Ausgabe #7
Initiative zur Überprüfung der Mindesthaltbarkeitsangaben sinnvoll
Der Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels e. V. (BVLH) begrüßt den aktuellen Vorstoß mehrerer EU-Länder, eine Reihe lang haltbarer Lebensmittelprodukte von der Pflicht, ein Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) tragen zu müssen, auszunehmen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass diese Befreiung für jedes in Frage kommende Produkt einzeln geprüft wird. Die Lebensmittelsicherheit darf auf keinen Fall gefährdet werden. Unter dieser Bedingung kann es sinnvoll sein, vor dem Hintergrund eines nachhaltigen und verantwortungsvollen Umgangs mit Lebensmitteln in privaten Haushalten, auf das MHD zu verzichten.
Diskutiert wird, dass MHD für lang haltbare Lebensmittel wie Tee, Kaffee, Reis, trockene Pasta und viele Konservenprodukte zu streichen. Bereits heute sind beispielsweise frisches Obst und Gemüse, Speiseeis in Portionspackungen, frische zum unmittelbaren Verzehr hergestellte Backwaren oder Kaugummi von der MHD-Kennzeichnungspflicht befreit.
Forum Nachhaltiger Kakao – Vereinsgründung treibt breite Vernetzung voran
Am 13. Mai 2014 trafen sich die Mitglieder des Forums Nachhaltiger Kakao zu ihrer ersten Mitgliederversammlung in Berlin. Die formale Gründung des Vereins war bereits im April erfolgt. Zu den Gründungsmitgliedern zählen die Handelshäuser Lidl, REWE und tegut … . Stellvertretend für den Lebensmittelhandel ist der Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels (BVLH) ebenfalls Mitglied.
Weitere namhafte Unternehmen, Verbände und Stiftungen aus der Kakao-, Schokoladen- und Süßwarenindustrie, Organisationen der Zivilgesellschaft sowie Ministerien (BMEL und BMZ) sind dem Verein beigetreten, der aktuell rund 50 Mitglieder vorweisen kann. „Die Institutionalisierung wird dem Kakaoforum und dem Zusammenspiel aller Stakeholder weitere Schubkraft verleihen. Sie ermöglicht dem Forum, sich künftig noch breiter und internationaler zu vernetzen sowie seine Ziele noch stringenter zu verfolgen“, so Christian Mieles, BVLH-Geschäftsführer und Mitglied im Vorstand des Kakaoforums.
Die Nachhaltigkeitsziele des Kakaoforums sind hoch gesteckt. So wollen die beteiligten Unternehmen und Institutionen die ökonomischen, ökologischen und sozialen Aspekte im Kakaoanbau, insbesondere die Lebensumstände der Kakaobauern und ihrer Familien, verbessern. Gleichzeitig soll der Anteil nachhaltiger erzeugten Kakaos erhöht werden, um den steigenden Bedarf der Wirtschaft zu decken.
„Tour de Matjes“ startet am 12. Juni in Bremen
Am 12. Juni 2014 startet die inzwischen 31. „Tour de Matjes“ in Bremen. Von dort aus wird der Matjes traditionell „in die Republik getragen“. Passend zum „bremischen Brauch“ startet auf dem Domshof die öffentliche Übergabe der ersten Fässer des neuen holländischen Matjes an die Landesvorsitzenden des deutschen Fischfachhandels durch den Präsidenten der Bremischen Bürgerschaft, Christian Weber.
Lebensmittelfachschule ist AZAV zertifiziert
Durch die Zertifizierung nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) weist sich die food akademie als Experte des Arbeitsmarktes aus und ist jetzt in der Lage, Maßnahmen der Arbeitsförderung durch Förderung der Bundesagentur für Arbeit durchzuführen.
Die Regelungen verfolgen das Ziel, die Qualität von Arbeitsmarktdienstleistungen und damit die Leistungsfähigkeit und Effizienz des arbeitsmarktpolitischen Fördersystems nachhaltig zu verbessern. Um dieses Ziel zu erreichen, können nur solche Träger zugelassen werden, die unter anderem ihre Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachweisen, qualifiziertes Personal einsetzen und ein System zur Sicherung der Qualität anwenden.
Als staatlich anerkannte Ergänzungsschule hat sich die Neuwieder Lebensmittelfachschule somit zusätzlich zu den Anforderungen der Rheinland-Pfälzischen Schulaufsicht ein eigenes Qualitätsmanagementsystem erarbeitet.
Zu den ersten Gratulanten zählten daher auch Monika Hahn von der ADD Koblenz - Schulaufsicht und Jörg Müller, Vizepräsident des Bundesverbandes des deutschen Lebensmittelhandels und Hauptgesellschafter der Trägergesellschaft der Lebensmittelfachschule, der food akademie Neuwied.
Einbeziehung von Gratis-Zugaben bei der Bildung des Grundpreises rechtens
Die Einbeziehung von Gratis-Zugaben bei der Bildung des Grundpreises ist rechtens. Das entschied in letzter Instanz der Bundesgerichtshof, in dem er die Revision gegen ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts Köln abwies. Der Leitsatz des bereits im Oktober 2013 gefällten Urteils, dessen Begründung aber erst kürzlich veröffentlicht wurde, lautet: „Es stellt keinen Verstoß gegen § 2 Abs. 1 Satz 1 PAngV dar, wenn ein Lebensmittel-Einzelhandelsunternehmen den Grundpreis im Sinne dieser Vorschrift auf der Basis der Gesamtmenge der abgegebenen Waren (hier: inklusive von zwei "GRATIS" angebotenen Flaschen eines Erfrischungsgetränks) zum beworbenen Endpreis errechnet.“ (BGH, Urteil vom 31. 10. 2013 - I ZR 139/12)
In dem konkreten Fall wurde per Zeitungsanzeige dafür geworben, beim Kauf eines Kastens mit Erfrischungsgetränken (12 Flaschen zu je einem Liter Inhalt) gratis zwei Ein-Liter Flaschen zusätzlich zu erhalten. Der angegebene Grundpreis wurde dann auf der Basis von 14 anstatt von 12 Litern berechnet und in der Anzeige ausgezeichnet.
In seiner Revisionsbegründung folgt der BGH der Auffassung des OLG Köln. Das Berufungsgericht begründete seine Entscheidung unter anderem damit, dass „die erstrebte Vereinfachung von Preisvergleichen mit anderen Angeboten von Erfrischungsgetränken nur dann erreicht werden (kann), wenn auch die zusätzlich gratis angebotenen beiden Flaschen bei der Berechnung des Grundpreises mitgezählt werden“. Der Kunde würde in den Preisvergleich trotz ihrer unentgeltlichen Abgabe auch die beiden „gratis“-Flaschen einbeziehen, weil sie für ihn denselben Gegenwert wie die zu bezahlenden Flaschen hätten. Weiter führten die OLG-Richter aus: „Demgegenüber würde die Grundpreisangabe das gesetzgeberische Ziel (nahezu) nicht erreichen, wenn … verlangt würde, der Berechnung lediglich 12 Flaschen zugrunde zu legen. …Der Kunde müsste, um einen brauchbaren Vergleich vornehmen zu können, seinerseits die beiden Flaschen in den Grundpreis aufwendig einrechnen, um die vom Gesetz erstrebte Vergleichsgrundlage zu haben. Das wäre mit dem gesetzlichen Ziel einer Vereinfachung der Vergleichbarkeit verschiedener Angebote nicht zu vereinbaren.“
Der Volltext des BGH-Urteils ist unter folgendem Link zu finden: www.openjur.de/u/686141.html
GfK-Konsumklima: Anschaffungsneigung legt leicht zu
Mit einem Plus von 0,9 Punkten im Vergleich zum Vormonat, legt die Anschaffungsneigung im Mai dieses Jahres wieder etwas zu. Wie die Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) in ihrem aktuellen Konsumklima-Index berichtet, weist der Indikator 49,5 Zähler auf und liegt damit knapp 12 Punkte über seinem entsprechenden Vorjahreswert.
Damit könne die Konsumneigung ihr hohes Niveau klar bestätigen, stellt die GfK fest. Stabile Beschäftigungsaussichten sowie damit einhergehend steigende Einkommen in Verbindung mit einer sehr moderaten Inflation seien die perfekten inländischen Rahmenbedingungen für eine hohe Konsumneigung. Auch von der Sparneigung kämen in diesem Monat keinerlei Impulse, da sich diese nahezu unverändert zeige.
Der Gesamtindikator prognostiziere für Juni 2014 einen Wert von 8,5 Punkten nach ebenfalls 8,5 Zählern im Mai. Das Konsumklima setze damit seine überaus stabile Entwicklung fort, resümiert die GfK.
Mai 2014
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