Der Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels e.V. (BVL)

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Ausgabe #21

Praxisgerechte Lebensmittelinformation

Die Kennzeichnungsvorschriften für lose Thekenware und Ladenpackungen treten voraussichtlich noch 2016 in Kraft. Lebensmittel, die zum unmittelbaren Verkauf vorverpackt und Kunden zur Selbstbedienung angeboten werden, so genannte Ladenpackungen, müssen voraussichtlich auch künftig keine Nährwertkennzeichnung tragen. Diese Ausnahme von den Kennzeichnungsvorschriften bei Lebensmitteln wurde jetzt durch eine entsprechende Vorschrift im Entwurf einer endgültigen Durchführungsverordnung zur Lebensmittelinformationsverordnung bestätigt. Das gleiche gilt auch für die Regelungen zur Allergeninformation bei loser Ware. Auf Basis einer Verschriftlichung (Thekenkladde, aber auch elektronische Medien) kann das Bedienpersonal die Kunden auch weiterhin mündlich über Allergene informieren, solange ein gut sichtbarer Aushang auf dieses Informationsangebot hinweist.

Eine ähnlich flexible Lösung fordert der Lebensmittelhandel vom zuständigen Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) auch bei der deutlich weniger sensiblen Zusatzstoff-Kennzeichnung. Sowohl bei loser Thekenware als auch bei Ware, die zum unmittelbaren Verkauf vorverpackt wird, kann der nationale Gesetzgeber gemäß der EU-weit gültigen Lebensmittelinformationsverordnung die Details der Kennzeichnung regeln. Deutschland hat von dieser Erlaubnis Gebrauch gemacht und Teile der beschriebenen Vorschriften bereits in einer vorläufigen Verordnung erlassen. Der vom BMEL nun vorgelegt Entwurf befindet sich aktuell in der Abstimmung und soll noch in diesem Jahr in Kraft treten.


Kakaoforum auf gutem Weg

Das Forum Nachhaltiger Kakao verzeichnet sichtbare Fortschritte. Anlässlich der Mitgliederversammlung am 19. April in Berlin informierte die Initiative über erste Erfolge. So habe der Anteil von nachhaltig erzeugtem Kakao in den Süßwaren, die von den Forumsmitgliedern 2015 in Deutschland verkauft wurden, bereits 49 Prozent betragen. Auch auf seinem Weg, die Lebensbedingungen der Kakaobauern und ihrer Familien zu verbessern, ist das Kakaoforum ein Stück weiter vorangekommen. So werden in der ersten Phase des Projektes PRO-PLANTEURS 12.000 Kakaobauern im Südosten der Côte d’Ivoire in nachhaltigem Kakaoanbau, wirtschaftlicher Betriebsführung und Verbesserung ihrer Ernährung geschult.

Das freiwillige Engagement von Süßwarenindustrie, Lebensmitteleinzelhandel, Zivilgesellschaft und Partnerländern erfuhr daher auch Lob von der Politik. So hob Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt das Forum Nachhaltiger Kakao in seiner Eröffnungsrede als beispielhaft für die Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung hervor.

Gemeinsam mit dem BVLH engagieren sich die Handelsunternehmen Aldi Nord, Aldi Süd, Edeka, Lidl, Rewe Group und Tegut im Forum.


Neue EU-Studie zu Lebensmittelverlusten: Handel wirft am wenigsten weg

In der Europäischen Union landen jährlich etwa 88 Millionen Tonnen Lebensmittel im Wert von rund 143 Milliarden Euro im Abfall. Legt man diese Menge auf jeden EU-Bürger um, sind das 173 Kilogramm. Diese Daten umfassen sowohl die essbaren als auch den nicht essbaren Bestandteile von Lebensmitteln (z.B. Orangenschalen). Private Haushalte verursachen mit 46,5 Millionen Tonnen den größten Anteil der Lebensmittelabfälle. Es folgen die Sektoren Verarbeitung (16,9 Millionen Tonnen), Food-Service (10,5 Mio. t.), Primärproduktion (9,1 Mio.t) sowie Groß und Einzelhandel (4,6 Mio. t).

Ermittelt hat diese aktuellen Ergebnisse das EU-Projekt zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen mit dem Titel „Fusions“. Die Wissenschaftler weisen jedoch auf die hohe Unsicherheit der Ergebnisse hin. Grund sei die lückenhafte Datenlage. So hätten Zahlen in ausreichender Qualität nur in einem Viertel der EU-Mitgliedstaaten vorgelegen. Daraus ergebe sich für die Schätzung des Abfallaufkommens für die gesamte EU eine signifikante Unsicherheit von plus/minus 14 Millionen Tonnen.

Zur besseren Datenerfassung haben die Forscher deshalb ein Handbuch zur Quantifizierung von Lebensmittelabfällen entwickelt. Es soll die EU-Mitgliedstaaten dabei unterstützen, mittels eines standardisierten Quantifizierungsansatzes verlässlichere Daten auf jeder Stufe der Lebensmittellieferkette zu sammeln und in vergleichbare Erfassungssysteme einzuspeisen. Das Handbuch befasst sich mit drei Kernmaßnahmen: Quantifizierung von verschwendeten Lebensmitteln auf jeder Stufe der Lieferkette, Kombination sektoraler Messungen mittels eines gemeinsamen Rahmens auf nationaler Ebene sowie Übermittlung der nationalen Quantifizierungsergebnisse in kohärentem und vergleichbarem Format.

Die Ergebnisse des Projekts „Fusions“ können hier abgerufen werden. Das Quantifizierungs-Handbuch steht unter folgendem Link zur Verfügung.


Spendenzwang nicht zielführend

Erneut spricht sich der Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels gegen ein Gesetz aus, das die Handelsunternehmen bei Lebensmittelspenden zur Zusammenarbeit mit karitativen Organisationen verpflichtet. Eine gesetzliche Regelung wurde kürzlich, dieses Mal von der Verbraucherschutzministerkonferenz, abermals ins Spiel gebracht. Nach Auffassung des BVLH ist ein solches Spendenzwangsgesetz jedoch nicht zielführend. Die Zusammenarbeit, vor allem mit den mehr als 900 lokalen Tafelorganisationen, funktioniert bereits auf freiwilliger Basis sehr gut. Der Ausbau dieser Partnerschaft in der jüngsten Vergangenheit hat sogar wesentlich dazu beigetragen, dass der Senkung von Nahrungsmittelverlusten im Lebensmittelhandel mehr Aufmerksamkeit beigemessen wird. Darüber hinaus ist eine Zwangsverpflichtung unverhältnismäßig. Sie stellt einen erheblichen Eingriff in die unternehmerische Freiheit dar, der durch den zu erwartenden Ertrag nicht gerechtfertigt ist, da auf der Stufe Lebensmittelhandel die geringsten Verluste innerhalb der gesamten Lebensmittelkette anfallen.


EU-Parlament will die Zulassung von Glyphosat einschränken

Nach dem Willen des Europa-Parlaments soll die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Glyphosat nicht um weitere 15 Jahre verlängert werden. In einer Entschließung zu einem Verordnungsentwurf der EU-Kommission, der die Erneuerung der Genehmigung des Wirkstoffs vorsieht, plädierten die Abgeordneten für eine Verlängerung der Zulassung um lediglich sieben Jahre. Zugleich forderten sie zusätzliche Informationen über mögliche gesundheitsschädliche Wirkungen von Glyphosat. Der Beschluss des EU-Parlaments ist rechtlich allerdings nicht bindend. Die finale Entscheidung über den Verordnungsentwurf treffen die Experten des sogenannten „Ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel“. Dieses Gremium wird von den EU-Mitgliedsstaaten besetzt. Falls es dort keine absolute Mehrheit gibt, entscheidet die EU-Kommission.

Bundesumweltministerin Barbara Hendricks hatte vor der Abstimmung im EU-Parlament erklärt, Berlin werde nur grünes Licht geben, wenn sichergestellt sei, dass alle Risiken bei der Anwendung glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel auf ein vertretbares Maß reduziert würden. Der Wirkstoffe stecke in vielen Pflanzenschutzmitteln und werde zu oft eingesetzt. Die Grünen verwiesen darauf, dass die Weltgesundheitsorganisation Glyphosat als „wahrscheinlich krebserregend“ einstuft.

Die Entschließung des Parlaments ist hier abrufbar.


April 2016 


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