Der Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels e.V. (BVL)

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Ausgabe #15

Anuga 2015: Kartenvorverkauf zu Sonderpreisen

Vom 10. bis 14. Oktober 2015 öffnet die Anuga erneut ihre Tore. Wie in den Vorjahren beteiligt sich der Verband mit dem BVLH-Retailforum an der weltweit größten Fachmesse für Lebensmittel und Getränke. Zu diesem Topereignis werden wieder über 6.800 Aussteller aus knapp 100 Ländern und über 160.000 Fachbesucher aus aller Welt erwartet.

Auch in diesem Jahr gibt es wieder die Möglichkeit, die Karten im Vorverkauf zu günstigeren Konditionen zu erwerben.

Für die Anuga 2015 gilt folgende Preisstaffelung:

KategorieVorverkaufKartenverkauf

Tages-Karte

32,00 €

57,00 €

2-Tage-Karte

51,00 €

67,00 €

3-Tage-Karte

61,00 €

77,00 €

4-Tage-Karte

69,00 €

87,00 €

Dauerkarte

74,00 €

93,00 €

Verbandsmitglieder profitieren nicht nur vom niedrigeren Vorverkaufspreis. Sie kommen darüber hinaus in den Genuss einer weiteren Vergünstigung: Wer mit einer über den BVLH erworbenen Eintrittskarte die Messe besucht, erhält kostenlos einen Anuga-Messekatalog (Normalpreis 33,00 €).

Bitte richten Sie Ihre schriftliche Bestellung direkt an den BVLH, nutzen Sie dazu das entsprechende Bestellformular für Verbandsmitglieder, Fachschüler und sonstige Fachbesucher. Bitte beachten Sie: Die Anuga ist eine B2B-Messe, die nur Fachbesuchern offen steht.


Lebensmittel in Deutschland: weder besonders teuer, noch ausgesprochen billig.

Im EU-Vergleich bewegen sich die Preise für Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke in Deutschland auf moderatem Niveau. Zu diesem Ergebnis kommt das statistische Amt der Europäischen Union, Eurostat, in einer aktuellen Untersuchung.

Das Preisniveau für Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke liegt in Deutschland bei 109 Prozent des EU-Durchschnitts. In acht von 28 Mitgliedsstaaten ist es teurer, Lebensmittel und alkoholfreie Getränke einzukaufen. Dazu zählen (mit aufsteigenden Preisniveaus): Belgien, Italien, Irland, Luxemburg, Schweden, Finnland, Österreich und Dänemark. Mit 139 Prozent vom EU-Durchschnitt ist das Preisniveau hier am höchsten. Billiger sind Lebensmittel hingegen in 19 EU-Staaten. Dabei ist zu beachten, dass sich die Preise in Frankreich (107 Prozent) oder auch im Vereinigten Königreich (106 Prozent) auf ähnlichem Niveau bewegen, wie in Deutschland. Zu den Ländern, in denen die Lebensmittelpreise niedriger sind zählen nicht nur die eher kleinen Volkswirtschaften der osteuropäischen Mitgliedsstaaten. Auch die Niederlande (97 Prozent vom EU-Durchschnitt) und Spanien (93 Prozent) gehören dazu. Das niedrigste Preisniveau bei Nahrungsmitteln und alkoholfreien Getränken existiert in Polen mit 61 Prozent des EU-Durchschnitts.

Die Pressemitteilung von Eurostat ist hier erhältlich: http://ec.europa.eu/eurostat/documents/2995521/6889790/2-19062015-BP-DE.pdf/7d4f3cbe-60a5-4f47-b7d9-8a3969ec4405


Agrar-Rat: Einigung zu Öko-Verordnung

Am 16. Juni 2015 haben sich die Mitgliedstaaten auf der Sitzung des Agrarrats auf eine sog. „Allgemeine Ausrichtung“ zum Vorschlag der Öko-Verordnung geeinigt. Belgien, Bulgarien, Dänemark, Slowakei und Tschechien stimmten dagegen, Zypern und Kroatien enthielten sich.

Bis zum Schluss waren die Grenzwerte für Rückstände, die Art und Frequenz der Kontrollen (risikobasiert oder systematische jährliche Kontrollen), das Importregime und Ausnahmen für Entwicklungsländer umstritten.

Der jetzt gefundene Kompromiss sieht nun für Kontrollen von Unternehmer und Unternehmergruppen mit nachweislich niedrigem Risikoprofil eine Frequenz von 30 Monaten (statt drei Jahre) vor.

Bezüglich der Rückstandsgrenzwerte, oberhalb derer Erzeugnisse nicht als ökologisch/biologisch vermarktet werden dürfen, sollen bestehende nationale Regelungen nur noch bis 31.12.2020 (statt 2021) weiter angewandt werden dürfen. Dies gilt jedoch nur unter der Bedingung, dass nicht das Inverkehrbringen von Produkten, die in anderen Mitgliedstaaten hergestellt wurden, behindert wird. Bis spätestens 31.12.2020 soll die Kommission dem EU-Parlament und EU-Ministerrat einen Bericht über den Stand der Umsetzung dieser Regelung und über das Vorhandensein von nicht zugelassenen Erzeugnissen und Stoffen in Öko-Produkten vorlegen.

Eine “Allgemeine Ausrichtung” ist eine politische Einigung des Ministerrats zu einem Verordnungsvorschlag der Kommission. Sie ermöglicht die Aufnahme von Verhandlungen zwischen Parlament, Ministerrat und Kommission zum Zweck der Einigung auf einen für alle Institutionen akzeptablen Text und des Abschlusses des Verfahrens. Das Votum des federführenden Agrarausschusses des EU-Parlaments zur Ökoverordnung wird voraussichtlich im September oder Oktober 2015 stattfinden.

Der Bericht zur Sitzung des Agrarrats ist hier abrufbar: http://www.consilium.europa.eu/en/meetings/agrifish/2015/06/14/


Europäischer Gerichtshof urteilt zur Aufmachung von Lebensmitteln

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat am 04. Juni 2015 im Rechtsstreit zwischen dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und dem Unternehmen Teekanne entschieden, dass die Etikettierung eines Lebensmittels den Verbraucher nicht irreführen darf, indem der Eindruck des Vorhandenseins einer Zutat erweckt wird, die tatsächlich in dem Erzeugnis nicht enthalten ist.

Auch wenn angenommen werde, dass der Verbraucher das Verzeichnis der Zutaten vor dem Kauf eines Erzeugnisses lese, könne die Etikettierung des Erzeugnisses geeignet sein, den Käufer irrezuführen, wenn bestimmte Elemente der Etikettierung unwahr, falsch, mehrdeutig, widersprüchlich oder unverständlich seien. Der EuGH präzisiert, dass demnach auch ein richtiges und vollständiges Zutatenverzeichnis in einem solchen Fall nicht ausreiche, einen falschen oder missverständlichen Eindruck zu berichtigen, der sich für den Verbraucher aus der Etikettierung des Lebensmittels ergebe.

Hintergrund des Urteils war ein Streit über die Verpackungsgestaltung des Kindertees „Felix Himbeer-Vanille Abenteuer“. Diese bildete sowohl Himbeeren als auch Vanilleblüten ab, ohne jedoch diese Zutaten in dem besagten Produkt zu verwenden. Darüber hinaus warb die Verpackung des Tees mit den Zusätzen „Früchtetee mit natürlichen Aromen“ sowie „nur natürliche Zutaten“. Im Tee selbst waren aber lediglich „natürliche Aromen mit Himbeer- und Vanillegeschmack“.

Der EuGH hat mit seinem Urteil lediglich über eine Vorlagefrage des Bundesgerichtshofs (BGH) entschieden. Die Richter betonten ausdrücklich, dass sie nicht für Entscheidungen zu Einzelfällen zuständig seien. Der BGH muss nun auf der Grundlage des EuGH-Urteils über den Einzelfall entscheiden. Dabei hat er zu beurteilen, ob ein normal informierter, vernünftig aufmerksamer und kritischer Durchschnittsverbraucher über das Vorhandensein von Himbeer- und Vanilleblütenzutaten oder aus diesen Zutaten gewonnener Aromen irregeführt werden kann. Dabei wird der BGH die verwendeten Begriffe und Abbildungen, die Platzierung, Größe, Farbe, Schriftart, Sprache, Syntax und Zeichensetzung der verschiedenen Elemente auf der Verpackung des Früchtetees zu berücksichtigen haben.

Das EuGH-Urteil ist hier abrufbar: http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=164721&pageIndex=0&doclang=de&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=378646


EFSA-Gutachten zu Koffeinkonsum und Risiken

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat am 27. Mai 2015 ein wissenschaftliches Gutachten zur Sicherheit von Koffein veröffentlicht.

Das Gutachten schätzt akute und tägliche Dosen ab, die für die gesunde Allgemeinbevölkerung unbedenklich sind. Das Gutachten enthält auch Empfehlungen zum Konsum von Koffein aus allen Nahrungsquellen in Kombination mit körperlicher Betätigung sowie zu möglichen Risiken des Koffeinkonsums zusammen mit Alkohol, sonstigen in sogenannten Energy-Drinks enthaltenen Stoffen und Synephrin, einer Substanz, die zunehmend in Nahrungsergänzungsmitteln zu finden ist.

Für die abschließende Bewertung wurden zahlreiche Rückmeldungen aus den Mitgliedstaaten, von Verbraucherverbänden, Industrie und sonstigen interessierten Kreisen berücksichtigt. Diese erfolgten u.a. während einer zweimonatigen Online-Konsultation und eines Treffens mit Interessengruppen in Brüssel.

Die Europäische Kommission hatte die EFSA um die vorliegende Bewertung ersucht, nachdem eine Reihe von Mitgliedstaaten Bedenken bezüglich gesundheitlicher Beeinträchtigungen im Zusammenhang mit dem Konsum von Koffein geäußert hatten – insbesondere im Hinblick auf Herz-Kreislauferkrankungen, Auswirkungen auf das zentrale Nervensystem (beispielsweise in Form von Schlafstörungen oder erhöhter Ängstlichkeit) sowie mögliche Gesundheitsrisiken für Föten bei Schwangeren.

Ein erläuterndes Frage-Antwort-Dokument ist hier abrufbar, das vollständige Gutachten hier: http://www.efsa.europa.eu/en/efsajournal/pub/4102.htm


Konsultation zu Fischbeständen und Fischfangmöglichkeiten 2016

Die Kommission hat am 02. Juni 2015 einen Bericht über die Fischbestände vorgelegt und das Konsultationsverfahren bezüglich der Fischfangmöglichkeiten für 2016 eröffnet.

Laut dem Bericht wurde im Nordostatlantik sowie in Nordsee und Ostsee zu knapp mehr als 50 Prozent nachhaltig gefischt. Das nachhaltige Niveau betrug hier 2009 nur 14 Prozent.

Dem Bericht zufolge könne in diesen Fanggebieten nun mehr Fisch gefangen werden. Im Mittelmeer und im Schwarzmeer stellt die Überfischung jedoch nach wie vor ein ernstes Problem dar. Im Mittelmeer gab es eine zu 93 Prozent nicht nachhaltige Fischerei und im Schwarzen Meer zu 86 Prozent.

Die Kommission bekräftigt ihre Verpflichtung, alle Fischereien so früh wie möglich auf ein Niveau zu bringen, das dem höchstmöglichen Dauerertrag (MSY) entspricht. Dieses zentrale Ziel der neuen Gemeinsamen Fischereipolitik soll zur Erreichung des guten Umweltzustands der Meere bis spätestens 2020 beitragen.

Der Bericht wurde im Rahmen einer öffentlichen Online-Konsultation zur Diskussion gestellt. Interessenträger werden bis zum 1. Oktober 2015 um Stellungnahmen gebeten. Die Kommission wird ihre Vorschläge für die Fangmöglichkeiten für 2016 in den Gewässern der Union im Atlantik, in der Nordsee und in der Ostsee im Herbst vorlegen.

Der Bericht der Kommission ist hier erhältlich:
http://ec.europa.eu/dgs/maritimeaffairs_fisheries/consultations/fishing-opportunities-2016/doc/com_2015_239_de.pdf

Weitere Informationen sind hier abrufbar:
http://ec.europa.eu/fisheries/cfp/fishing_rules/tacs/index_de.htm (Konsultation)

http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-15-5083_en.htm (Frage-Antwort-Katalog)


Konsultation EU-Ökosiegel Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse

Anfang Mai 2015 hat die EU-Kommission eine öffentliche Konsultation zur Frage der Schaffung eines EU-Umweltsiegels für Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse gestartet.

Bis zum 31. Juli 2015 haben alle Interessenträger und Einzelpersonen insbesondere Verbraucher- und Erzeugerorganisationen, Regierungsstellen, Behörden, Fischerei- und Aquakulturunternehmen, Lieferanten, Einzelhändler und Nichtregierungsorganisationen Gelegenheit, zu den aufgeworfenen Fragen Stellung zu nehmen.

Im Einzelnen befasst sich die Konsultation mit den Gründen für den Verkauf/Kauf bzw. die Verwendung von Produkten mit Ökolabel sowie den Gründen für eine Ablehnung eines Ökosiegels. Ferner werden Fragen zu den Vor- und Nachteilen der geltenden Ökolabel-Systeme auf EU-Ebene sowie zu den Kosten einer Zertifizierung und der künftigen Rolle der EU aufgeworfen.

Die neue gemeinsame Marktorganisation für Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur (Verordnung (EU) Nr. 1379/2013) verpflichtet die Kommission zur Erstellung eines Durchführbarkeitsberichts über ein EU-weites Siegelsystem für Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse. Die Konsultationsergebnisse sollen in diese Durchführbarkeitsstudie einfließen und konkret die Kommission dabei unterstützen, die Ansichten zu den (positiven und negativen) Auswirkungen und andern Fragen hinsichtlich eines Umweltsiegels für Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse zu verstehen.

Der Fragebogen zur Konsultation ist hier abrufbar:
https://ec.europa.eu/eusurvey/runner/Ecolabel

Weitere Informationen finden Sie hier:
http://ec.europa.eu/dgs/maritimeaffairs_fisheries/consultations/ecolabel/index_de.htm


April 2015 


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