzliche Abverkaufsfristen für Altbestände fehlen, verlieren nicht konforme Produkte und Verpackungen ab dem Stichtag ihre Verkehrsfähigkeit, was im schlimmsten Fall zur Vernichtung einwandfreier Ware führt. In Deutschland erfolgt die Rechtsdurchsetzung vor allem durch Verbände und Mitbewerber über Abmahnungen. Da diese nicht an die EU-Leitlinien für eine verhältnismäßige Durchsetzung gebunden sind, drohen Händlern bei nicht rechtzeitig aus dem Verkauf genommenen Altbeständen Abmahnungen, Bußgelder, Ordnungsgelder und Gewinnabschöpfungen.
Es gilt nun sicherzustellen, dass Deutschland den eingeschlagenen Weg von EU-Nachbarländern mit privatrechtlicher Durchsetzung aufgreift. So etablierte bspw. die Republik Österreich eine dreijährige Übergangsregelung für Altbestände. Gemäß dieser können Ansprüche aufgrund eines Verstoßes innerhalb besagter drei Jahre nicht geltend gemacht werden, wenn die betroffenen Waren vor dem 27. September 2026 in Verkehr gebracht wurden. Der Lebensmittelhandel und zahlreiche weitere Akteure entlang der Wertschöpfungskette stehen daher seit Monaten in engem Austausch mit den zuständigen politischen Entscheidungsträgern, um praktikable Übergangslösungen zu erreichen und unnötige Lebensmittelabfälle sowie rechtliche Unsicherheiten zu vermeiden.
Weiterführende Informationen:
Gemeinsame Agrarpolitik 2028-2034: EU reformiert Finanzierung

Die EU-Kommission hat im Juli 2025 ihre Vorschläge für eine einfachere, zielgerichtetere und zukunftsorientierte Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) für die Zeit nach 2027 veröffentlicht. Mit den GAP-Vorschlägen wurden auch die Pläne für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen bis 2034 veröffentlicht. Die Kommission schlägt eine grundlegende Neugestaltung des EU-Haushalts vor und plant für die Förderperiode 2028–2034 tiefgreifende Reformen. Ziel ist es, die Einkommen der Landwirtinnen und Landwirte zu sichern, bezahlbare Lebensmittel zu gewährleisten und gleichzeitig Umwelt sowie Klima schützen. Dafür ist eine Kombination aus Anreizen, Investitionen und Verpflichtungen vorgesehen. Im Fokus stehen eine gezieltere und gerechtere Förderung der Landwirtschaft, stärkere Unterstützung für Junglandwirtinnen und Junglandwirte sowie die Stärkung ländlicher Räume und von Innovationen.
Dafür sollen nach den Vorschlägen der Europäischen Kommission die bisherigen Fonds und Förderprogramme der GAP im gemeinsamen Fördertopf über sogenannte “Nationale und Regionale Partnerschaftspläne” (NRPPs) integriert werden.
Konkret soll die Förderstruktur u. a. die folgenden Inhalte umfassen:
- Die Landwirtinnen und Landwirte erhalten weiterhin eine Einkommensstützung durch zweckgebundene Mittel von mindestens 300 Mrd. EUR.
- Die Mitgliedstaaten können außerdem den Fonds für „Nationale und regionale Partnerschaften“ – ausgestattet mit insgesamt 865 Mrd. EUR – nutzen, um die verbleibenden GAP-Maßnahmen zu finanzieren, die sie umsetzen müssen, beispielsweise um die Konnektivität in ländlichen Gebieten zu verbessern oder das Unternehmertum im ländlichen Raum zu fördern.
- Um Landwirtinnen und Landwirten zu helfen, die Auswirkungen von Störungen auf den Agrarmärkten zu bewältigen, hat die Kommission die Mittel für die Krisenreserve verdoppelt. Sie heißt künftig einheitliches Sicherheitsnetz, ist mit 6,3 Mrd. EUR ausgestattet und ausschließlich für Landwirtinnen und Landwirte vorgesehen.
- Darüber hinaus werden aus dem neuen Fonds für Wettbewerbsfähigkeit zusätzliche Mittel für Forschung und Innovation im Agrarsektor bereitgestellt.
- Außerdem wird ein größeres einheitliches Sicherheitsnetz in Höhe von 6,3 Mrd. EUR für den Siebenjahreszeitraum eingerichtet, um Landwirtinnen und Landwirte im Falle von Marktstörungen zu unterstützen: Dies ist praktisch eine Verdopplung der im Rahmen der derzeitigen GAP verfügbaren Krisenreserve.
Es ist zu erwarten, dass die EU-Agrarpolitik zumindest auch indirekte Auswirkungen auf die Lebensmittellieferkette, insbesondere auf Sortimente, Preisbildung und Kosten haben wird. Insbesondere sind Auswirkungen auf Produktionskosten durch Umstellungen bei Direktzahlungen und an Auflagen gekoppelte Umweltleistungen denkbar sowie eine Stärkung regionaler Wertschöpfungsketten durch nationale Strategiepläne.
Um den Verhandlungsprozess pünktlich zum Beginn der neuen Förderperiode am 01. Januar 2028 abzuschließen, müssen sich das Europäische Parlament und der Rat bis spätestens 2027 auf einen Kompromisstext geeinigt haben. Der BVLH wird die weiteren Verhandlungen eng im Blick behalten und darauf achten, dass die Interessen des Handels gewahrt bleiben.
Weiterführende Informationen:
UNTER DER LUPE
Ernährungspolitik zwischen Markteingriff, Prävention und Eigenverantwortung
1. Hintergrund: Bedeutung von Gesundheit und ausgewogener Ernährung
Das Thema Gesundheit gewinnt in unserer Gesellschaft zunehmend an Bedeutung. Im Zuge eines achtsameren Lebensstils rücken Bewegung und Ernährung immer stärker in den Fokus der Bürgerinnen und Bürger. 10.000 Schritte am Tag oder Wearables zur Überprüfung des Schlafverhaltens begleiten das optimierende Gesundheitsbewusstsein der Gesellschaft. Ebenso ist Ernährung, die lange Zeit nur der reinen Energiezufuhr des Körpers diente, heutzutage Ausdruck von Individualität, Lebensstil und persönlichen Werten. Ernährungstrends wie Superfoods, funktionale Lebensmittel, ballaststoffreiche Produkte oder fermentierte Lebensmittel verdeutlichen den Wandel.
Eine bewusste und ausgewogene Ernährung inkludiert vielfältige Lebensmittel und ist ein „sowohl als auch“ und kein „entweder, oder“. Sie besteht nach den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) zu etwa 75 % aus pflanzlichen und 25 % aus tierischen Lebensmitteln und orientiert sich beispielsweise an der mediterranen Ernährung oder der Planetary Health Diet.
Diese Entwicklung spiegelt sich auch in der Politik wider. Ernährung rückt zunehmend in den Fokus gesundheitspolitischer Debatten. Diskutiert werden unter anderem eine Steuer auf zuckerhaltige Getränke, höhere Steuern auf Genussmittel, Werbebeschränkungen sowie die gesundheitliche Bewertung hochverarbeiteter Lebensmittel (Ultra-Processed Foods, UPF). Ziel der Politik ist es, gesundheitsfördernde Konsumentscheidungen zu unterstützen und ernährungsbedingten Erkrankungen vorzubeugen.
An der Schnittstelle zwischen landwirtschaftlicher Erzeugung, Lebensmittelwirtschaft und Verbraucherinnen und Verbrauchern übernimmt der deutsche Lebensmitteleinzelhandel (LEH) eine zentrale Rolle bei der Versorgung der Bevölkerung. Mehrere Millionen Kunden besuchen deutschlandweit wöchentlich mehr als 37.000 Geschäfte des LEH. Durch seine vielfältige Sortimentsgestaltung ermöglicht der Handel individuelle Ernährungsweisen – von omnivor über flexitarisch bis vegan oder auch bei Unverträglichkeiten – und unterstützt eine ausgewogene Ernährung.
Weiterführende Informationen:
2. Aktuelles Gesundheitsniveau in Deutschland und der Welt
Ernährung hat einen entscheidenden Einfluss auf Gesundheit und Wohlbefinden. Ungünstige Ernährungsgewohnheiten wirken sich sowohl kurzfristig als auch langfristig negativ auf den Körper aus. Während ein Mangel an Nährstoffen, wie etwa ein Eisenmangel, Konzentration und Leistungsfähigkeit beeinträchtigen kann, erhöht insbesondere der regelmäßige Verzehr von zu viel Fett, Salz und Zucker das Risiko für metabolische Erkrankungen.
Die in Deutschland verbreitete „westliche“ Ernährungsweise mit einem hohen Anteil an Zucker, Fertigprodukten und gesättigten Fetten trägt – gemeinsam mit Bewegungsmangel – zur Entstehung sogenannter nichtübertragbarer Krankheiten (non-communicable disease, NCD) bei. Dazu zählen etwa Übergewicht und Adipositas (Fettleibigkeit), Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Diabetes.
Nach dem Mikrozensus 2025 ist jede/r zweite Deutsche übergewichtig (53,4 %). 17,9 % der Deutschen gelten als adipös. Allgemein ist das durchschnittliche Körpergewicht eines Erwachsenen in Deutschland zwischen 2017 und 2025 um 1,3 kg angestiegen. Von großer Bedeutung ist die Entwicklung im Kindes- und Jugendalter. Übergewicht in jungen Jahren erhöht das Risiko für lebenslange Gesundheitsprobleme und ernährungsbedingte Erkrankungen. In Deutschland zeigen die KiGGS- und EsKiMo-Studien, dass Kinder und Jugendliche insgesamt zu wenig gesundheitsfördernde und zu viele gesundheitlich ungünstige Lebensmittel verzehren. Laut KiGGS Welle 2 sind 15,4 % der 3- bis 17-Jährigen in Deutschland übergewichtig, 5,9 % haben eine Adipositas. Weltweit nahm der Anteil der adipösen Kinder und Jugendlichen im Alter von 5-19 Jahren zwischen 2000 und 2022 zu. Laut dem UNICEF 2025 Child Nutrition Report waren im Jahr 2000 30 % adipös (58 Millionen von 194 Millionen), 2022 lag der Anteil bei 42 % (163 Millionen von 391 Millionen). Besonders häufig betroffen sind Kinder aus sozial benachteiligten Familien.
Laut der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) leben aktuell 9,3 Millionen Menschen in Deutschland mit Diabetes – 2023 waren es 8,9 Millionen Menschen. Die DDG prognostiziert eine jährliche Wachstumsrate von 450 Tsd. Neuerkrankungen. Darüber hinaus nimmt auch der Bewegungsmangel in unserer Gesellschaft zu. Weltweit waren 2022 rund 31 % der Erwachsenen körperlich inaktiv. Im Jahr 2000 lag der Anteil bei 23,4%. Dies belastet nicht nur die Gesundheit, sondern verursacht auch volkswirtschaftliche Kosten. Um diesen Entwicklungen entgegenzuwirken, fördert der Bund im Rahmen des Nationalen Aktionsplans „IN FORM“ seit 2008 Maßnahmen für gesunde Ernährung und mehr Bewegung. Ziel ist es, Gesundheitskompetenz zu stärken und die Entstehung ernährungs- und bewegungsbedingter Erkrankungen langfristig zu reduzieren.
Weiterführende Informationen:
- Deutsches Ärzteblatt: Übergewichtigkeit bei Erwachsenen (2026)
- RKI: KiGGS-Studien (2026)
- RKI: EsKiMo II Forschungsbericht (2020)
- UNICEF: Child Nutrition Report 2025 (2025)
- Bundeszentrum Kita- und Schulverpflegung: Adipositas bei Kindern und Jugendlichen (2025)
- RKI: Sozialräumliche Unterschiede von Übergewicht und Adipositas im Vorschulalter (2026)
- Deutsche Diabetes Gesellschaft: Factsheet 2026 (2026)
- Deutsches Zentrum für Diabetesforschung: Zahlen und Fakten (2024)
- RKI: Bewegung und Bewegungsförderung in Deutschland (2025)
- “In Form”: Nationaler Aktionsplan (2026)
3. Ernährungspolitische Ansätze weltweit
Weltweit versuchen immer mehr Länder, politisch Einfluss auf eine ausgewogene Ernährung der Bevölkerung zu nehmen und gesundheitsfördernde Konsumentscheidungen zu begünstigen. Dabei setzen Regierungen nicht nur auf Aufklärungsangebote und freiwillige Maßnahmen, sondern nehmen auch regulatorische Eingriffe vor. Am weitesten verbreitet sind gestaffelte Abgaben auf zuckergesüßte Getränke sowie Alkoholsteuern bzw. hohe Verbrauchsteuern auf alkoholische Getränke. Ergänzend setzen zahlreiche Staaten auf Werbebeschränkungen und/oder -verbote für ungesunde Lebensmittel und alkoholische Produkte, wobei Umfang und rechtliche Verbindlichkeit der Maßnahmen deutlich variieren. Während Länder wie Mexiko, das Vereinigte Königreich, Portugal, Frankreich und die Niederlande Zucker- und Alkoholsteuern sowie Regulierungen bei der Lebensmittelwerbung eingeführt haben, haben Norwegen und Dänemark ihre Zuckersteuern unter anderem aufgrund von Kauftourismus und hoher Verwaltungslasten wieder abgeschafft.
Weiterführende Informationen zur Zuckersteuer:
Einen detaillierten Überblick über die einzelnen Regelungen, Ausgestaltung und Besonderheiten der Länder bietet die nachfolgende Tabelle:
4. Ernährungspolitische Maßnahmen in Deutschland
Auch in Deutschland wurden in den vergangenen Jahren unterschiedliche politische Ansätze zur Förderung einer ausgewogenen und bewussten Ernährung diskutiert und umgesetzt. Dabei bewegte sich die Debatte zwischen freiwilligen Maßnahmen und regulatorischen Eingriffen:
- Eine zentrale Maßnahme ist die im Dezember 2018 verabschiedete NRI. Im Rahmen der NRI haben sich Hersteller und Handel freiwillig verpflichtet, den Zucker-, Salz- und Fettgehalt vieler Produkte zu reduzieren, ohne dabei deren charakteristische Eigenschaften grundlegend zu verändern. Die Ergebnisse werden im Produktmonitoring des Max-Rubner-Instituts dokumentiert und zeigen insbesondere bei Zucker und Salz messbare Fortschritte. Obwohl die Strategie 2025 ausgelaufen ist, hat das BMLEH bereits ihre Fortführung angekündigt. Der BVLH engagiert sich darüber hinaus im Begleitforum der NRI.
- Im November 2020 wurde die erweiterte Nährwertkennzeichnung Nutri-Score eingeführt. Deutschland schloss sich damit mehreren europäischen Ländern an, darunter Frankreich, Belgien und Luxemburg. Seitdem können Lebensmittelhersteller und Handelsunternehmen die Kennzeichnung auf freiwilliger Basis auf ihren Produkten verwenden. Derzeit ist der Nutri-Score vornehmlich auf den Eigenmarken des Handels zu finden. Er beschreibt die Nährwertprofile von verarbeiteten Produkten und ermöglicht damit ihren Vergleich innerhalb einer Warengruppe, um Verbraucherinnen und Verbrauchern die Auswahl der ernährungsphysiologisch günstigeren Lebensmittel zu erleichtern. So lange kein EU-weit einheitliches Modell der erweiterten Nährwertkennzeichnung vorliegt, will das BMLEH weiter auf die freiwillige Teilnahme der Wirtschaft setzen.
- In der vergangenen Legislaturperiode wurde die Einführung eines Kinder-Lebensmittel-Werbegesetz (KLWG) diskutiert. Das Gesetz sollte an Kinder gerichtete Werbung für Lebensmittel mit einem hohen Zucker-, Fett- oder Salzgehalt einschränken. Das Vorhaben wurde zwar nicht umgesetzt, Werbebeschränkungen bleiben dennoch Teil der aktuellen politischen Debatte.
Weiterführende Informationen:
5. Aktuelle Regulierung in Deutschland: Zuckersteuer im Fokus

Die aktuelle Bundesregierung setzt gegenwärtig vielfältige steuerpolitische Maßnahmen im Bereich der Lebensmittel und Genussmittel um. Dazu zählen etwa eine Erhöhung der Tabaksteuer sowie eine höhere Steuer auf bestimmte alkoholhaltige Getränke.
Im Fokus steht die Einführung einer gestaffelten Steuer auf zuckergesüßte Getränke nach dem Vorbild des Vereinigten Königreichs. Die Bundesregierung folgt damit den Empfehlungen der Finanzkommission Gesundheit von März 2026. Das im Juli 2026 von Bundestag und Bundesrat verabschiedete GKV-Stabilisierungsgesetz sieht vor, dass der Bundeszuschuss zum Gesundheitsfonds erhöht wird und die haushalterische Gegenfinanzierung auch durch die geplante Einführung der Zuckersteuer erfolgen soll.
Das Bundesfinanzministerium (BMF) erarbeitet derzeit die konkrete Ausgestaltung der Zuckersteuer, geht jedoch in seinen aktuellen Überlegungen über die Empfehlungen der Finanzkommission Gesundheit hinaus. Dies verstärkt den Eindruck, dass mit der Zuckersteuer möglichst hohe zusätzliche Einnahmen für den Bundeshaushalt generiert werden sollen. Diskutiert werden folgende Punkte:
- 26 ct pro Liter bei 5-8 g Zucker pro 100 ml, wobei die Herabsetzung des Schwellenwertes auf unter 5g pro 100 ml geprüft wird;
- 32 ct pro Liter bei > 8 g Zucker pro 100 ml;
- Prüfung des Einbezugs von mit Sirup und/oder Süßstoff gesüßte Getränke;
- Prüfung der Ausweitung der Zuckersteuer auf alkoholische Getränke und Milchmischgetränke.
Die Zuckersteuer soll nach derzeitigen Plänen bereits zum 1. Januar 2027 eingeführt werden. Der Bund rechnet dadurch im kommenden Jahr mit Mehreinnahmen von 650 Mio. €. Ab 2028 ist in Folge von Reformulierungen laut BMF jährlich mit Mehreinnahmen von 450 Mio. € zu rechnen. Diese sollen den gesetzlichen Krankenkassen zugutekommen und nicht zweckgebunden in Präventionsmaßnahmen fließen.
Positionen zur Zuckersteuer
Die Einführung einer Zuckersteuer hat eine kontroverse Debatte entfacht. Befürworter sehen darin ein wirksames Instrument, um den Konsum stark zuckerhaltiger Produkte zu reduzieren und gleichzeitig Anreize für Produktreformulierungen zu setzen:
- Die SPD-Bundestagsfraktion spricht sich in einem Positionspapier von Juni 2026 für eine Herstellerabgabe auf stark zuckerhaltige Produkte aus, ergänzt unter anderem um strengere Regeln für Energydrinks sowie einen stärkeren Kinder- und Jugendschutz.
- Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem im Juni 2026 in den Bundestag eingebrachten Antrag die Bundesregierung auf, zeitnah einen Gesetzentwurf zur Einführung einer zweckgebundenen Herstellerabgabe auf zuckergesüßte Erfrischungsgetränke vorzulegen.
- Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert in ihrem Positionspapier “Die gesunde Wahl zur leichten machen” von Juni 2026 ebenfalls die Einführung einer Herstellerabgabe auf Süßgetränke. Darüber hinaus spricht sie sich für weitere regulatorische Maßnahmen aus. Die vzbv fordert verbindliche Reduktionsziele für Zucker, Fett und Salz in Fertiglebensmitteln, gesetzliche Obergrenzen für den Gehalt an Fett, Salz und Zucker in Kinderprodukten sowie für Werbebeschränkungen für Lebensmittel mit viel Zucker, Fett und Salz, die sich an Kinder richten.
Demgegenüber wird die Einführung einer Zuckersteuer von verschiedenen Akteuren aus Politik und Wirtschaft kritisch betrachtet und dessen Nutzen infrage gestellt. Auch die vorgezogene Einführung im Jahr 2027 wird moniert:
- Wenngleich die CDU/CSU als Regierungspartei die Zuckersteuer mit ihrer Zustimmung zum GKV-Stabilisierungsgesetz im Juli 2026 politisch mitträgt, hadert sie dennoch mit ihrer Einführung, da CDU/CSU Steuererhöhungen vor der Bundestagswahl ausgeschlossen haben.
- Eine große Allianz aus 37 Verbänden (darunter die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie und der Lebensmittelverband Deutschland) stellten sich bereits im April 2026 in einem gemeinsamen Schreiben gegen einen Bundesratsantrag aus Schleswig-Holstein zur Einführung einer Zuckersteuer. Die Verbändeallianz verweist auf die aus ihrer Sicht bislang fehlende Evidenz für die Wirksamkeit einer Zuckersteuer und betont stattdessen die Erfolge der NRI.
- Die Getränkeindustrie verweist ebenfalls auf die bereits erzielten Fortschritte bei der Zuckerreduktion im Rahmen der NRI und warnt davor, dass eine Zuckersteuer zu zusätzlichen Belastungen für Unternehmen und Verbraucherinnen und Verbraucher führt. Da ihre Wirksamkeit nicht belegt sei, wäre die Zuckersteuer gesundheitspolitisch lediglich Symbolpolitik. Darüber hinaus monieren die Spitzenverbände der Getränkewirtschaft das Vorziehen der Zuckersteuer auf 2027. Dies sei ein Affront gegen den Mittelstand und berge unter anderem ein hohes Kosten-Risiko für die Betriebe.
Die Handelshäuser bewerten die von der Politik geplante Zuckersteuer unterschiedlich. Die genaue Positionierung des BVLH wird derzeit auf Fachebene abgestimmt. Der BVLH wird den weiteren politischen Prozess eng begleiten und sich entsprechend politisch einbringen.
Weiterführende Informationen:
- SPD-Bundestagsfraktion: Positionspapier (2026)
- Bündnis 90/Die Grünen-Bundestagsfraktion: Drucksache 21/6659 (Antrag) (2026)
- vzbv: Positionspapier zu NRI (2026)
- Verbändeallianz: Schreiben zur Zuckersteuer (2026)
- Getränkeindustrie: Offener Brief zur Zuckersteuer (2026)
Zeitplan
Dem Vernehmen nach will das BMF noch im August 2026 Eckpunkte zur Zuckersteuer veröffentlichen. Diese könnten den Bundestagsfraktionen als Formulierungshilfe dienen, sodass die Zuckersteuer mit dem Haushaltsbegleitgesetz auf den Weg gebracht werden könnte. Die Bundesregierung verfolgt damit einen hochambitionierten Zeitplan: Das parlamentarische Verfahren soll im September 2026 beginnen und bereits Mitte Oktober 2026 abgeschlossen werden, sodass die Zuckersteuer am 1. Januar 2027 in Kraft treten könnte.
Allerdings weisen die Zollbehörden darauf hin, dass dieser Termin allein aus organisatorischen Gründen kaum zu halten sein dürfte. Aufgrund der kurzen Vorlaufzeit bliebe den zuständigen Behörden nicht genügend Zeit, die erforderlichen administrativen und technischen Voraussetzungen zu schaffen. Vor diesem Hintergrund wird als alternatives Datum für das Inkrafttreten der 1. Juli 2027 diskutiert. Die Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft hält sogar einen Start frühestens im vierten Quartal 2027 für realistisch, um einen reibungslosen Vollzug sicherzustellen.
6. Ausblick
Die ernährungspolitische Debatte in Deutschland wird in den kommenden Monaten und Jahren weiter an Dynamik gewinnen. Neben der Einführung einer Zuckersteuer werden verstärkt auch weitergehende Regulierungsmaßnahmen in den Bereichen Alkohol, Tabak und Lebensmittelwerbung diskutiert werden. Gleichzeit zeigt sich, dass zentrale Handlungsfelder wie die Ernährungsbildung bislang politisch unterbelichtet sind. Um eine bewusste und ausgewogene Ernährung nachhaltig in der Bevölkerung zu verankern, bedarf es einer Stärkung von Ernährungskompetenz und Gesundheitswissen in allen Bevölkerungsgruppen. Der LEH wird daher auf einen evidenzbasierten und ausgewogenen Maßnahmenmix aus Information, Bildung, Produktinnovation und Eigenverantwortung hinwirken, sich weiterhin konstruktiv in die politische Debatte einbringen und sein eigenes Engagement zur Förderung einer bewussten und ausgewogenen Ernährung ambitioniert fortsetzen.
IM DIALOG

Bildquelle: BVLH
Politisches Frühstück im Deutschen Bundestag: Resilienz und Wettbewerbsfähigkeit der Lebensmittelkette stärken
Wie können Versorgungssicherheit, Resilienz und Wettbewerbsfähigkeit entlang der Lebensmittelkette in wirtschaftlich und geopolitisch herausfordernden Zeiten gestärkt werden? Diese Frage stand im Mittelpunkt des politischen Frühstücks des BVLH und HDE mit Vertreterinnen und Vertretern aus Politik und Wirtschaft.
Im Austausch wurde deutlich, dass der intensive Wettbewerb im deutschen Lebensmittelhandel maßgeblich dazu beiträgt, Lebensmittel für Verbraucherinnen und Verbraucher bezahlbar zu halten. Die aktuell niedrige Nahrungsmittelinflation von 0,4 Prozent unterstreicht die hohe Leistungsfähigkeit der Branche auch in einem anspruchsvollen Marktumfeld.
Ein weiterer Schwerpunkt war die anstehende Revision der EU-Richtlinie über unlautere Handelspraktiken (UTP). Der BVLH stellte hierzu die Ergebnisse eines Regulierungsgutachtens vor, das die zunehmende regulatorische Fragmentierung im EU-Binnenmarkt beleuchtet und die Wirksamkeit einzelner Maßnahmen zur Verbesserung der Erzeugerpreise kritisch bewertet. In der Diskussion wurde die Bedeutung eines stärker harmonisierten Binnenmarkts sowie einer konsequenten Ausrichtung der UTP-Regelungen auf ihren ursprünglichen Zweck betont: den Schutz kleiner landwirtschaftlicher Betriebe vor unlauteren Handelspraktiken.
Wichtige politische Impulse gaben MdB Johannes Steiniger (CDU/CSU), MdB Dr. Franziska Kersten (SPD) und MdB Dr. Ophelia Nick (Bündnis 90/Die Grünen), die ihre Sicht auf die aktuellen Herausforderungen und möglichen Lösungsansätze einbrachten.
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Bildquelle: Heine.
VDF und BVWS-Jahrestagung: Der Handel als Partner der Fleischwirtschaft
Bei der diesjährigen Jahrestagung des Verbands der Fleischwirtschaft (VDF) und dem Bundesverband Deutscher Wurst- und Schinkenproduzenten (BVWS) diskutierten Vertreterinnen und Vertreter aus Wirtschaft und Politik über die Bedeutung und aktuellen Herausforderungen der Fleischbranche. Neben einer Keynote-Speech von Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) betonte BVLH-Präsident Björn Fromm in seinem Vortrag die große Bedeutung der Fleischwirtschaft für den deutschen Lebensmittelhandel und unterstrich dabei die Erfolge der partnerschaftlichen Zusammenarbeit der vergangenen Jahre.
Fromm warb für mehr Sachlichkeit und einen fairen Interessenausgleich zwischen Landwirtschaft, Verarbeitung und Handel. Komplexe Marktentwicklungen ließen sich nicht durch einfache Schuldzuweisungen erklären. Am Beispiel des Schweinefleischmarktes machte er deutlich, wie internationale Warenströme, Exportabhängigkeiten und politische Rahmenbedingungen die Preisbildung beeinflussen.
Zugleich hob Fromm hervor, dass neben dem Preis auch Geschmack, Mehrwert und vor allem Vertrauen die Kaufentscheidung der Verbraucherinnen und Verbraucher nachhaltig beeinflussen. Statt populistischer Debatten und gegenseitiger Schuldzuweisungen braucht es einen offenen Dialog, glaubwürdige Kommunikation und einen realistischen Blick auf die gesamte Lebensmittelwertschöpfungskette.

Bildquelle: BVLH
European Food Forum in Brüssel: Tierwohl in der Lieferkette
Wie der Übergang zu mehr Tierwohl in der EU gelingen kann, ohne Wettbewerbsfähigkeit und Verbraucherorientierung zu beeinträchtigen, stand Mitte Mai im Mittelpunkt einer Diskussion des European Food Forum im Europäischen Parlament in Brüssel.
Laura Schönmeier, Senior-Referentin für Agrarpolitik und Tierwohl beim BVLH, stellte das deutsche Modell der Initiative Tierwohl (ITW) sowie die Haltungsform-Kennzeichnung vor. Beide Instrumente zeigen, wie sich Fortschritte beim Tierwohl praxisnah und marktbasiert umsetzen lassen.
In der Diskussion wurde deutlich, dass ein erfolgreicher Wandel nur durch das Zusammenspiel aller Akteure entlang der Wertschöpfungskette gelingt. Die ITW ermöglicht eine breite Umsetzung konkreter Verbesserungen in der Tierhaltung, während die Haltungsform Transparenz schafft und Verbraucherinnen und Verbrauchern Orientierung bietet:
- Tierwohl muss entlang der gesamten Lieferkette gedacht werden – von der landwirtschaftlichen Erzeugung bis zum Konsum.
- Breite und stabile Finanzierungsmechanismen sichern die Umsetzung von Tierwohlmaßnahmen in der Praxis.
- Klare Kennzeichnungssysteme stärken informierte Kaufentscheidungen und fördern die Nachfrage nach höheren Tierwohlstandards.
- Die ITW hat gezeigt, dass Verbesserungen in der Breite erreichbar sind.
- Die Haltungsform kann auch auf europäischer Ebene als Koordinatensystem dienen, das nationale Labels integriert und so grenzüberschreitende Transparenz ermöglicht.
Der Austausch – unter anderem mit den Europaabgeordneten Stefan Köhler (EVP) und Kristian Vigenin (S&D) – machte deutlich: Fortschritte beim Tierwohl erfordern keine Gegensätze zwischen Markt und Regulierung, sondern intelligente Lösungen, die beides verbinden. Der kontinuierliche Dialog auf europäischer Ebene bleibt dabei entscheidend.

Bildquelle: © Santiago Engelhardt/Lebensmittel Praxis
Regional-Star 2026: Zukunft regionaler Wertschöpfungsketten
Beim Regional-Star 2026 von der Lebensmittel Praxis und Grünen Woche diskutierten Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Landwirtschaft und Handel über die Zukunft regionaler Wertschöpfungsketten. Im Rahmen der Veranstaltung wurden zudem herausragende Regionalkonzepte ausgezeichnet. Der BVLH unterstützte den Branchenwettbewerb auch in diesem Jahr und wirkte in der Jury mit.
Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) betonte zu Beginn der Veranstaltung die strategische Bedeutung regionaler Wertschöpfungsketten für die Versorgungssicherheit und wirtschaftliche Stabilität in Deutschland. Um regionale Strukturen zu stärken und landwirtschaftliche Betriebe zu entlasten, sei ein konsequenter Bürokratieabbau erforderlich. Darüber hinaus hob er die Gemeinschaftsverpflegung als wichtigen Ansatz hervor, um regionale Produkte im Alltag zu verankern.
Im anschließenden Vortrag machte BVLH-Hauptgeschäftsführer Philipp Hennerkes deutlich, dass Regionalität weit über die reine Herkunft eines Produkts hinausgeht und insbesondere eine Vertrauensfrage ist. Der Handel übernimmt dabei eine wichtige Rolle, indem er durch transparente Herkunftsangaben und Storytelling regionale Produkte sichtbarer macht. Gleichzeitig wurde deutlich, dass Regionalität und offene Märkte kein Widerspruch sind. Vielmehr geht es darum, regionale Strukturen innerhalb eines wettbewerblichen und europäischen Marktes zu stärken.
In der nachfolgenden Diskussionsrunde mit Herrn Hennerkes, MdB Markus Höner (CDU) und Stefanie Sabet, DBV-Generalsekretärin, wurden unter anderem folgende Aspekte hervorgehoben:
- Regionale Wertschöpfungsketten leisten einen wichtigen Beitrag zur Krisenresilienz.
- Es braucht ein Zusammenspiel aus Landwirtschaft, Politik und Handel, um Vertrauen zu stärken und marktfähige Lösungen zu schaffen.
- Praktikable politische Rahmenbedingungen ohne starre Quoten sind notwendig, um regionale Strukturen zu stärken.
- Direkte Kooperationen zwischen Erzeugerinnen und Erzeugern und Handel sind für eine erfolgreiche Vermarktung regionaler Produkte von Bedeutung.

Bildquelle: BVLH
Neues Dialogformat: Erster BVLH Morning Coffee in Brüssel
Kurz vor der parlamentarischen Sommerpause hat unser Verband Mitte Juli mit dem ersten BVLH Morning Coffee ein neues Format für den Austausch zwischen Politik und deutschem Lebensmittelhandel in Brüssel gestartet.
Gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitsebene aus dem Europäischen Parlament sowie von Bundes- und Landesebene in Brüssel wurden in ungezwungener Atmosphäre aktuelle und künftige Dossiers mit Bedeutung für die Lebensmittelwertschöpfungskette beleuchtet.
Im Mittelpunkt standen Themen, die die Branche derzeit besonders bewegen:
- resiliente Lieferketten angesichts globaler Krisen,
- Lebensmittelsicherheit,
- nachhaltige Produktkennzeichnung,
- die Rolle des Handels im europäischen Binnenmarkt.
Die Veranstaltung machte deutlich, wie wichtig der offene Dialog ist, um unterschiedliche Perspektiven zusammenzuführen und tragfähige Lösungen für aktuelle Herausforderungen zu entwickeln. Nach dem gelungenen Auftakt freuen wir uns bereits auf eine Fortsetzung des BVLH Morning Coffee.

Bildquelle: HBB
Brandenburger Sommerabend
Gemeinsam mit dem Handelsverband Berlin Brandenburg e.V. (HBB) war der BVLH Ende Juni beim Sommerabend der Brandenburger Landesregierung und des Wirtschaftsforums Brandenburg erstmals mit einem Stand vertreten und illustrierte die Leistungen des deutschen Lebensmittelhandels auf Landes- und Bundesebene.
Auch Ministerpräsident Dr. Dietmar Woidke besuchte bei seinem Rundgang unseren Stand. Gemeinsam sprachen BVLH-Hauptgeschäftsführer Philipp Hennerkes und HBB-Hauptgeschäftsführer Nils Busch-Petersen mit dem Ministerpräsidenten über die aktuellen Herausforderungen der regionalen Landwirtschaft im Kontext globaler Märkte und Warenströme. Dabei ergab sich die Gelegenheit, die Partnerschaft des Handels und der Brandenburger Produzentinnen und Produzenten vorzustellen und die Bedeutung regionaler Lebensmittelwertschöpfungsketten zu erörtern.
Auswahl anstehender Termine und Dialoganlässe (September bis Oktober 2026)
- Erstes BVLH-Format “Politik trifft Handelspraxis” mit HDE Bayern und HDE Hessen (vsl. 4.9 und 11.9.)
- BMLEH/KLAV: Dialogforum Private Haushalte (17.9.)
- Europaabgeordneten-Dinner in Kehl und Straßburg-Woche von BVLH und HDE (14.-18.9.)
- BVLH Präsidium mit politischem Gast (23.9.)
- Parlamentarischer Abend des HDE (23.9.)
- Teilnahme Norddeutscher Ernährungsgipfel in Rostock (24.9.)
- European Retail Policy Exchange in Stockholm (24.-25.9.)
- Teilnahme Fit for Biodiversity Conference in Brüssel (6.-7.10.)
- 25 Jahre QS (12.10.)

