Ausgabe #19
Reichweite des IT-Sicherheitsgesetzes beschränken
Der Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels (BVLH) und der Handelsverband Deutschland (HDE) halten ihre Kritik an der Reichweite des IT-Sicherheitsgesetzes aufrecht. In ihrer Stellungnahme zum Entwurf einer Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen fordern die Verbände, dass noch einmal genau geprüft wird, welche Branchen und Wirtschaftszweige tatsächlich als unmittelbar gefährdete Kritische Infrastrukturen einzustufen sind. Für den Lebensmittelhandel ist nach wie vor nicht nachvollziehbar, dass der Sektor Ernährung vollumfänglich einbezogen wird.
Gestützt wird diese Position durch die europarechtlichen Vorgaben. So klammert die weitgehend finalisierte NIS-Richtlinie den Sektor Ernährung aus dem Bereich unerlässlicher Infrastrukturen eindeutig aus. Der heimische Gesetzgeber geht mit seinem nationalen Alleingang dagegen weit über Unionsrecht hinaus, was zu Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt und erheblichen Nachteilen für heimische Unternehmen führen kann. Für die Umsetzung der Vorgaben fallen Anlaufinvestitionen sowie jährliche Kosten in Höhe von jeweils mehr als sieben Millionen Euro an, ohne dass das Schutzniveau tatsächlich erhöht wird.
Deshalb fordern BVLH und HDE die Bundesregierung noch einmal mit Nachdruck auf, nicht über die Unionsvorgaben hinauszugehen und die Betroffenheit des Sektors Ernährung auf ein Minimum zu beschränken.
Das IT-Sicherheitsgesetz ist am 25. Juli 2015 in Kraft getreten. Es sieht unter anderem vor, dass informationstechnische Systeme, die für die Funktionsfähigkeit von Kritischen Infrastrukturen maßgeblich sind, von den jeweiligen Betreibern durch die Umsetzung von Mindestsicherheitsstandards abzusichern sind. Darüber hinaus müssen erhebliche IT-Vorfälle an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gemeldet werden.
Mit Vorschlag einer Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen soll die Vorgabe in § 10 Absatz 1 Satz 1 des BSI-Gesetzes umgesetzt werden, wonach die Bewertung einer Infrastruktur als kritisch nach einer vorgegebenen Methodik zu erfolgen hat.
Herkunftskennzeichnung light?
Der Umweltausschuss des EU-Parlaments setzt sich weiterhin für die Einführung einer zutatenbasierten Herkunftskennzeichnung ein. In der Sitzung am 23. Februar dieses Jahres unterstützte die Mehrheit der Abgeordneten eine entsprechende parlamentarische Anfrage an die Kommission. Darüber hinaus beriet der Ausschuss einen Entschließungsentwurf zur verpflichtenden Herkunftskennzeichnung bei bestimmten „in geringem Maße verarbeiteten“ Lebensmitteln.
Die EU-Kommission lehnt eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung, die über die derzeit geltenden Reglungen hinausgeht ab. Sie begründet ihre Haltung zum einen mit den bestehenden Möglichkeiten einer freiwilligen Kennzeichnung und zum anderen mit höheren Kosten, die auf Lebensmittelunternehmer zu kommen könnten.
Diese Begründung stellen die Kennzeichnungsbefürworter im Umweltausschuss des EU-Parlaments erneut in Frage. Sie argumentieren, dass die Mehrkosten für eine Herkunftskennzeichnung bei Produkten mit geringerer Verarbeitungstiefe niedriger seien, als bei Nahrungsmitteln, die komplexer zusammengesetzt und verarbeitet seien. Daher fordern sie eine Definition für „in geringem Maße verarbeitete“ Lebensmittel, insbesondere für Milch- und Fleischprodukte. In der Aussprache des Ausschusses sprachen sich Abgeordnete aller Fraktionen für eine derartige Kennzeichnung aus.
Die Gegner wiesen solche Forderungen als protektionistisch zurück. Sie machten außerdem deutlich, dass es unglücklich sei, einen Entschließungsentwurf zu beraten, noch bevor die Kommission die parlamentarische Anfrage beantwortet habe.
Eine Abstimmung im Ausschuss findet Ende März, im Plenum voraussichtlich im April oder Mai dieses Jahres statt.
Der Entschließungsentwurf ist hier abrufbar.
Die parlamentarische Anfrage hier.
Vegan-Boom: Kernmarkt wächst auf 454 Millionen Euro
Vegetarische und vegane Lebensmittel sprechen in Deutschland immer mehr Konsumenten an. Insbesondere die drei umsatzstärksten Warengruppen – vegetarische und vegane Fleisch- und Milchalternativen sowie der Bereich Frühstück mit pflanzlichen Brotaufstrichen, Müsli und Cornflakes – ist der Umsatz in den vergangenen fünf Jahren deutlich gestiegen Die durchschnittliche jährliche Wachstumsrate lag bei fast 17 Prozent. Das Marktvolumen für diese drei Warengruppen betrug 2015 454 Millionen Euro. Zu diesem Ergebnis kommt der „Branchenreport Vegetarisch & Vegan: Modeerscheinung oder nachhaltiger Wachstumsimpuls?“ des IFH Institut für Handelsforschung Köln.
Laut Branchenreport, für den zusätzlich zur Marktanalyse 1.044 Konsumenten befragt wurden, liegt der Anteil der „echten“ Vegetarier und Veganer bei vier Prozent der Bevölkerung. Die Gruppe der Flexitarier umfasst knapp 24 Prozent der Verbraucher. Hauptabnehmer von Fleischalternativen in Deutschland seien aktuell die Flexitarier.
Der Branchenreport des IFH Köln umfasst 152 Seiten mit 106 Übersichten und kann über den Online-Shop des IFH Köln bestellt werden.
Steht auf und bewegt euch!
Die Plattform Ernährung und Bewegung (peb) und die Fakultät für Gesundheitswissenschaft der Universität Bielefeld haben ein Angebot entwickelt, das vor allem Familien spielerisch dazu motivieren soll, sich mehr zu bewegen. Unter dem Motto „Familienaufstand! Alles zählt nur Sitzen nicht“, werden Familien angeregt, sich bewusst mit den negativen Folgen eines sitzenden Lebensstils auseinander zu setzen. Dieser ist neben weiteren Faktoren, wie Fehlernährung, Bewegungs- und Schlafmangel ein ausgewiesener Risikofaktor für die Gesundheit.
Zu Beginn des Spiels wird erfasst, wie es um die Bewegung im Familienalltag bestellt ist. Anschließend werden Aufsteh- und Bewegungsziele beschlossen und in einer gemeinsamen Vereinbarung festgehalten. Das Spielergebnis zeigt, wem es am Ende am besten gelungen ist, im Alltag weniger zu sitzen, mehr aufzustehen und sich zu bewegen. Abschließend soll ein Weg gefunden werden, wie Aufstehen und mehr Bewegung auf Dauer einen Platz im Familienalltag finden.
Unter www.familienaufstand.de ist das Spiel im Internet verfügbar.
Feburar 2016
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