Ausgabe #20
Magen oder Mülleimer? Das MHD hilft bei der Entscheidung
Der Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels spricht sich für die Beibehaltung des Mindesthaltbarkeitsdatums aus. Die Angabe, verbunden mit der Information zu den richtigen Aufbewahrungsbedingungen, ist eine wichtige Hilfe für Verbraucher, um einschätzen zu können, ob ein Lebensmittel noch genießbar ist oder nicht. Das ist vor allem bei kühlpflichtigen Produkten wichtig, die bei falscher Lagerung einem höheren Verderbsrisiko ausgesetzt sind. Bestimmte Produkte in Zukunft anstatt mit einem MHD mit einem „echten Verfallsdatum“ zu kennzeichnen, ist keine Lösung. Milch oder Schinken tragen heute mit gutem Grund ein MHD, da sie ein geringeres Verderbsrisiko haben als zum Beispiel frisches Hackfleisch. Wichtiger wäre es, die Missverständnisse, die bei vielen Verbrauchern in Bezug auf das MHD zu herrschen scheinen, durch Information und Aufklärung zu reduzieren. Bei Lebensmitteln, wo die Abschaffung des Mindesthaltbarkeitsdatums die Sicherheit nicht gefährdet, wie beispielsweise bei lange haltbaren Produkten wie Kaffee, Teig- oder Dosenwaren, kann der Verzicht hingegen eine sinnvolle Maßnahme sein, um einen nachhaltigen Umgang mit Lebensmitteln zu fördern.
Hintergrund dieser Positionierung ist ein Interview, in dem Bundesernährungsminister Christian Schmidt erklärt hat, er wolle das MHD zu einer „qualifizierten Verbraucherinformation“ weiterentwickeln. Demnach soll auf die Verpackungen zum Beispiel von Milch oder Schinken „ein echtes Verfallsdatum gedruckt werden, nach dem diese Produkte tatsächlich nicht mehr genießbar wären.“
Minister Schmidt sprach sich außerdem für den Einsatz intelligenter Verpackungen aus, die beispielsweise mit Hilfe elektronischer Chips ermitteln, wie sich das Produkt von Tag zu Tag verändert und die anhand einer Farbskala von Grün bis Rot zeigen, wie es um die Verzehrbarkeit steht. Jeder Verbraucher könne dann selbst entscheiden, bis zu welchem Grad er das Nahrungsmittel noch verwenden wolle.
Der BVLH vertritt dazu die Auffassung, dass intelligente Verpackungen in Zukunft durchaus dabei helfen könnten, die Güte eines Produktes beurteilen zu können. Diese Technologie muss aber zuverlässig funktionieren, wozu sicherlich noch einiges an Forschung notwendig ist. Außerdem müsste sie breit verfügbar sein und sie dürfte das Produkt nicht unverhältnismäßig verteuern.
Tierschutz ist eine Gemeinschaftsaufgabe
Nur eine Minderheit der Europäer ist der Meinung, dass der Tierschutz allein eine Sache der Wirtschaft ist. Das ist ein Ergebnis aus der aktuellen Eurobarometer-Umfrage, die am 15. März 2016 veröffentlicht wurde.
Demnach befürworten lediglich zwölf Prozent der Befragten rein freiwillige Selbstregulierungssysteme der Wirtschaft, um den Tierschutz zu handhaben. 40 Prozent der Umfrageteilnehmer sind der Meinung, dass der Tierschutz ausschließlich von den Behörden geregelt werden sollte. 43 Prozent stimmen der Aussage zu, dass Vorgaben zum Tierschutz von den zuständigen Behörden und der Wirtschaft gemeinsam gefunden werden müssten.
Solange sich der Preisaufschlag im Rahmen hält, wären viele Europäer auch bereit, für Produkte aus besonders tierfreundlichen Haltungsformen mehr Geld auszugeben. Demnach könnten sich rund 35 Prozent der Befragten vorstellen, für Haltungssysteme mit hoher Tierwohlfahrt bis zu 5 Prozent zusätzlich zu bezahlen. Die Zahlungsbereitschaft weiterer 16 Prozent liegt bei einem Aufschlag von sechs bis zehn Prozent. Fünf Prozent der Interviewten würden bis zu 20 Prozent mehr ausgeben und drei Prozent sogar mehr als das. Andererseits halten weitere 35 Prozent die tierfreundliche Haltung für keinen Grund, mehr Geld zu bezahlen.
Knapp über die Hälfte der EU-Bürger gab an, beim Einkauf gezielt auf Gütesiegel zur Tierhaltung zu achten, während ein Zehntel der Befragten von der Existenz solcher Label keine Kenntnis hat. Dass die Auswahl an tiergerecht erzeugten Produkten im europäischen Einzelhandel ausreichend hoch ist, denken 38 Prozent der Umfrageteilnehmer, 15 Prozent können sich dazu keine Meinung bilden, 47 Prozent verneinen diese Frage.
Insgesamt halten 94 Prozent der Befragten den Tierschutz in der Landwirtschaft für wichtig; 82 Prozent denken, dass landwirtschaftlich genutzte Tiere besser als bisher geschützt werden müssten.
Bei der repräsentativen Umfrage wurden alle EU-Länder berücksichtigt. Insgesamt befragte TNS Emnid im November und Dezember vergangenen Jahres 27 672 Personen, darunter 1 527 in Deutschland.
Die Ergebnisse der Eurobarometer-Umfrage, eine Kurzzusammenfassung und sog. Factsheets zu einzelnen Mitgliedstaaten sind hier abrufbar.
EU-Parlament vor Entscheidung über Herkunftskennzeichnung
Mit 44 zu 18 Stimmen hat sich der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments in seiner Sitzung vom 22. März 2016 für eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung von Fleisch und Milch in verarbeiteten Lebensmitteln ausgesprochen.
Die nicht verbindliche Entschließung verweist dabei insbesondere auf Verbraucherumfragen, in denen ein hoher Anteil der Befragten die verpflichtende Angabe der Herkunft von Milch und Fleisch in verarbeiteten Produkten befürwortet hatte.
Die 2015 vorgelegten Berichte der Kommission hatten sich nach einer umfassenden Folgenabschätzung für eine freiwillige Herkunftskennzeichnung in den betreffenden Bereichen ausgesprochen. Dies würde nach Ansicht der Pflichtkennzeichnungsbefürworter jedoch zur Einführung einer Vielzahl unterschiedlicher Systeme führen, die Verbraucher nur verwirren würden. Auch sei die Kommission selbst zu dem Schluss gekommen, dass die Kosten der Einführung einer Pflichtherkunftskennzeichnung für Fleisch relativ gering seien.
Der Entschließungsantrag muss noch vom Plenum, voraussichtlich in den Sitzungen im April oder Mai, abgestimmt werden.
Die Pressemitteilung des EU-Parlaments ist hier abrufbar.
Parlamentarischer Widerstand gegen vorbehaltlose Glyphosat-Zulassung
Nach dem Willen des Umweltausschusses im Europäischen Parlament soll die Zulassung für das Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat nicht ohne weitere Prüfungen für weitere 15 Jahre verlängert werden.
In einer unverbindlichen Entschließung, die mit 38 Ja-Stimmen, 6 Gegenstimmen und 18 Enthaltungen angenommen wurde, fordern die Abgeordneten, dass alle wissenschaftlichen Erkenntnisse offengelegt werden, die dem Gutachten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zugrunde lagen. Darüber hinaus soll eine neue Studie in Auftrag gegeben werden. Außerdem soll das Europäische Lebensmittel- und Veterinäramt beauftragt werden, Glyphosat-Rückstände in Lebensmitteln zu testen und zu überwachen. Die EU Kommission wird aufgefordert, eine neue Beschlussvorlage zu erarbeiten.
Die Abstimmung im Plenum des EU-Parlaments findet voraussichtlich in der Sitzung vom 11. bis 14. April 2016 statt. Das zuständige Gremium der Mitgliedsstaaten (Ständiger Ausschuss) wird voraussichtlich im Mai über die Angelegenheit abstimmen. Erforderlich ist ein qualifizierter Mehrheitsbeschluss. Sollte keine Mehrheit der Vertreter der Mitgliedsstaaten zustande kommen, entscheidet die Kommission.
Die Pressemitteilung des EU-Parlaments ist hier abrufbar.
EFSA veröffentlicht Leitfaden für Krisenkommunikation
Wie soll man im Fall einer Lebensmittelkrise kommunizieren? Zu dieser Frage hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) am 15. März 2106 einen Leitfaden mit Empfehlungen veröffentlicht.
Ziel des Leitfadens ist es, EU-weit Konsistenz und Kohärenz bei der Krisenkommunikation zu gewährleisten. Der Leitfaden erläutert unter anderem die Rolle und die jeweiligen Zuständigkeiten der EFSA beziehungsweise der nationalen Behörden. Außerdem werden verschiedene Phasen eines Vorfalls beschreiben, die jeweils von Anleitungen für effektive Kommunikationsmaßnahmen begleitet werden.
Die Leitlinien sind hier abrufbar.
LEH erwirtschaftet zehn Prozent des gesamten Non-Food-Umsatzes
Jeder zehnte Euro, den Verbraucher 2015 für Non-Food-Produkte ausgegeben haben, wurde im LEH verdient. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Erhebung der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK). Den mit Abstand größten Anteil aller LEH-Vertriebsschienen am Non-Food-Markt haben demnach die Discounter. Sie erwirtschafteten im vergangenen Jahr mit ihren Angeboten an Textilien, Elektro- und Haushaltsgeräten sowie Garten- und Heimwerkerartikeln 4,4 Prozent des Non-Food-Gesamtmarktes. Auf dem zweiten Platz rangieren die SB-Warenhäuser mit 2,6 Prozent Marktanteil, gefolgt von den Food-Vollsortimentern mit 1,6 Prozent und den Drogerie-Märkten mit 1,3 Prozent.
Auch auf den Non-Food-Teilmärkten liegen die Discounter bei den Umsatzanteilen weit vor den anderen Vertriebsschienen. So entfallen zum Beispiel knapp zwei Drittel aller Ausgaben, die Konsumenten im LEH für Heimwerker- oder Gartenartikel tätigen, auf Angebote, die von Discountern gemacht werden. Bei Textilien sind es 45 Prozent und bei Elektrogeräten noch knapp 38 Prozent. Insgesamt liegt der Umsatzanteil mit Non-Food-Waren im LEH bei 13 Prozent.
TV-Berichte über Lebensmittel: Checken was das Zeug hält
Deutsche Fernsehanstalten waren 2015 im Check-Fieber. In jeder dritten Sendung wurde geprüft, kontrolliert und verglichen.
„Wenn du nicht mehr weiter weist, gründe einen Arbeitskreis“. Was der Volksmund als institutionalisierte Rat- und Einfallslosigkeit vor allem in Politik und Verwaltung auf die Schippe nimmt, scheint auch für die TV-Berichterstattung über Lebensmittel zu passen. In beinahe jeder dritten Fernsehsendung über Lebensmittel und Ernährung wurde gecheckt, was das Zeug hält. Zu diesem Ergebnis kommt die Unternehmensberatung Engel und Zimmermann in einer Auswertung der TV-Berichterstattung des Jahres 2015.
Mit einem Anteil von 29 Prozent aller Beiträge führen Qualitätschecks die Rangfolge der TV-Themen mit großem Vorsprung an. 2014 lag der Anteil noch bei 17 Prozent. Am zweithäufigsten wurde über das Thema Verbrauchertäuschung berichtet. Auch hier ging der Anteil von acht auf elf Prozent aller Beiträge nach oben. Auf Rang drei landete die Berichterstattung über Produktbelastungen durch Keime, Antibiotika und Umweltgifte (9,5 Prozent aller Beiträge). 2014 lag dieses Themenfeld mit einem Anteil von sieben Prozent noch auf Rang fünf.
Vor allem die Fleischbranche und die Milchwirtschaft, so die TV-Beobachter von Engel und Zimmermann, seien besonders kritisch unter die Lupe genommen worden. In den meisten Beiträgen über diese beiden Branchen standen die Tierhaltung, die Fleischerzeugung, multiresistente Keime und die Milchquote im Mittelpunkt.
Handelsfachwirt und Abiturientenprogramm
Für die offenen Kurse der Bundesfachschule des Lebensmittelhandels in Neuwied können sich jetzt noch Teilnehmer anmelden.
Beim Abiturientenprogramm (Start am 01. August 2016) werden die Auszubildenden in 18 Monaten auf die Abschlussprüfung zur Kauffrau beziehungsweise zum Kaufmann im Einzelhandel vorbereitet. 14 Lernfelder werden in nur acht Wochen schulischer Ausbildung vermittelt. Projekte im hauseigenen Lehrsupermarkt, die Umsetzung der Theorie im eigenen Unternehmen in Form von Interimsarbeiten und die Unterstützung auf der E-Learning-Plattform moodle runden die schulische Ausbildung ab. Im Anschluss an die Abschlussprüfung an der IHK besteht die Möglichkeit, in weiteren 18 Monaten eine Fortbildung zum Handelsfachwirt zu absolvieren. Als Voraussetzung benötigt der Auszubildende eine Hochschulzugangsberechtigung (Abitur oder Fachhochschulreife).
Noch kürzer geht es mit dem Anfang September 2016 startenden berufsbegleitenden blended learning Studium zum geprüften Handelsfachwirt. In zwölf Monaten bereitet die Bundesfachschule des Lebensmittelhandels die Teilnehmer in acht dreitägigen Präsenzseminaren und mittels der internetbasierten Lernplattform moodle auf die Kammerprüfung vor.
Informationen unter www.food-akademie.de oder persönlich durch den Schulleiter Thorsten Fuchs unter Tel. 02631/830-400.
März 2016
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